Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- len. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
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Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung Zustim- mung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungs- daten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPASEPA- Firmen-Firmenlastschriften Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser die- ser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln über- mitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift Firmen-Lastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine GläubigeridentifikationsnummerGläubiger-Identifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung einmalige oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zahlung, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
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Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlast- schrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des ZahlungsempfängersZahlungsempfän- gers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten ver- einbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-SEPA- Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungsdaten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen einmalige Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zah- lungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
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Samples: www.procreditbank.de
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften Firmen- Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung Autori- sierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete zwischenge- schaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen per- sonenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen Er- klärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift Firmen-Lastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen gezo- genen SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine GläubigeridentifikationsnummerGläubiger-Identifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung einmalige oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zahlung, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden wiederkehrender Zahlungen und • Datum der und Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Firmenlastschrift- Mandats übermitteln. .Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-FirmenlastschriftFirmen- lastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlichin Textform, zu informieren.
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Samples: www.apobank.de
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung muss vor Einreichung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das vom Zahler ein SEPA- Firmenlastschrift-Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- len. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speicherneinholen. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden Zahlers enthalten sein: • ■ Ermächtigung des ZahlungsempfängersKunden, Zahlungen vom Konto des Kunden Zahlers mittels SEPA-Firmenlastschrift Firmen- lastschrift einzuziehen, und • ■ Weisung des Zahlers an die Bankseinen Zahlungsdienstleister, die vom Zahlungsempfänger Kunden auf sein das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage B.2 beigefügten Text oder einen inhalts- gleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe www.europeanpay- xxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ■ Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), ■ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, ■ Name des Zahlers, ■ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ■ Zeichnung durch den Zahler sowie ■ Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ■ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ■ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ■ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche zusätz- liche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
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Samples: www.umweltbank.de
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlast- schrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung Ein- lösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche ausdrückli- che Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen Erklä- rungen des Kunden enthalten sein: • – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungsdaten) enthalten: • – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • – eine Gläubigeridentifikationsnummer, • – Kennzeichnung einer einmaligen einmalige Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zahlun- gen, • – Name des KundenXxxxxx, • – Bezeichnung der Bank des Kunden und • – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche zu- sätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
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Samples: www.neelmeyer.de
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). 08.22, f001 Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften Firmenlast- schriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeitenver- arbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • ■ Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • ■ Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-SEPA- Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungsdaten) enthalten: • ■ Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • ■ eine Gläubigeridentifikationsnummer, • ■ Kennzeichnung einer einmaligen einmalige Zahlung oder wiederkehrenden wiederkehrende Zahlungen, • ■ Name des Kunden, • ■ Bezeichnung der Bank des Kunden und • ■ seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
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Samples: www.umweltbank.de
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung Zustim- mung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdatenAutorisierungs- daten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung Au ebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
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Samples: minveo.de
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten verein- barten Art und Weise zu ertei- lenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen not- wendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen Erklärun- gen des Kunden enthalten sein: • » Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift Firmen-Lastschrift einzuziehen, und • » Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) Autorisierungsdaten enthalten: • » Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • » eine GläubigeridentifikationsnummerGläubiger-Identifikationsnummer, • » Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung als einmalige oder wiederkehrenden Zahlungenwiederkehrende Zahlung, • » Name des KundenXxxxxx, • » Bezeichnung der Bank des Kunden und • » seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, • Mandatsreferenz, • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen und • Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlast- schrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
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