Evaluierung des Beitrags der geförderten Projekte. Im Förderungsvertrag ist festzulegen, dass und in welcher Form die Förderungsnehmenden an Evaluierungen mitzuwirken haben und welche Informationen sie im Rahmen von Evaluie- rungen bekannt zu geben haben, die zur Beurteilung der Erreichung der festgelegten Indika- toren erforderlich sind. Diese Informationen können auch in definierten Berichten der FFG abgefragt werden.
Evaluierung des Beitrags der geförderten Projekte. 38 6.4 Darstellung der Forschungsergebnisse 38
Evaluierung des Beitrags der geförderten Projekte. Im Förderungsvertrag ist festzulegen, dass und in welcher Form die Förderungsnehmenden an Evaluierungen mitzuwirken haben und welche Informationen sie im Rahmen von Xxxxxxxxxx- gen bekannt zu geben haben, die zur Beurteilung der Erreichung der festgelegten Indikatoren erforderlich sind. Diese Informationen können auch in definierten Berichten der FFG abgefragt werden.