Fachpersonal Musterklauseln

Fachpersonal. Das Wohnheim Nägeligasse stellt den Aufgaben entsprechend fachlich geeignetes und sozial kompetentes Personal mit den notwendigen Qualifikationen ein. Die Mitarbeiten- den der Pflege und Betreuung sind in die Führungs-, Informations- und Qualitätssiche- rungsprozesse der Organisation eingebunden. Insbesondere verfügen sie über einen Anstellungsvertrag und werden regelmässig in ihrer Leistung beurteilt. Das Wohnheim Nägeligasse verpflichtet sich zur kontinuierlichen fachlichen Weiterbildung des Pflege- personals.
Fachpersonal. 1. Die Hohen Vertragsparteien bemühen sich bereits in Friedenszeiten mit Unter- stützung der nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes (Roten Halbmonds, Roten Löwen mit Roter Sonne), Fachpersonal auszubilden, um die Anwendung der Ab- kommen und dieses Protokolls und insbesondere die Tätigkeit der Schutzmächte zu erleichtern. 2. Für die Einstellung und Ausbildung dieses Personals sind die einzelnen Staaten zuständig. 3. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hält für die Hohen Vertragspar- teien Listen der so ausgebildeten Personen bereit, soweit sie von den Hohen Ver- tragsparteien aufgestellt und ihm zu diesem Zweck übermittelt worden sind. 4. Die Bedingungen für den Einsatz dieses Personals ausserhalb des eigenen Ho- heitsgebiets sind in jedem Fall Gegenstand besonderer Vereinbarungen zwischen den betroffenen Parteien.
Fachpersonal. Als nötiges Fachpersonal gilt: a. In Werkstätten verfügt mindestens die Hälfte der Betreuungspersonen über einen eidgenössisch anerkannten Ausbildungsabschluss im Sozial­ oder Gesundheitsbereich oder einen interkantonal anerkannten Ausbildungsab­ schluss im Betreuungsbereich oder eine Weiterbildung in diesen Bereichen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in Aus- oder Weiterbildung befinden, werden angerechnet. Für ausländische Abschlüsse ist eine Äquivalenz zu schweizerischen Abschlüssen zu belegen. b. In Wohnheimen und anderen betreuten kollektiven Wohnformen sowie in Tagesstätten verfügt mindestens die Hälfte der Betreuungspersonen über einen eidgenössisch anerkannten Ausbildungsabschluss im Sozial­ oder Gesund­ heitsbereich oder einen interkantonal anerkannten Abschluss im Betreuungsbe­ reich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in Ausbildung befinden, werden angerechnet. Für ausländische Abschlüsse ist eine Äquivalenz zu schweizerischen Abschlüssen zu belegen.
Fachpersonal. Jede Institution verfügt über genügend Fachpersonal. Der Anteil an Fachpersonal für das Wohnen mit Dienstleistungen wird aus dem Pflegebedarf der Mieterinnen und Mieter berechnet, welcher über die Bedarfsabklärungen zu ermitteln ist. Das Total an fest angestelltem diplomiertem Pflegefachpersonal im Pflegeheim und im Wohnen mit Dienstleistungen beträgt zusammengerechnet mindestens 250 Stellenprozente. Jede Institution verfügt über eine für den Bereich Pflege verantwortliche Fachperson mit einer Tertiärausbildung, mit einer Berufsausübungsbewilligung und mit aktualisierten Fachkenntnissen. Die Mitarbeitenden der Pflege sind in die Führungs-, Informations- und Qualitätssicherungs- prozesse der Institution eingebunden. Insbesondere verfügen sie über einen Anstellungsvertrag und werden regelmässig in ihrer Leistung beurteilt. Die Institution verpflichtet sich zur kontinuierlichen fachlichen Weiterbildung des Pflegepersonals.

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  • Hotelkosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längs- tens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt.

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden.

  • Bonitätsauskunft SWD ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt SWD Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Boniversum GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ oder an die Schufa Holding AG, Massenbergstr. 9 – 13, 44787 Bochum. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann SWD den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen.

  • Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.