Anlagebedingungen. Anlagebedingungen HEP – Solar Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG HEP Kapitalverwaltung AG mit Sitz in Güglingen (nachstehend „HEP KVG“), Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen
Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der Wealthcap Fondsportfolio Immobilien International 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, (nach stehend „Investmentgesellschaft“ genannt) extern verwaltet durch die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) für den von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten geschlosse nen PublikumsAIF, die nur i. V. m. dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft gelten. Stand: 06.03.2020 § 1 Vermögensgegenstände Die Investmentgesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände zu Investitionszwecken erwerben:
Anlagebedingungen. 1 Allgemeine Anlagebedingungen
Anlagebedingungen. 1 Allgemeine Anlagebedingungen § 3 Fondsverwaltung § 4 Anlagegrundsätze § 6 Geldmarktinstrumente § 7 Bankguthaben § 9 Derivate § 13 Wertpapierdarlehen § 17 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Beschränkung und Aussetzung der Rücknahme § 18 Ausgabe- und Rücknahmepreise § 21 Kündigung und Abwicklung des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens § 22 Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle § 23 Änderungen der Anlagebedingungen § 24 Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. § 25 Streitbeilegungsverfahren
Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der Wealthcap Immobilien Deutschland 42 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, (nachstehend „Invest- mentgesellschaft“ genannt) extern verwaltet durch die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München, (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) für den von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten geschlossenen Publi- kums-AIF, die nur i. V. m. dem Gesellschaftsvertrag der Invest- mentgesellschaft gelten. § 1 Vermögensgegenstände
Anlagebedingungen. Einzelheiten zu Vergütungs- und Kostentragungen, die der Gesellschaft belastet werden, ergeben sich aus den Anlagebedingungen. 14 -bleibt frei-
Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, (nachstehend „Investmentgesellschaft“ genannt) extern verwaltet durch die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München, (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) für den von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten geschlossenen Publi- kums-AIF, die nur i. V. m. dem Gesellschaftsvertrag der Invest- mentgesellschaft gelten.
Anlagebedingungen. Die Anlagebedingungen sind in diesem Verkaufsprospekt enthalten. Die Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Der Wechsel des Masterfonds sowie sonstige Änderungen der Anlagegrundsätze des Feederfonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Feederfonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern entweder anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen oder ihnen anbietet, ihre Anteile gegen Anteile an Fonds mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige Fonds von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. In dem durch die Anlagebedingungen gesetzten Rahmen ist die Gesellschaft in der Festlegung der Anlagestrategie bzw. -politik frei. Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der Website der Gesellschaft xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx bekannt gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Feederfonds entnommen werden dürfen, oder den Wechsel des Masterfonds oder sonstige die Anlagegrundsätze des Feederfonds oder wesentliche Anlegerrechte, sind die depotführenden Stellen verpflichtet, durch ein Medium zu informieren, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert weitergegeben werden, etwa in Papierform oder in elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden können. Bei einem Wechsel des Masterfonds erhalten die Anleger außerdem folgende Informationen und Unterlagen: • einen Hinweis, dass die BaFin die Anlage in den neuen Masterfonds genehmigt hat, • die neuen wesentlichen Anlegerinformationen (bis 31. Dezember 2022) / das Basisinformationsblatt (ab 1. Januar 2023) dieses Feederfonds und des neuen Masterfonds, • das Datum, ab dem der überwiegende Teil des Feederfonds in Anteile des neuen Masterfonds angelegt wird und • einen Hinweis darauf, dass die Anleger vor diesem Datum mindestens 30 Tage lang das Recht haben, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile zu verl...
Anlagebedingungen. Sämtliche Anlagebedingungen der oben genannten OGAW- Teilgesellschaftsvermögen werden an die Begrifflichkeiten des KAGB angepasst. Die neuen, genehmigten Anlagebedingungen xxxxxx wie folgt: Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Aktionären und der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, (nachstehend „Gesellschaft“ genannt) extern verwaltet durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) für das von der Gesellschaft gemäß der OGAW-Richtlinie gebildete Wertpapier-Teilgesellschaftsvermögen iShares [Fondsname] UCITS ETF (DE), (nachstehend „OGAW-TGV“ genannt) die nur in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft gelten. Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen § 1 Vermögensgegenstände und Anlageziel Die Gesellschaft darf für das OGAW-TGV die folgenden Vermögensgegenstände erwerben:
Anlagebedingungen. 1 Allgemeine Anlagebedingungen Allgemeine Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses