Common use of Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen Clause in Contracts

Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen. a. Beim Erwerb von Anteilen an Spezial-AIF oder Publikums-AIF, die direkt oder indirekt von der HEP KVG selbst oder einer anderen Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die HEP KVG durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare Beteiligung verbunden ist, darf die HEP KVG oder die andere Investmentgesellschaft keine Ausgabeaufschläge berechnen. b. Die HEP KVG hat im Jahresbericht die Vergütung offen zu legen, die der Investmentgesellschaft von der HEP KVG selbst, von einer anderen Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Investmentgesellschaft, mit der die HEP KVG durch eine wesentliche, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Invest- mentvermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.

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