Mitwirkung des Kunden Musterklauseln

Mitwirkung des Kunden. 3.2.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der dienstvertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere den Umfang der bestehenden Nutzungsrechte und – soweit erforderlich – den Umfang der Bearbeitungsrechte durch Dritte an der im Angebot aufgeführten Software mitteilen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. 3.2.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch TIS, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, TIS unverzüglich Anzeige zu machen. 3.2.3. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. 3.2.4. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. 3.2.5. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen. 3.2.6. Der Kunde ist verpflichtet, TIS über seine Einsatzumgebung sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung und der im Angebot aufgeführten Software zu informieren, sofern sich diese auf die dienstvertraglichen Leistungen von TIS auswirken. 3.2.7. Bei vereinbarten Teleserviceleistungen wird der Kunde entsprechend Vereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen bereitstellen und den Zugriff auf das System ermöglichen. 3.2.8. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
Mitwirkung des Kunden. (a) Der Kunde gibt Zühlke rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen bekannt. (b) Der Kunde schafft die Voraussetzungen dafür, dass Xxxxxx die LEISTUNGEN rechtzeitig und vertragsgemäss erbringen kann. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbesondere: (i) Mitwirkung in der Projektorganisation; (ii) Stellung eines Projektverantwortlichen, welchem die erfor- derlichen Kompetenzen und die erforderliche Kapazität ein- geräumt werden und der ohne Zustimmung von Zühlke ohne wichtigen Grund nicht ausgetauscht werden darf; (iii) Rechtzeitige Beschaffung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Mittel wie Drittprodukte, Drittleistungen oder vom Kunden selbst zu erbringende Leistungen; (iv) Abklärung und Beschaffung allfälliger vorbestehender Rechte Dritter wie insb. Urheber-, Patent-, Marken- und Design- rechte, sofern diese Aufgabe im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird; (v) Sicherstellung der Leistungen von Nebenlieferanten von Xxxxxx; (vi) Durchführung von regelmässigen Datensicherungen; (vii) Information von Zühlke über regulatorische Anforderungen und besondere technische Normen, sofern die Erarbeitung dieser Informationen im VERTRAG nicht ausdrücklich Zühlke übertragen wird; (viii) Beschaffung der erforderlichen Bewilligungen. (c) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, so sind all- fällige Terminzusagen von Zühlke nicht mehr bindend und der Kunde ersetzt Zühlke den Mehraufwand, der Zühlke aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entsteht.
Mitwirkung des Kunden. Sie verpflichten sich, POST während der Laufzeit des Vertragsunentgeltlich, zeitgerecht und angemessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang übermitteln Sie (i) kurzfristig die Informationen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die technischen Merkmale Ihrer Geräte, und (ii) sobald Sie davon Kenntnis haben, alle Informationen über ein Ereignis, das sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken könnte, insbesondere Schäden an Teilen des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST oder Sicherheitsvorfälle. Sie haften für Sicherheitsvorfälle (auch für etwaige Kosten, die aus der Verwendung des Produkts oder des damit in Verbindung stehenden Dienst entstehen), die Sie zu verantworten haben oder zu denen es über eines Ihrer Geräte kommt. POST kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Sicherheitsvorfall oder das Risiko eines Sicherheitsvorfalls zu vermeiden oder einzuschränken oder einen bekannten Sicherheitsvorfall zu begrenzen, und Sie rechtzeitig darüber informieren. Auf Verlangen von POST gewähren Sie den Mitarbeitern innerhalb der vorgegebenen Frist freien und sicheren Zugang zu Ihren Räumlichkeiten, Geräten und dem zur Verfügung gestellten Produkt, gegebenenfalls auch im Remote-Modus, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Integrität des zur Verfügung gestellten Produkts oder des Netzes von POST erforderlich ist. Sie gewähren das Recht auf Inspektion und Eingriffen an diesen Teilen in dem Maße, wie POST oder ihre Subunternehmen der Ansicht sind, dass ein solcher Zugang oder eine solche Inspektion für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, POST Ihre Geräte zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags innerhalb der vorgegebenen Frist zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie eine diesbezüglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, setzen Sie POST unverzüglich davon in Kenntnis und kooperieren mit POST, bis die betreffenden Geräte bereitgestellt oder zugänglich gemacht worden sind. Im Falle eines Eingriffs von POST an Ihren Geräten kann POST ein Arbeitsprotokoll erstellen, in dem der Zustand Ihrer Geräte vor und nach dem Eingriff festgehalten wird. Wird am Ende des Eingriffs nichts Gegenteiliges vermerkt, gilt das Protokoll als von den Parteien akzeptiert. POST behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellen, wenn Sie die vorgesehenen Eingriffe ablehnen, abwesend sind oder sich am verei...
Mitwirkung des Kunden. 8.2.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der vertraglichen Reparaturleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Xxxxxx und Probleme so genau wie möglich zu beschreiben. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. 8.2.2. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. 8.2.3. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. 8.2.4. Soweit eine Fernwartung sinnvoll und technisch möglich ist, wird der Kunde den Zugriff auf das System ermöglichen. 8.2.5. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
Mitwirkung des Kunden. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde auch, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung nötigen Unterlagen (etwa Pläne, Modelle, Genehmigungen, Richt- linien für die Ausführung etc.) gemäß den Terminvorgaben von Expoxx Messebau zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung der Bestellung gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde für sämtliche für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten Sorge zu tragen. Ausführungs- und Materialmuster, die Expoxx Messebau dem Kunden zur Begutachtung vorlegt, müssen von diesem fristgerecht schriftlich bestätigt und retourniert werden: Andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur“ genehmigt.
Mitwirkung des Kunden. 1. Der Kunde hat unsere Mitarbeiter bei der Durchführung der Leistungen auf seine Kosten im erforderlichen Umfang zu unterstützen. 2. Sofern die Leistungen in den Geschäftsräumen des Kunden erbracht werden, hat der Kunde die zum Schutz von Personen und Sachen am Werk- oder Dienstplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Falls nötig, wird er kostenlos spezielle Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Der Kunde hat unsere Mitarbeiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für unsere Mitarbeiter und die von uns zu erbringenden Leistungen von Bedeutung sind. Bei Verstößen unserer Mitarbeiter gegen solche Sicherheitsvorschriften wird der Kunde uns unverzüglich benachrichtigen. Sollten Leistungen aufgrund nicht eingehaltener Arbeitssicherheitsvorschriften nicht ohne Gefahr für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter ausführbar sein, so sind entweder hinreichende Abstellmaßnahmen zu ergreifen oder die Arbeiten werden bis zum Zeitpunkt der Gewährleistung des Arbeitsschutzes ausgesetzt. Sollte die Gewährleistung des Arbeitsschutzes in der Verantwortung des Kunden liegen, so wirken die Zeitverzüge fristverlängernd. 3. Sofern die Leistung im Ausland zu erbringen ist und unsere Mitarbeiter dafür eine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis benötigen, hat uns der Kunde, vorbehaltlich der Vereinbarung im Einzelfall, gegenüber den örtlichen Behörden bei der Beantragung, Verlängerung oder Änderung der für die Durchführung der Leistung erforderlichen Erlaubnis im erforderlichen Umfang kostenlos zu unterstützen. 4. Wir behalten uns vor, eine angemessene Entschädigung im Sinne des § 642 BGB zu verlangen, falls durch die unterlassene Mitwirkungspflicht Mehraufwendungen auf uns zukommen. Sonstige Rechte bleiben unberührt. 5. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, ist der Kunde auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung im erforderlichen Umfang verpflichtet. Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen usw. im Hinblick auf die Korrektheit und Rechte Dritter verantwortlich.
Mitwirkung des Kunden. Die Leistungen von d.velop sind von der Mitwirkung des Kunden abhängig. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind insbesondere:
Mitwirkung des Kunden. (1) Der Kunde muss sicherstellen, dass der Aufstellungsort allen bauli- chen Anforderungen entspricht, insbesondere im Hinblick auf den Boden, die erforderliche Bodenfläche und Höhe, den Zugang zum Aufstellungsort und die elektrische Energieversorgung. Im Fall von Störungsmeldungen, die einen Reparaturservice zur Folge haben, wird der Kunde eine exakte Beschreibung der Störung übermitteln. (2) Im Fall von Installationsarbeiten, Wartungs- und Reparaturleistun- gen, bei denen ein Eingriff in die Stromversorgung, Luftleitungssyste- me, Klimatisierung, Wasser- oder Abwassersysteme erforderlich ist, ist der Kunde für die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Sicher- heitsvorschriften verantwortlich, beispielsweise durch Einschaltung eines qualifizierten und zertifizierten Experten. (3) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung stellen: a) technisches Hilfspersonal in der erforderlichen Anzahl; b) für die zu installierende Ware ausgelegtes und entsprechend belast- bares Fundament einschließlich Ankerschrauben; das Verschrauben mit Ankerschrauben wird vom Kunden in dessen Verantwortung durch- geführt; c) Ausrüstung, Einrichtungen, Betriebsmittel, die für die Installation und die Inbetriebnahme der gelieferten Ware erforderlich sind (einschließ- lich, aber nicht begrenzt auf: Hebezeuge, Kräne, Einrichtungen zum Abladen und Transportieren von Maschinen, Unterlagen, Leitern, Dichtungs- und Schmiermittel etc.); d) Anschlüsse zu der zu installierenden Ware, wie Elektro-, Druckluft-, Kühlwasserleitungen etc.; e) Elektrizität, Beleuchtung, Heizung/Klimatisierung, Luftzufuhr; f) trockene und verschließbare Räume, die für die Lagerung von Werk- zeug und gelieferten Waren geeignet sind. g) trockene und beheizte Räumlichkeiten mit Waschgelegenheit für das Personal von PP GmbH; h) Schutz des Personals von PP GmbH gegen ungesunde und gefähr- liche Arbeitsbedingungen i) ärztliche Betreuung des Personals von PP GmbH, sofern benötigt; j) Mustermaterial und gegebenenfalls das Produkt des Kunden in ausrei- chender Menge für die Inbetriebnahme und Abnahme der gelieferten Ware. (4) Der Kunde wird vor Beginn der Installation einer Maschine oder Kompo- nente die Verfügbarkeit von allen notwendigen Teilen am Aufstellungsort sicherstellen und ebenso dafür sorgen, dass alle Vorarbeiten fertiggestellt sind, damit die Servicetechniker von PP GmbH sofort mit der Installation beginnen können. (5) Der Kunde wird PP GmbH unverzüglich über al...
Mitwirkung des Kunden. 6.1 Der Kunde stellt sicher, daß alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung Z( iff. 2.2) sind wesentliche Pflichten des Kunden. 6.3 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. 6.4 Der Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter des Auftragnehmers dafür, daß seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen. 6.5 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auf tragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. 6.6 Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. 6.7 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück. 6.8 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzö- gerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 6.9 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.
Mitwirkung des Kunden. Der Kunde unterstützt MEHRWERK bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. Der Kunde wird dabei die fachlichen Anweisungen von MEHRWERK befolgen und die erforderlichen Informationen und Vorrichtungen (Spezifikation von Hard- oder Software, Netzwerkkapazität und -leitungen, Telekommunikationseinrichtungen) zur Verfügung stellen.