Erteilung einer einmaligen Offline-Lizenz Musterklauseln

Erteilung einer einmaligen Offline-Lizenz. 3.5.1 Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr für die Einmalige Offline-Lizenz („Einmalige Offline-Lizenz“) und einer gültigen SSA wird dem Lizenznehmer für die Dauer der einmaligen Offline-Lizenz ein nicht-ausschließliches und nicht- übertragbares Nutzungsrecht zum eigenen internen und bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie in der Dokumentation angegeben, eingeräumt.
Erteilung einer einmaligen Offline-Lizenz. Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr für die Einmalige Offline-Lizenz („Einmalige Offline-Lizenz“) und einer gültigen SSA wird dem Lizenznehmer für die Dauer der einmaligen Offline-Lizenz ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht zum eigenen internen und bestimmungsgemäßen Geberauch, wie in der Dokumentation angegeben, eingeräumt. Die Software darf auf einem (1) Laptop oder Computer installiert und genutzt werden, der im Eigentum des Lizenznehmers steht oder an diesen vermietet ist. Wenn der Lizenznehmer die Software auf einem anderen Laptop oder Computer installiert, dann muss er diese Software dauerhaft von dem vorherigen Laptop oder Computer entfernen. Es ist ausdrücklich untersagt, die Software gleichzeitig auf mehr als einem (1) Laptop oder Computer installiert zu haben. Für die Nutzung der Software ist es auch in der Praxis erforderlich, dass der Lizenznehmer seinen Offline-Fingerabdruck jährlich erneuert. Um Zweifel zu vermeiden, wird es nicht als Beendigung der SSA betrachtet, wenn der Lizenzgeber es unterlässt, seinen Offline-Fingerabdruck zu erneuern. Der Lizenznehmer darf ausschließlich zu Sicherungszwecken eine (1) Sicherungskopie der Software erstellen. Dies setzt voraus, dass der Lizenznehmer die Sicherungskopien mit allen Urhebervermerken und Eigentumshinweisen versieht, die auf der Originalversion vorhanden sind. Der Lizenznehmer darf die Dokumentation intern zum Einsatz der Software nutzen, soweit dies mit der oben genannten lizenzierten Nutzung der Software im Einklang steht und im Auftrag und im Interesse des Lizenznehmers erfolgt. Die für die einmalige Offline-Lizenz zahlbare Lizenzgebühr umfasst eine SSA mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten, beginnend ab dem Lieferdatum. Nach den ersten 12 Monaten erneuert sich die SSA automatisch wie in Abschnitt 9 festgelegt, sofern die Gebühr für die SSA an Solibri gezahlt wird. Die Laufzeit der einmaligen Offline-Lizenz geht bis zum Ablauf der SSA für die einmalige Offline- Lizenz. Zur Vermeidung von Zweifeln wird die Lizenzgebühr für die einmalige Offline-Lizenz nicht erstattet, selbst wenn die Laufzeit der einmaligen Offline-Lizenz endet würde.

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.