Common use of Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen Clause in Contracts

Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder in- direkt über eine Zweckgesellschaft an einem anderen Investmentvermögen, bei dem die Geschäftsführung oder die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft, von der Wealth Management Capital Holding GmbH oder von einer Gesellschaft erbracht wird, an der die Wealth Management Capital Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält (zusammen die „Wealthcap Gruppe“), oder bei dem die Geschäftsfüh- rung von einer Gesellschaft der Wealthcap Gruppe be- ratend unterstützt wird (nachfolgend als „Wealthcap Zielgesellschaft“ bezeichnet), so erstattet die Verwal- tungsgesellschaft der Investmentgesellschaft die Ge- bühren bzw. Vergütungen für die Eigenkapitalvermitt- lung und die Konzeption und Strukturierung, die von der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft an eine Gesell- schaft der Wealthcap Gruppe gezahlt wird, soweit sie rechnerisch auf die direkte oder indirekte Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Wealthcap Zielge- sellschaft entfällt. Die Erstattung ist jedoch der Höhe nach auf die Summe der gleichartigen von der Invest- mentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft ge- zahlten Gebühren bzw. Vergütungen begrenzt, die auf das von der Investmentgesellschaft in die betreffende Wealthcap Zielgesellschaft investierte Kommanditkapi- tal entfallen.

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Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder in- direkt indi- rekt über eine Zweckgesellschaft an einem anderen InvestmentvermögenInvest- mentvermögen, bei dem die Geschäftsführung oder die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft, von der Wealth Management Capital Holding GmbH oder von einer Gesellschaft erbracht wird, an der die Wealth Management Capital Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält (zusammen die „Wealthcap Gruppe“), oder bei dem die Geschäftsfüh- rung Geschäftsführung von einer Gesellschaft der Wealthcap Gruppe be- ratend beratend unterstützt wird (nachfolgend als „Wealthcap Zielgesellschaft“ bezeichnet), so erstattet die Verwal- tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft die Ge- bühren Gebühren bzw. Vergütungen für die Eigenkapitalvermitt- lung Eigenkapitalver- mittlung und die Konzeption und Strukturierung, die von der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft an eine Gesell- schaft Gesellschaft der Wealthcap Gruppe gezahlt wird, soweit sie rechnerisch auf die direkte oder indirekte Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Wealthcap Zielge- sellschaft Zielgesell- schaft entfällt. Die Erstattung ist jedoch der Höhe nach auf die Summe der gleichartigen von der Invest- mentgesellschaft Investmentgesell- schaft an die Verwaltungsgesellschaft ge- zahlten gezahlten Gebühren bzw. Vergütungen begrenzt, die auf das von der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft in die betreffende Wealthcap Zielgesellschaft Zielgesell- schaft investierte Kommanditkapi- tal Kommanditkapital entfallen.

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Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder in- in­ direkt über eine Zweckgesellschaft an einem anderen Investmentvermögen, bei dem die Geschäftsführung oder die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft, von der Wealth Management Capital Holding GmbH oder von einer Gesellschaft erbracht wird, an der die Wealth Management Capital Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält (zusammen die „Wealthcap Gruppe“), oder bei dem die Geschäftsfüh- Geschäftsfüh­ rung von einer Gesellschaft der Wealthcap Gruppe be- ratend bera­ tend unterstützt wird (nachfolgend als „Wealthcap ZielgesellschaftZiel­ gesellschaft“ bezeichnet), so erstattet die Verwal- tungsgesellschaft Verwaltungs­ gesellschaft der Investmentgesellschaft die Ge- bühren Gebühren bzw. Vergütungen für die Eigenkapitalvermitt- lung Eigenkapitalvermittlung und die Konzeption und Strukturierung, die von der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft an eine Gesell- schaft Gesellschaft der Wealthcap Gruppe gezahlt wird, soweit sie rechnerisch auf die direkte oder indirekte Beteiligung der Investmentgesellschaft Invest­ mentgesellschaft an der Wealthcap Zielge- sellschaft entfälltZielgesellschaft ent­ fällt. Die Erstattung ist jedoch der Höhe nach auf die Summe der gleichartigen von der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft ge- zahlten gezahlten Gebühren bzw. Vergütungen und des vom Anleger gezahlten Ausgabe­ aufschlags im Sinne von § 6 Ziffer 3 dieser Anlagebedin­ gungen begrenzt, die auf das von der Investmentgesellschaft Investmentgesell­ schaft in die betreffende Wealthcap Zielgesellschaft investierte Kommanditkapi- tal in­ vestierte Kommanditkapital entfallen.

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Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a) Beteiligt sich die Investmentgesellschaft direkt oder in- direkt indi­ rekt über eine Zweckgesellschaft an einem anderen Investmentvermögen, bei dem die Geschäftsführung oder die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft, von der Wealth Management Capital Holding GmbH oder von einer Gesellschaft erbracht wird, an der die Wealth Management Capital Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält (zusammen die „Wealthcap die„Wealthcap Gruppe“), oder bei dem die Geschäftsfüh- rung Geschäftsführung von einer Gesellschaft der Wealthcap Gruppe be- ratend beratend unterstützt wird (nachfolgend als „Wealthcap Zielgesellschaft“ bezeichnetbe­ zeichnet), so erstattet die Verwal- tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft die Ge- bühren Gebühren bzw. Vergütungen für die Eigenkapitalvermitt- lung Eigenkapitalvermittlung und die Konzeption und Strukturierung, die von der betreffenden Wealthcap Zielgesellschaft Ziel­ gesellschaft an eine Gesell- schaft Gesellschaft der Wealthcap Gruppe gezahlt wird, soweit sie rechnerisch auf die direkte oder indirekte Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Wealthcap Zielge- sellschaft Zielgesellschaft entfällt. Die Erstattung ist jedoch je­ doch der Höhe nach auf die Summe der gleichartigen von der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft ge- zahlten Verwaltungsgesell­ schaft gezahlten Gebühren bzw. Vergütungen und des vom Anleger gezahlten Ausgabeaufschlages im Sinne von § 6 Ziffer 3 dieser Anlagebedingungen begrenzt, die auf das von der Investmentgesellschaft in die betreffende betref­ fende Wealthcap Zielgesellschaft investierte Kommanditkapi- tal Komman­ ditkapital entfallen.

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