Vorgaben Musterklauseln

Vorgaben. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Herstellers und/oder der Lieferfirma sowie Weisungen betreffend sachgemässer Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten.
Vorgaben. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) gibt den Kantonen vor, wie die Berichterstat- tung über die Verwendung der Integrationspauschalen zu erfolgen hat. Das Amt für Soziales (AfSO) erhebt bei den politischen Gemeinden die notwendigen An- gaben. Der Umfang und der Detaillierungsgrad der Erhebung durch das AfSO entspricht den jeweils gültigen Vorgaben des SEM. Auch die Form der Datenerhebung richtet sich nach den Bundesvorgaben (u.a. standardisierte Erfassung der Daten für die Berechnung der Kennzahlen). Die politischen Gemeinden stellen sicher, dass sie die notwendigen Informationen recht- zeitig und in der geforderten Qualität dem Kanton zuhanden des Bundes zur Verfügung stellen.
Vorgaben. Die Institution verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen gemäss den nachfolgenden Vorgaben zu erbringen: Zur Gewährleistungen des Schutzes der Mieterinnen und Mieter vor Beeinträchtigungen von Leib und Leben werden durch die Institution folgende Vorgaben eingehalten:
Vorgaben. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind zu befolgen.
Vorgaben. Die Identifikations- und Vertragslösungen an der Haustür basieren auf einem speziellen Verarbei- tungsprozess. Kernelemente sind das eigens dafür konzipierte Zweiwegcouvert und ein Doppeladres- sträger mit aufgedruckten Barcodes. Das Zweiwegcouvert darf auf der Vorderseite Preise CHF 26.– inkl. MWST für den BmID CHF 28.– inkl. MWST für den BmID-V Frankatur Die einzig mögliche Frankierlösung ist PP mit Briefversand easy (xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxx-xxxx) Die Rückseite des Umschlags hat zwei definierte Zonen, die mit dem Firmenlogo oder anderweitigen Aufdrucken versehen werden können.
Vorgaben. Der Kunde gibt Mycomp IT-Services GmbH rechtzei- tig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vor- gaben bekannt. Er stellt Mycomp IT-Services GmbH die für die Erbringung der Dienstleistung erforderli- chen Büroräume und Maschinen sowie kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Falls nicht Mycomp IT-Services GmbH ausdrücklich mit der Datensiche- rung (Backup) beauftragt wurde, liegt diese in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Vorgaben. Grundsätzlich ist Segelflugbetrieb nach den Vorschriften der LuftVO und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen gem. Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) und nationalen Vorschriften durchzuführen. Der Wellensegelflug erfolgt nur nach Sichtflugregeln in Sichtflugbedingungen. Der unter 1.2 genannte Verein stellt sicher, dass die Verfahren dieser Vereinbarung der Flugleitung Arnstadt-Alkersleben und den Luftraumnutzeren (Verbands-interne oder -fremde) zur Verfügung stehen. Die DFS Niederlassung München Center kann das Wellensegelfluggebiet jederzeit aus betrieblichen Gründen deaktivieren. Luftfahrzeugführer haben sich vor Einflug in das ) zu informieren. Hörbereitschaft ist während der Nutzung des Wellensegelfluggebietes auf der Frequenz der o.g. Flugleitung sicherzustellen. Bei Verlust des Funkkontaktes ist das Gebiet sofort nach unten zu verlassen. Die Flugleitung Arnstadt-Alkersleben stellt sicher, dass sie während des gesamten Zeitraums der Aktivierung unter der in der Anlage E angegebenen Telefonnummer erreichbar ist, um im Bedarfsfall die Aufhebung einer Aktivierung oder eine Änderung der freigegebenen Höhe entgegennehmen und diese den Luftfahrzeugführern umgehend übermitteln zu können. Verkehrsinformationen und Ausweichempfehlungen für die Segelflugzeuge untereinander werden durch die DFS Niederlassung München Center nicht erteilt.
Vorgaben. Grundsätzlich ist Segelflugbetrieb nach den Vorschriften der LuftVO und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen gem. Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) und nationalen Vorschriften durchzuführen. Der Wellensegelflug erfolgt nur nach Sichtflugregeln in Sichtflugbedingungen. Der unter 1.2 genannte Verband stellt sicher, dass die Verfahren dieser Vereinbarung den u.a. Flugleitungen und den Luftraumnutzern (Verbands-interne oder -fremde) zur Verfügung stehen. Die DFS Niederlassung München Center kann die Wellensegelfluggebiete jederzeit aus betrieblichen Gründen deaktivieren. Luftfahrzeugführer haben sich vor Einflug in die Wellensegelfluggebiete bei folgenden Stellen über den Status (Aktivierung und Höhenband) zu informieren: Für Gebiet - Bayrischer Wald (BayWa) bei ARNBRUCK INFO - Oberpfälzer Wald (OPFWA) bei WEIDEN INFO - Nördliches Fichtelgebirge (N-FGEB) bei ZELL-XXXXXXXX INFO Hörbereitschaft ist während der Nutzung der Wellensegelfluggebiete auf der Frequenz der o.g. Flugleitungen sicherzustellen. Bei Verlust des Funkkontaktes sind die Gebiete sofort nach unten zu verlassen. Die Flugleitungen stellen sicher, dass sie während des gesamten Zeitraums der Aktivierung unter den in der Anlage E angegebenen Telefonnummern erreichbar sind, um im Bedarfsfall die Aufhebung einer Aktivierung oder eine Änderung der freigegebenen Höhe entgegennehmen und diese den Luftfahrzeug- führern umgehend übermitteln zu können. Verkehrsinformationen und Ausweichempfehlungen für die Segelflugzeuge untereinander werden durch die DFS Niederlassung München Center nicht erteilt.
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