Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank5 vergeben), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • Name des Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), • Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.
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Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). 08.22, f001 Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlast- schriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat einholenist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, ver- arbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers Kunden enthalten sein: • ■ Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift Firmenlastschrift einzuziehen, und • ■ Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Bank, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften SEPA- Firmenlastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank5 vergeben), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • Name des Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), • Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten: ■ Bezeichnung des Zahlungsempfängers, ■ eine Gläubigeridentifikationsnummer, ■ Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlungen, ■ Name des Kunden, ■ Bezeichnung der Bank des Kunden und ■ seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften Firmenlastschriften vom Zahler ein SEPA-SEPA- Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schriftSEPA- Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • – Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift Firmenlast- schrift einzuziehen, und • – Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften Firmenlastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß als Anlage A. 2 B.2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 Council (siehe: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • – Name des KundenXxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank5 Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • – Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • – Name des Zahlers, • – Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), • Datum/– Zeichnung durch den Zahler sowie – Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • – bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • – ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • – kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften Firmenlastschriften vom Zahler ein SEPA-SEPA- Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • ■ Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift Firmen- lastschrift einzuziehen, und • ■ Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften Firmenlastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 B.2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen inhalts- gleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 Council (siehe www.europeanpay- xxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • ■ Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank5 Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • ■ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • ■ Name des Zahlers, • ■ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), • Datum/■ Zeichnung durch den Zahler sowie ■ Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • ■ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ■ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • ■ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche zusätz- liche Angaben enthalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • · Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und • · Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulöseneinzulö- sen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 4 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. C genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 Council3 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • · Name des KundenXxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank5 Deut- schen Bundesbank4 vergeben), • · Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • Name · Name, Adresse, Kontoverbindung und Datum/Unterschrift des Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), • Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • · bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • · ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • · kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.
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Samples: Lastschriftinkassovereinbarung
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften Firmenlastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • – Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift SEPA- Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß als Anlage A. 2 B.4 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • – Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank5 Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • – Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • – Name des Zahlers, • – Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.25.2), • Datum/– Zeichnung durch den Zahler sowie – Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • – bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • – ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • – kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.
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Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • ∙ Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und • ∙ Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulöseneinzulö- sen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. A 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. C genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • ∙ Name des KundenXxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Deut- schen Bundesbank5 vergeben), • ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • ∙ Name des Zahlers, • ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), • ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.
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Samples: Lastschriftbedingungen
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfän- gers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank ver- einbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA- Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Bank, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften Firmenlastschriften einzulösen. Der Kunde Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein(Autorisierungsdaten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zah- lungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank5 vergeben), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • Name des Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.22.1.2), • Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten Autorisierungsdaten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
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