Fehlermeldung Musterklauseln

Fehlermeldung. Fehler sind vom Kunden per E-Mail/Telefon an die STP zu melden. Die Fehlermeldung hat folgende Informationen zu beinhalten. • Name und Anschrift des Kunden (der Organisation), • konkrete Benennung des Moduls, in dem der Fehler auftritt, • konkrete Benennung der Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler auftritt bzw. die den Fehler verursachen, • Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise, • Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung, • Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein) sowie • die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität. Prioritäten STP wird alle gemeldeten Fehler gemäß den nachfolgend genannten Reaktionszeiten bearbeiten und den Kunden über den Fortschritt informieren. Die Fehlersymptome werden wie folgt klassifiziert: Priorität I dringend Betriebsablauf ist unterbrochen Reaktionszeit 6 Stunden • die Software ist insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht arbeitsfähig oder • die weitere Verwendung kann zum Verlust oder zur Beschädigung von Daten führen oder • der Incident betrifft einen wichtigen Funktionsbereich der Lizenzsoftware, der zum Arbeiten dringend benötigt wird, und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität II hoch Betriebsablauf ist beeinträchtigt Reaktionszeit 24 Stunden • Eine Nutzung der Lizenzsoftware ist durch den Incident wesentlich eingeschränkt (z.B. Ausfall einzelner (nicht zentraler) Funktionen, Funktionseinschränkungen) und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität III niedrig Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt Reaktionszeit 48 Stunden • Die Nutzung der Lizenzsoftware wird durch den Incident nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt. • Fehlfunktionen können umgangen werden Die Reaktionszeit berechnet sich vom Eingang der Fehlermeldung des Kunden bei der STP an. Maßgebend für die Zuordnung einer Fehlermeldung zu einer Fehlerklasse/Priorität ist das Vorliegen der in der Fehlerbeschreibung angegebenen Merkmale. Die Fehlermeldung des Kunden hat stets die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität zu beinhalten. Trotz der Pflicht zur Ersteinschätzung durch den Kunden obliegt die finale und verbindliche Priorisierung stets der STP. Erreicht jedoch der Fehler nach der Einschätzung des Kunden eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies der STP unverzüglich mitzuteilen. Die Einschätzung erfolgt während der Kerngeschäftszeiten der STP arbeitstäglich (Montag – Xxxxxxx unter Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) von 08:0...
Fehlermeldung. 4.1 SMENSO unterstützt den Kunden durch telefonische Bera- tung zur Fehlersuche, -beseitigung und -umgehung an der Vertragssoftware. Der Kunde kann Störungen, Fehler und Schäden per Mail, telefonisch oder über das Helpdesksys- tem melden. Die Fehlermeldung und -beschreibung muss in der Weise erfolgen, dass der Fehler für SMENSO nachvoll- ziehbar und reproduzierbar ist. Die Meldung muss überdies die Fehlersymptome so exakt beschreiben, dass die SMENSO den Kunden bei der zielgerichteten Fehlerbeseiti- gung unterstützen kann. Mit der Meldung sind SMENSO ide- alerweise Demodaten zu dem aufgetretenen Fehler zur Ver- fügung zu stellen, aus denen der Fehler nachvollzogen wer- den kann. 4.2 Schwere Fehler hat der Kunde nicht (nur) telefonisch, son- dern schriftlich auf dem durch SMENSO zur Verfügung ge- stellten Helpdesksystem zu melden. Betrifft der Fehler auch den Zugang zum Helpdesksystem, so kann die Meldung zu- nächst anderweitig erfolgen, ist jedoch spätestens bei der Wiederherstellung des Zugangs zum Helpdesksystem schriftlich nachzuholen. 4.3 Sofern nicht anders vereinbart stellt SMENSO dem Kunden eine Kundenhotline an Arbeitstagen (vgl. Ziff. VI.1.3) jeweils zwischen 8:00 und 17:00 Uhr (MEZ) zur Verfügung. SMENSO sichert dabei keine unmittelbare Behandlung des Anrufs zu, sondern darf innerhalb angemessener Zeit zu- rückrufen. 4.4 Der Kunde hat online über das Helpdesksystem Fehler mel- den. SMENSO wird die Fehlermeldungen innerhalb ange- messener Zeit bearbeiten und den Kunden über die Bearbei- tung in Kenntnis setzen. SMENSO darf dabei Fehlermeldun- gen nach Wichtigkeit und Dringlichkeit klassifizieren und vor- rangig bearbeiten. 4.5 Die SMENSO hat neben der Wartungsvergütung einen An- spruch auf Berechnung der Zusatzleistungen nach Aufwand, wenn - der gemeldete Fehler auf einer Fehlbedienung des Kun- den, nicht aber auf einem vom Wartungsumfang umfassten Softwarefehler beruht oder - der gemeldete Xxxxxx aufgrund einer fehlerhaften oder nicht ausreichenden IT-Infrastruktur beim Kunden erfolgte und der SMENSO dadurch bei der Erbringung der vertrag- lichen Wartungs- und Pflegeleistungen zusätzlicher Auf- wand entsteht.
Fehlermeldung. Der Kunde meldet mögliche Softwarefehler oder aufgetretene Softwareprobleme an cargo support über das Ticketverwaltungssystem. Der Kunde kann die Meldung auch telefonisch nach Maßgabe Ziffer 6.2 telefonisch an cargo support vornehmen, wenn sich die Meldung auf mögliche Softwarefehler oder aufgetretene Softwareprobleme der Klasse A gemäß Ziffer 7.2.2 bezieht. Mit der Meldung hat der Kunde alle notwendigen Informationen zur schnellstmöglichen Bearbeitung zur Verfügung zu stellen (beispielsweise eine Beschreibung, bei welcher Funktion der Fehler aufgetreten ist).
Fehlermeldung. Der Kunde wird auftretende Störungen AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT unverzüglich mitteilen und dabei die Störung so genau wie möglich beschreiben. Der Kunde hat AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT, soweit zumutbar, die zur Fehlerbehebung notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.
Fehlermeldung. Eine Fehlermeldung bei der Anwendung des CRM+ erfolgt durch den Kunden unter Angabe der Fehlersymptome, der Einsatz- bedingungen, der Ein- und Ausgabedaten, der Anzahl der betrof- fenen Arbeitsplätze, der Hardware- und Softwareumgebung ein- schließlich etwaiger nützlicher Informationen, Unterlagen, Daten und verwendeter Drittsoftware („Fehlermeldung“) je nach ge- wähltem Support Level entweder über das Kundenportal oder die Hotline. Jede Fehlermeldung muss unverzüglich nach Feststellung des Fehlers erfolgen. Ist nichts Abweichendes vereinbart, erbringt Brainformatik dann die folgenden Support- Leistungen:
Fehlermeldung. Falls die Verbindung zum Kartenlesegerät nicht hergestellt werden kann, das Lesegerät grundsätzlich aber funktioniert und die Karte darauf liegt, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall gerne unter der Telefonnummer: 040/ 000000000 an.
Fehlermeldung. Fehler sind vom Kunden per E-Mail/Telefon an die RUMMEL zu melden. Die Fehlermeldung hat folgende Informationen zu beinhalten. Name und Anschrift des Kunden (der Organisation), konkrete Benennung des Moduls, in dem der Fehler auftritt, konkrete Benennung der Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler auftritt bzw. die den Fehler verursachen, Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise, Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung, Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein) sowie die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität.
Fehlermeldung. In übrigen wird d’accord broadcasting solutions gmbh aufgrund gemeldeter Mängel, die unverzüglich und möglichst unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens und der Software- und Hardwareumgebung sowie der Auswirkungen schriftlich mitgeteilt werden müssen, mit der Mängelbeseitigung beginnen und diese innerhalb angemessener Frist durchführen. d’accord broadcasting solutions gmbh wird ein Fehler-Melde-Formular und –Verfahren rechtzeitig dem Kunden überlassen, zu dessen Nutzung sich der Kunde verpflichtet.

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  • Anmeldung Die Messegesellschaft bietet Messen sowohl im physisch-digitalen Format („hybride Messe“, die sowohl aus einer Präsenzveranstaltung wie auch aus digitalen Angeboten besteht,) als auch Messen im „rein virtuellen“ Format (, das ausschließlich aus digitalen Angeboten besteht,) an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung des zur Verfügung gestellten elektronischen Weges (Online Anmeldung – OA) in der dafür vorgesehe- nen Art und Weise unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen, der gültigen Preislisten, ggf. speziellen Teilnahmebedingungen und der später ergehenden Technischen Richtlinien. Die Anmeldung kann ggf. auf dafür vorgesehenen Formularen notwendig sein. Diese sind unter Anerkennung dieser Teilnahme- bedingungen, der gültigen Preislisten, ggf. speziellen Teilnahme- bedingungen und der später ergehenden Technischen Richtlinien ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zu senden an Messe Düsseldorf GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx. Die Exponate sind durch Kennziffern aus dem Warenverzeichnis, bei Anlagen und Maschinen insbesondere im Rahmen hybrider Messen auch mit Gewicht und Höhe, genau anzugeben. Zur genauen Darstellung sind auf Verlangen der Messegesellschaft Prospekte und Produktionsbeschreibungen einzureichen. In der Anmeldung aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte werden nicht berücksichtigt. Besondere Platzwünsche, die bei hybriden Messen nach Möglichkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung seitens der Messegesellschaft. Die Anmeldung ist erst mit ihrem Eingang und ggf. dem Eingang des Garantiebetrages bei der Messegesellschaft vollzogen und bindend bis zur Mitteilung über die Zulassung oder endgültige Nichtzulassung. Der Eingang der Anmeldung und ggf. des Verrechnungsschecks werden bestätigt. Es wird ausdrücklich auf die Datenschutzbestimmungen der Messe Düsseldorf hingewiesen (s. xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxx.xx). Nach diesem Termin eingehende Anmeldungen werden evtl. auf die Warteliste gesetzt, sofern die jeweiligen Bereiche überbucht sein sollten. Die vom Anmelder anzugebende USt-ID-Nr. (für Anmelder aus der EU) bzw. der Nachweis der Unternehmerbescheinigung (für Anmelder aus Nicht-EU-Ländern) dient der umsatzsteuerlichen Zuordnung des Anmelders. Der Anmelder versichert, die Richtigkeit bzw. Gültigkeit der USt-ID-Nr. bzw. der Unternehmerbescheinigung und die Zuordnung zu seinem unternehmerischen Bereich. Er ist verpflichtet, evtl. Änderungen diesbezüglich der Messegesellschaft umgehend mitzu- teilen. Die USt-ID-Nr. bzw. Unternehmerbescheinigung verwendet der Anmelder für seine Teilnahme an der Veranstaltung, sie kommt auch für alle weiteren Geschäfte zwischen dem Anmelder und der Messe- gesellschaft zur Anwendung.