Common use of Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate) Clause in Contracts

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- len. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung Zustim- mung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungs- daten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.

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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPASEPA- Firmen-Firmenlastschriften Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser die- ser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln über- mitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift Firmen-Lastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine GläubigeridentifikationsnummerGläubiger-Identifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung einmalige oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zahlung, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.

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Samples: www.psd-koblenz.de, Dauerauftrag, www.vr-lif-ebn.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlast- schrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des ZahlungsempfängersZahlungsempfän- gers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten ver- einbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-SEPA- Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungsdaten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen einmalige Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zah- lungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.

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Samples: www.procreditbank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften Firmen- Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung Autori- sierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete zwischenge- schaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen per- sonenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen Er- klärungen des Kunden enthalten sein: Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift Firmen-Lastschrift einzuziehen, und Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen gezo- genen SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) Autorisierungsdaten enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, eine GläubigeridentifikationsnummerGläubiger-Identifikationsnummer, Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung einmalige oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zahlung, Name des Kunden, Bezeichnung der Bank des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Mandatsreferenz, Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden wiederkehrender Zahlungen und Datum der und Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Firmenlastschrift- Mandats übermitteln. .Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-FirmenlastschriftFirmen- lastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlichin Textform, zu informieren.

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Samples: www.apobank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung muss vor Einreichung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das vom Zahler ein SEPA- Firmenlastschrift-Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- len. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speicherneinholen. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des ZahlungsempfängersKunden, Zahlungen vom Konto des Kunden Zahlers mittels SEPA-Firmenlastschrift Firmen- lastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an die Bankseinen Zahlungsdienstleister, die vom Zahlungsempfänger Kunden auf sein das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage B.2 beigefügten Text oder einen inhalts- gleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe www.europeanpay- xxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ■ Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), ■ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, ■ Name des Zahlers, ■ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ■ Zeichnung durch den Zahler sowie ■ Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ■ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ■ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ■ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche zusätz- liche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.

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Samples: www.umweltbank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlast- schrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung Ein- lösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche ausdrückli- che Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen Erklä- rungen des Kunden enthalten sein: Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungsdaten) enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, eine Gläubigeridentifikationsnummer, Kennzeichnung einer einmaligen einmalige Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zahlun- gen, Name des KundenXxxxxx, Bezeichnung der Bank des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche zu- sätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.

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Samples: www.neelmeyer.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). 08.22, f001 Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften Firmenlast- schriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeitenver- arbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-SEPA- Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungsdaten) enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, eine Gläubigeridentifikationsnummer, Kennzeichnung einer einmaligen einmalige Zahlung oder wiederkehrenden wiederkehrende Zahlungen, Name des Kunden, Bezeichnung der Bank des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.

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Samples: www.umweltbank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung Zustim- mung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungs- daten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung Au ebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.

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Samples: minveo.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten verein- barten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen not- wendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen Erklärun- gen des Kunden enthalten sein: » Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift Firmen-Lastschrift einzuziehen, und » Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) Autorisierungsdaten enthalten: » Bezeichnung des Zahlungsempfängers, » eine GläubigeridentifikationsnummerGläubiger-Identifikationsnummer, » Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung als einmalige oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zahlung, » Name des KundenXxxxxx, » Bezeichnung der Bank des Kunden und » seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.

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Samples: www.dz-privatbank.com