Erteilung von Abonnementplätzen Musterklauseln

Erteilung von Abonnementplätzen. 3.6.1 Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr, die für die Lizenz zur Nutzung der Software im Rahmen der Erteilung der Abonnementlizenz zu zahlen ist („Abonnementplatz“), wird dem Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches und nicht- übertragbares Recht eingeräumt, die Software während des Abonnements im seinem internen Betrieb bestimmungsgemäß nach den Vorgaben in der Dokumentation zu verwenden. Die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer ist auf die in der Auftragsbestätigung festgelegte Anzahl der genannten Benutzer beschränkt.
Erteilung von Abonnementplätzen. Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr, die für die Lizenz zur Nutzung der Software im Rahmen der Erteilung der Abonnementlizenz zu zahlen ist („Abonnementplatz“), wird dem Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Recht eingeräumt, die Software während des Abonnements im seinem internen Betrieb bestimmungsgemäß nach den Vorgaben in der Dokumentation zu verwenden. Die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer ist auf die in der Auftragsbestätigung festgelegte Anzahl der genannten Benutzer beschränkt. Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern installiert und betrieben werden, die dem Lizenznehmer oder seinem Betriebspartner gehören oder an diesen vermietet/verleast sind. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass sein Betriebspartner die Software nur im Namen des Lizenznehmers und nur im Interesse des Lizenznehmers verwendet. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen (Verhalten) seines Betriebspartners. Der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner darf eine (1) Sicherungskopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken erstellen, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner alle Urheberrechts- und Eigentumsvermerke, die auf der Originalkopie erscheinen, auf diesen Kopien aufführt. Der Lizenznehmer und sein Betriebspartner dürfen die Dokumentation intern nur im Rahmen der oben genannten lizenzierte Softwarenutzung und Softwareunterstützung verwenden und nur für Interessen des Lizenznehmers nutzen. Die für den Abonnementplatz zu zahlende Lizenzgebühr beinhaltet die SSA während des Abonnements. Der Abonnementzeitraum für den Abonnementplatz ist zunächst der in der Auftragsbestätigung festgelegte Zeitraum und danach jeweils die Länge des ursprünglichen Abonnements. Das Abonnement verlängert sich daher automatisch am Ende eines jeden Abonnementszeitraums für den Zeitraum, der der Länge des ursprünglichen Abonnements entspricht, es sei denn, das Abonnement wird vom Lizenznehmer oder Solibri innerhalb der Abonnement-Kündigungsfrist schriftlich gekündigt.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.