Common use of Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen Clause in Contracts

Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- rekt über eine Zweckgesellschaft an einem anderen Invest- mentvermögen, bei dem die Geschäftsführung oder die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft, von der Wealth Management Capital Holding GmbH oder von einer Gesellschaft erbracht wird, an der die Wealth Management Capital Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält (zusammen die „Wealthcap Gruppe“), oder bei dem die Geschäftsführung von einer Gesellschaft der Wealthcap Gruppe beratend unterstützt wird (nachfolgend als „Wealthcap Zielgesellschaft“ bezeichnet), so erstattet die Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft die Gebühren bzw. Vergütungen für die Eigenkapitalver- mittlung und die Konzeption und Strukturierung, die von der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft an eine Gesellschaft der Wealthcap Gruppe gezahlt wird, soweit sie rechnerisch auf die direkte oder indirekte Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Wealthcap Zielgesell- schaft entfällt. Die Erstattung ist jedoch der Höhe nach auf die Summe der gleichartigen von der Investmentgesell- schaft an die Verwaltungsgesellschaft gezahlten Gebühren bzw. Vergütungen begrenzt, die auf das von der Invest- mentgesellschaft in die betreffende Wealthcap Zielgesell- schaft investierte Kommanditkapital entfallen. b) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- rekt über eine Zweckgesellschaft an einer Wealthcap Ziel- gesellschaft, die laufende Geschäftsführungsvergütungen, Treuhandvergütungen oder Verwaltungs- oder Beratungs- vergütungen an Gesellschaften der Wealthcap Gruppe leis- tet, werden diese Vergütungen insoweit auf die Vergütun- gen der Verwaltungsgesellschaft nach Ziffer 3 lit. a) bis c) dieses § 7 angerechnet, als sie auf die Beteiligung der Investmentgesellschaft an der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft entfallen. Ein ggf. verbleibender Anrech- nungsüberhang ist durch die Verwaltungsgesellschaft zu erstatten. c) Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Invest- mentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckge- sellschaft im jeweiligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Invest- mentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offen- gelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesell- schaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, von einer anderen AIF-Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem ande- ren Manager) oder einer Investmentgesellschaft, mit der (bzw. dem) die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesent- liche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergütung für die von der Investment- gesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesell- schaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentver- mögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF-Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittel- bare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesellschaft oder die andere AIF-Investment- gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeab- schläge berechnen.

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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus

Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- rekt in- direkt über eine Zweckgesellschaft an einem anderen Invest- mentvermögenInvestmentvermögen, bei dem die Geschäftsführung oder die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft, von der Wealth Management Capital Holding GmbH oder von einer Gesellschaft erbracht wird, an der die Wealth Management Capital Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält (zusammen die „Wealthcap Gruppe“), oder bei dem die Geschäftsführung Geschäftsfüh- rung von einer Gesellschaft der Wealthcap Gruppe beratend be- ratend unterstützt wird (nachfolgend als „Wealthcap Zielgesellschaft“ bezeichnet), so erstattet die Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft der Investmentgesellschaft die Gebühren Ge- bühren bzw. Vergütungen für die Eigenkapitalver- mittlung Eigenkapitalvermitt- lung und die Konzeption und Strukturierung, die von der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft an eine Gesellschaft Gesell- schaft der Wealthcap Gruppe gezahlt wird, soweit sie rechnerisch auf die direkte oder indirekte Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Wealthcap Zielgesell- schaft Zielge- sellschaft entfällt. Die Erstattung ist jedoch der Höhe nach auf die Summe der gleichartigen von der Investmentgesell- schaft Invest- mentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft gezahlten ge- zahlten Gebühren bzw. Vergütungen begrenzt, die auf das von der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft in die betreffende Wealthcap Zielgesell- schaft Zielgesellschaft investierte Kommanditkapital Kommanditkapi- tal entfallen. b) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- rekt in- direkt über eine Zweckgesellschaft an einer Wealthcap Ziel- gesellschaftZielgesellschaft, die laufende GeschäftsführungsvergütungenGeschäftsführungsver- gütungen, Treuhandvergütungen oder Verwaltungs- oder Beratungs- vergütungen Beratungsvergütungen an Gesellschaften der Wealthcap Gruppe leis- tetleistet, werden diese Vergütungen insoweit auf die Vergütun- gen Vergütung der Verwaltungsgesellschaft nach Ziffer 3 lit. a) bis cb) dieses § 7 angerechnet, als sie auf die Beteiligung der Investmentgesellschaft an der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft entfallen. Ein ggf. verbleibender Anrech- nungsüberhang Anrechnungsüberhang ist durch die Verwaltungsgesellschaft zu erstatten. c) Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Invest- mentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckge- sellschaft Zweck- gesellschaft im jeweiligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Invest- mentvermögen Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offen- gelegtoffengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesell- schaft Invest- mentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, von einer anderen AIF-Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem ande- ren anderen Manager) oder einer InvestmentgesellschaftInvestment- gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft durch eine wesent- liche wesentliche unmittelbare oder mittelbare mittel- bare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergütung Verwaltungsvergü- tung für die von der Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesell- schaft Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentver- mögen Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Anteilen und Aktien an InvestmentvermögenInvestment- vermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF-Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittel- bare unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft oder die andere AIF-Investment- gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeab- schläge Rücknahme- abschläge berechnen.

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Samples: Sales Prospectus

Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- rekt in- direkt über eine Zweckgesellschaft an einem anderen Invest- mentvermögenInvestmentvermögen, bei dem die Geschäftsführung oder die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft, von der Wealth Management Capital Holding GmbH oder von einer Gesellschaft erbracht wird, an der die Wealth Management Capital Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält (zusammen die „Wealthcap Gruppe“), oder bei dem die Geschäftsführung Geschäftsfüh- rung von einer Gesellschaft der Wealthcap Gruppe beratend be- ratend unterstützt wird (nachfolgend als „Wealthcap Zielgesellschaft“ bezeichnet), so erstattet die Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft der Investmentgesellschaft die Gebühren Ge- bühren bzw. Vergütungen für die Eigenkapitalver- mittlung Eigenkapitalvermitt- lung und die Konzeption und Strukturierung, die von der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft an eine Gesellschaft Gesell- schaft der Wealthcap Gruppe gezahlt wird, soweit sie rechnerisch auf die direkte oder indirekte Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Wealthcap Zielgesell- schaft Zielge- sellschaft entfällt. Die Erstattung ist jedoch der Höhe nach auf die Summe der gleichartigen von der Investmentgesell- schaft Invest- mentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft gezahlten ge- zahlten Gebühren bzw. Vergütungen begrenzt, die auf das von der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft in die betreffende Wealthcap Zielgesell- schaft Zielgesellschaft investierte Kommanditkapital Kommanditkapi- tal entfallen. b) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- rekt in- direkt über eine Zweckgesellschaft an einer Wealthcap Ziel- gesellschaftZielgesellschaft, die laufende GeschäftsführungsvergütungenGeschäftsführungsver- gütungen, Treuhandvergütungen oder Verwaltungs- oder Beratungs- vergütungen Beratungsvergütungen an Gesellschaften der Wealthcap Gruppe leis- tetleistet, werden diese Vergütungen insoweit auf die Vergütun- gen Vergütung der Verwaltungsgesellschaft nach Ziffer 3 lit. a) bis cb) dieses § 7 angerechnet, als sie auf die Beteiligung der Investmentgesellschaft an der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft entfallen. Ein ggf. verbleibender Anrech- nungsüberhang Anrechnungsüberhang ist durch die Verwaltungsgesellschaft zu erstatten. c) Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Invest- mentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckge- sellschaft Zweck- gesellschaft im jeweiligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Invest- mentvermögen Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem Zu- dem wird offen- gelegtoffengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesell- schaft In- vestmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, von einer anderen AIF-Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem ande- ren anderen Manager) oder einer InvestmentgesellschaftInvestment- gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft durch eine wesent- liche wesentliche unmittelbare oder mittelbare mittel- bare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergütung Verwaltungsvergü- tung für die von der Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesell- schaft Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentver- mögen Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Anteilen und Aktien an InvestmentvermögenInvestment- vermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF-Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittel- bare unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft oder die andere AIF-Investment- gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeab- schläge Rücknahme- abschläge berechnen.

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Samples: Sales Prospectus

Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- indi­ rekt über eine Zweckgesellschaft an einem anderen Invest- mentvermögenInvestmentvermögen, bei dem die Geschäftsführung oder die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft, von der Wealth Management Capital Holding GmbH oder von einer Gesellschaft erbracht wird, an der die Wealth Management Capital Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält (zusammen die „Wealthcap die„Wealthcap Gruppe“), oder bei dem die Geschäftsführung von einer Gesellschaft der Wealthcap Gruppe beratend unterstützt wird (nachfolgend als „Wealthcap Zielgesellschaft“ bezeichnetbe­ zeichnet), so erstattet die Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft die Gebühren bzw. Vergütungen für die Eigenkapitalver- mittlung Eigenkapitalvermittlung und die Konzeption und Strukturierung, die von der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft Ziel­ gesellschaft an eine Gesellschaft der Wealthcap Gruppe gezahlt wird, soweit sie rechnerisch auf die direkte oder indirekte Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Wealthcap Zielgesell- schaft Zielgesellschaft entfällt. Die Erstattung ist jedoch je­ doch der Höhe nach auf die Summe der gleichartigen von der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell­ schaft gezahlten Gebühren bzw. Vergütungen und des vom Anleger gezahlten Ausgabeaufschlages im Sinne von § 6 Ziffer 3 dieser Anlagebedingungen begrenzt, die auf das von der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft in die betreffende betref­ fende Wealthcap Zielgesell- schaft Zielgesellschaft investierte Kommanditkapital Komman­ ditkapital entfallen. b) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- indi­ rekt über eine Zweckgesellschaft an einer Wealthcap Ziel- gesellschaftZielgesellschaft, die Transaktionsvergütungen (also Ver­ gütungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen), die mit den Vergütungen im Sinne von § 7 Ziffer 7 lit. a) vergleichbar sind, erfolgsabhängige Vergütungen, laufende Geschäftsführungsvergütungen, Treuhandvergütungen Treuhandver­ gütungen oder Verwaltungs- Verwaltungs­ oder Beratungs- vergütungen Beratungsvergütungen an Gesellschaften der Wealthcap Gruppe leis- tetleistet, werden diese Vergütungen insoweit auf die Vergütun- gen jeweils entsprechen­ den Vergütungen der Verwaltungsgesellschaft nach Ziffer Zif­ fer 3 lit. a) bis cund b) und Ziffern 7 und 8 dieses § 7 angerechnetangerech­ net, als sie auf die Beteiligung der Investmentgesellschaft an der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft entfallen. Ein ggf. verbleibender Anrech- nungsüberhang Anrechnungsüberhang ist durch die Verwaltungsgesellschaft zu erstatten. c) Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Invest- Invest­ mentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckge- Zweckge­ sellschaft im jeweiligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Invest- Invest­ mentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offen- gelegtoffengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesell- schaft Investment­ gesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, von einer anderen AIF-Verwaltungsgesellschaft AIF­Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem ande- ren anderen Manager) oder einer Investmentgesellschaft, mit der (bzw. dem) die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesent- liche wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Beteili­ gung verbunden ist, eine Verwaltungsvergütung für die von der Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesell- schaft Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentver- mögen Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die direkt di­ rekt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF-Investmentgesellschaft AIF­Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittel- bare unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesellschaft oder die andere AIF-Investment- gesellschaft AIF­Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge Aus­ gabeaufschläge und Rücknahmeab- schläge Rücknahmeabschläge berechnen.

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Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- rekt in­ direkt über eine Zweckgesellschaft an einem anderen Invest- mentvermögenInvestmentvermögen, bei dem die Geschäftsführung oder die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft, von der Wealth Management Capital Holding GmbH oder von einer Gesellschaft erbracht wird, an der die Wealth Management Capital Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält (zusammen die „Wealthcap Gruppe“), oder bei dem die Geschäftsführung Geschäftsfüh­ rung von einer Gesellschaft der Wealthcap Gruppe beratend bera­ tend unterstützt wird (nachfolgend als „Wealthcap ZielgesellschaftZiel­ gesellschaft“ bezeichnet), so erstattet die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs­ gesellschaft der Investmentgesellschaft die Gebühren bzw. Vergütungen für die Eigenkapitalver- mittlung Eigenkapitalvermittlung und die Konzeption und Strukturierung, die von der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft an eine Gesellschaft der Wealthcap Gruppe gezahlt wird, soweit sie rechnerisch auf die direkte oder indirekte Beteiligung der Investmentgesellschaft Invest­ mentgesellschaft an der Wealthcap Zielgesell- schaft entfälltZielgesellschaft ent­ fällt. Die Erstattung ist jedoch der Höhe nach auf die Summe der gleichartigen von der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft gezahlten Gebühren bzw. Vergütungen und des vom Anleger gezahlten Ausgabe­ aufschlags im Sinne von § 6 Ziffer 3 dieser Anlagebedin­ gungen begrenzt, die auf das von der Invest- mentgesellschaft Investmentgesell­ schaft in die betreffende Wealthcap Zielgesell- schaft investierte Zielgesellschaft in­ vestierte Kommanditkapital entfallen. b) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder indi- indi­ rekt über eine Zweckgesellschaft an einer Wealthcap Ziel- gesellschaftZielgesellschaft, die laufende Transaktionsvergütungen (also Ver­ gütungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen), die mit den Vergütungen im Sinne von § 7 Ziffer 7 lit. a) vergleichbar sind, erfolgsabhängige Vergütungen, lau­ fende Geschäftsführungsvergütungen, Treuhandvergütungen Treuhandvergü­ tungen oder Verwaltungs- Verwaltungs­ oder Beratungs- vergütungen Beratungsvergütungen an Gesellschaften der Wealthcap Gruppe leis- tetleistet, werden diese Vergütungen insoweit auf die Vergütun- gen jeweils entsprechen­ den Vergütungen der Verwaltungsgesellschaft nach Ziffer Zif­ fer 3 lit. a) bis cund b) und Ziffern 7 und 8 dieses § 7 angerechnetange­ rechnet, als sie auf die Beteiligung der Investmentgesellschaft Investmentgesell­ schaft an der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft entfallen. Ein ggf. verbleibender Anrech- nungsüberhang Anrechnungsüberhang ist durch die Verwaltungsgesellschaft zu erstatten. c) Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Invest- Invest­ mentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckge- Zweckge­ sellschaft im jeweiligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Invest- Invest­ mentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offen- gelegtoffengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesell- schaft Investmentge­ sellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, von einer anderen AIF-Verwaltungsgesellschaft AIF­Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem ande- ren anderen Manager) oder einer Investmentgesellschaft, mit der (bzw. dem) die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesent- liche wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Beteili­ gung verbunden ist, eine Verwaltungsvergütung für die von der Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesell- schaft Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentver- mögen Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF-Investmentgesellschaft AIF­Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittel- bare unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesellschaft oder die andere AIF-Investment- gesellschaft AIF­Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge Ausgabe­ aufschläge und Rücknahmeab- schläge Rücknahmeabschläge berechnen.

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