Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel. 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, fällige Inspektionen, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge der Vermieterin sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge. 2. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zu voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragen. 3. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich. 4. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird. 5. Soweit Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,49t mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Nutzfahrzeug ab 7,49t mit vollem AdBlue®-Tank übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht mit einem vollständig betankten AdBlue®-Tank zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Servicegebühr gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Die gültige Preisliste liegt in der Station aus. 6. Bei der Anmietung von Nutzfahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin wegen Nicht-Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern frei.
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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen (Agb)
Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel. 1. Im Mietvertrag sind die bei Übergabe des Fahrzeugs bekannten Schäden erfasst. Der Mieter wird das Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und diese unverzüglich an Sixt melden
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, fällige Inspektionen, im Falle von entsprechenden Anzeigen des Fahrzeugs zu beachten und dabei regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug für die gesamte Vermietdauer in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge der Vermieterin von Sixt sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
23. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene periodische Inspektion notwendig, darf der Mieter hierfür eine Vertragswerkstätte bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragen. Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten diesen Betrag, hat der Mieter Sixt davon unverzüglich gemäß den Bestimmungen der nachfolgenden §§ G.2 und G.3 zu informieren.
34. Dem Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (inkl. Hybrid-Fahrzeuge) werden dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. .. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird die Vermieterin Sixt dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten bedeutend angefallen sind. Die jeweils gültigen Tarife sind in den jeweiligen Sixt-Stationen erhältlicherhältlich und einsehbar und beinhaltet (i) die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs durch Sixt und (ii) die Kosten für Benzin / Diesel in variabler Höhe, berechnet auf Grundlage des fehlenden Kraftstoffs, um den vollen Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs zu erreichen..
5. Bei Fahrzeugen, die rein elektrisch betrieben werden, wird der jeweilige Ladezustand bei der Übergabe im Mietvertrag erfasst. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Fahrzeug mit einem entsprechenden Ladezustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug mit einem geringeren Ladezustand zurückgegeben, behält sich Sixt vor, dem Mieter für das Aufladen eine Gebühr entsprechend der jeweils aktuellen Mietinformationen (einsehbar unter xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxx/#/) zu berechnen.
46. Beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid Plug in-Fahrzeugs hat der Mieter die Bedienungsanleitung des zu ladenden Fahrzeugs und des verwendeten Zubehörs (z.B. Ladekabel) sowie etwaige Hinweise an der Ladesäule betreffend die Nutzung der Ladesäulen strikt zu befolgen. Die Verwendung von Ladekabeln oder sonstigem Zubehör, das (i) nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. CE-Kennzeichnung), (ii) nicht für das jeweilige Fahrzeug oder die Ladesäule nach den dort ausgehängten Informationen zugelassen ist oder (iii) beschädigt ist, ist untersagt.
7. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird.
58. Soweit Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,49t mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Nutzfahrzeug ab 7,49t mit vollem AdBlue®-Tank entsprechendem vollen Tank übergeben. Der Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter hat das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht mit einem vollständig betankten AdBlue®-Tank zurückgegeben, wird die Vermieterin Sixt dem Mieter die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Servicegebühr für die Betankung gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung gestelltstellen. Die gültige Preisliste liegt in der Sixt-Station aus. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von weniger als 28 Tagen übernimmt Sixt die Betankung mit AdBlue® gegen eine Pauschalgebühr, die dem Mieter auf Basis der gefahrenen Kilometer berechnet und in Rechnung gestellt wird. Die Höhe dieser Gebühr ist aus der gültigen Preisliste ersichtlich, die in der Sixt-Station ausliegt.
69. Bei der Anmietung von Nutzfahrzeugen Fahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt die Vermieterin Sixt von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin wegen Nicht-Nicht- Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern in Bezug auf die Mietzeit, frei.
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Samples: Vermietvertrag
Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel. 1. Der Mieter verpflichtet sichist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, . Er hat alle für die Benutzung eines derartigen Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften (insbesondere das Kraftfahrgesetz und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, fällige Inspektionen, Straßenverkehrsordnung) zu beachten und während der Mietdauer regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug auch weiterhin in einem verkehrssicheren betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Vor Fahrtantritt hat sich der Mieter mittels des im Fahrzeug befindlichen Betriebshandbuches über die richtige Bedienung des Fahr- zeuges zu informieren und die diesbezüglichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten (insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Standes von Motoröl, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge der Vermieterin sind grundsätzlich Nichtraucher-FahrzeugeKühlflüssigkeit und sonstigen Betriebsmitteln).
2. Bei Fahrzeugübernahme bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter, sofern diese nicht auf dem Mietvertrag bereits verzeichnet sind, dem Vermieter sofort, also vor Fahrtantritt, zu melden. Meldet der Xxxxxx derartige Schäden nicht sofort, gelten diese als von ihm verursacht, sofern er nicht das Gegenteil beweist (diese Beweislastumkehr gilt nicht, wenn der Mieter Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes ist).
3. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte Vertragswerk- stätte für die jeweilige Fahrzeugmarke bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von EUR 100 EUR beauftragen. Darüber hinaus ist im Schadenfall vom Mieter ausnahmslos vor jeglicher Beauftragung von Reparaturen das Einvernehmen mit SIXT herzustellen.
34. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso mit einem vollständig gefüllten vollen Kraftstofftank zurückzugebenzurückzustellen. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegebenzu- rückgestellt, wird SIXT die Vermieterin Betankung durch eigene Mitarbeiter durchführen und dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife dafür Kosten in Höhe von EUR 3,80/Liter fehlenden Kraftstoffs in Rechnung stellen. Getankt werden darf lediglich jene Art von Kraftstoff, es sei denndie im Betriebs- handbuch des Fahrzeuges angeführt ist. Der Mieter haftet dem Vermieter für jeden durch Falsch-Betankung entstandenen Schaden (dies gilt nicht, wenn den Mieter an der Falsch-Betankung kein Verschulden trifft - der Mieter weist nachhat in diesem Falle jedoch, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.
4. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragensoweit im Einzelfall zumutbar, die für Umstände, die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl zur Falsch-Betankung geführt haben, zu dokumentieren und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wirddiese Dokumen- tation unverzüglich an SIXT zu übergeben).
5. Bei Ausfall oder Beschädigung des Kilometerzählers oder dessen Verplombung ist SIXT berechtigt, falls sich die tatsächliche während der Mietdauer zurückgelegte Fahrtstrecke nicht anders feststellen lässt, das Mietentgelt auf der Basis der durchschnitt- lichen Kilometertagesleistung seit dem Tag der Erstzulassung, mindestens aber 100 km/Tag, zu berechnen.
6. Soweit Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,49t mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Nutzfahrzeug ab 7,49t mit vollem AdBlue®-Tank übergebengilt diesbe- züglich der obige Pkt. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank zurückzugeben4. Wird das Fahrzeug nicht mit einem vollständig betankten AdBlue®-Tank zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Servicegebühr gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Die gültige Preisliste liegt in der Station aussinngemäß.
67. Bei der Anmietung von Nutzfahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt die Vermieterin SIXT von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin SIXT wegen Nicht-Nicht- Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern Verwaltungsstrafen, frei. Ist der Mieter Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutz-Gesetzes, so haftet er nach dieser Bestimmung nur im Falle eines ihm vorwerfbaren Verschuldens.
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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen
Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel. 12.1. Der Mieter verpflichtet sichist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, . Er hat alle für die Benutzung eines derartigen Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften (insbesondere das Kraftfahrgesetz und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, fällige Inspektionen, Straßenverkehrsordnung) zu beachten und während der Mietdauer regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug auch weiterhin in einem verkehrssicheren betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Vor Fahrtantritt hat sich der Mieter mittels des im Fahrzeug befindlichen Betriebshandbuches über die richtige Bedienung des Fahrzeuges zu informieren und die diesbezüglichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten (insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Standes von Motoröl, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge der Vermieterin sind grundsätzlich Nichtraucher-FahrzeugeKühlflüssigkeit und sonstigen Betriebsmitteln).
22.2. Wird während Bei Fahrzeugübernahme bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter, sofern diese nicht auf dem Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll bereits verzeichnet sind, dem Vermieter sofort, also vor Fahrtantritt, zu melden. Meldet der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers Xxxxxx derartige Schäden nicht sofort, gelten diese als von ihm verursacht, sofern er nicht das Gegenteil beweist.
2.3. Der Mieter oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder eingetragene Fahrer wurde im Zuge der Verkehrssicherheit Fahrzeugübergabe über technische Einrichtungen des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendigsowie dessen Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Verbandskasten, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zu voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragenWarnwesten, Pannendreieck etc. instruiert.
32.4. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Vermieter rechtsgeschäftlich zu vertreten; es ist dem Mieter dementsprechend auch nicht gestattet, eigenmächtig, das heißt ohne Einholung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben oder eigenmächtig durchzuführen.
2.5. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso mit einem vollständig gefüllten vollen Kraftstofftank zurückzugebenzurückzustellen. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegebennachweislich (Vorlage des Tankbeleges) vollgetankt retourniert, wird die Vermieterin dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß behält sich der bei Anmietung gültigen Tarife Vermieter das Recht vor, eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von netto € 15,- zzgl. 20 % Umsatzsteuer in Höhe von € 3,- ergibt brutto € 18,- in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.
4. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer Getankt werden darf lediglich jene Art von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragenKraftstoff, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird.
5. Soweit Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,49t mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Nutzfahrzeug ab 7,49t mit vollem AdBlue®-Tank übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Beendigung im Betriebshandbuch des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht mit einem vollständig betankten AdBlue®-Tank zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Servicegebühr gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Die gültige Preisliste liegt in der Station aus.
6. Bei der Anmietung von Nutzfahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt Fahrzeuges oder am Tankdeckel angeführt ist. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt haftet dem Vermieter für jeden durch Falsch-Betankung entstandenen Schaden.
2.6. Bei Ausfall oder Beschädigung des Kilometerzählers ist der Vermieter berechtigt, falls sich die tatsächliche während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; Mietdauer zurückgelegte Fahrtstrecke nicht anders feststellen lässt, das Mietentgelt auf der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen AnsprüchenBasis der durchschnittlichen Kilometertagesleistung seit dem Tag der Erstzulassung, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin wegen Nicht-Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machenmindestens aber 100 km/Tag, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern freizu berechnen.
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Samples: Mietvertrag
Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel. 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, fällige Inspektionen, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge der Vermieterin sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
2. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zu voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragen.
3. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind. Die jeweils gültigen Tarife sind in den SixtFLIZZR-Stationen erhältlich.
4. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird.
5. Soweit Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,49t mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Nutzfahrzeug ab 7,49t mit vollem AdBlue®-Tank übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht mit einem vollständig betankten AdBlue®-Tank zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Servicegebühr gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Die gültige Preisliste liegt in der Station aus.
6. Bei der Anmietung von Nutzfahrzeugen Fahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin wegen Nicht-Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern frei.
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Samples: Vermietvertrag