Mitwirkung des Kunden. 3.2.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der dienstvertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere den Umfang der bestehenden Nutzungsrechte und – soweit erforderlich – den Umfang der Bearbeitungsrechte durch Dritte an der im Angebot aufgeführten Software mitteilen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner.
Mitwirkung des Kunden. 8.2.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der vertraglichen Reparaturleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Xxxxxx und Probleme so genau wie möglich zu beschreiben. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner.
Mitwirkung des Kunden. 1. Der Kunde hat unsere Mitarbeiter bei der Durchführung der Leistungen auf seine Kosten im erforderlichen Umfang zu unterstützen.
Mitwirkung des Kunden. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde auch, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung nötigen Unterlagen (etwa Pläne, Modelle, Genehmigungen, Richt- linien für die Ausführung etc.) gemäß den Terminvorgaben von Expoxx Messebau zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung der Bestellung gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde für sämtliche für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten Sorge zu tragen. Ausführungs- und Materialmuster, die Expoxx Messebau dem Kunden zur Begutachtung vorlegt, müssen von diesem fristgerecht schriftlich bestätigt und retourniert werden: Andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur“ genehmigt.
Mitwirkung des Kunden. Die Leistungen von d.velop sind von der Mitwirkung des Kunden abhängig. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind insbesondere:
Mitwirkung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung in folgendem Umfang:
Mitwirkung des Kunden. Der Kunde unterstützt MEHRWERK bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. Der Kunde wird dabei die fachlichen Anweisungen von MEHRWERK befolgen und die erforderlichen Informationen und Vorrichtungen (Spezifikation von Hard- oder Software, Netzwerkkapazität und -leitungen, Telekommunikationseinrichtungen) zur Verfügung stellen.
Mitwirkung des Kunden. (a) Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung er- forderlichen Informationen bekannt.
Mitwirkung des Kunden. 1. Die Leistungen, die der Kunde und/oder dessen Subunternehmer/Zulieferer in seinem Auftrag an den Anbieter zu erbringen haben, sind in dem Einzelvertrag und/oder im Pflichtenheft/Angebot festgelegt. Sie erfolgen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung durch den Anbieter und sind fachlich qualitativ, räumlich, zeitlich und organisatorisch plangerecht zu erbringen.
Mitwirkung des Kunden. 6.1. Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation eines Computersystems wie z. B. Kabelverlegung, Setzen von Xxxxxxxxxx, lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen des Lieferanten durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, so verlängert sich die Frist zur Lieferung bzw. Leistung gemäß der zwischen dem Kunden und dem Lieferanten neu zu treffenden Vereinbarung. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, bleiben die Rechte des Lieferanten gemäß Nr. 7 dieser Bedingungen unberührt.