Common use of Fehlermeldung Clause in Contracts

Fehlermeldung. Fehler sind vom Kunden per E-Mail/Telefon an die STP zu melden. Die Fehlermeldung hat folgende Informationen zu beinhalten. • Name und Anschrift des Kunden (der Organisation), • konkrete Benennung des Moduls, in dem der Fehler auftritt, • konkrete Benennung der Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler auftritt bzw. die den Fehler verursachen, • Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise, • Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung, • Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein) sowie • die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität. Prioritäten STP wird alle gemeldeten Fehler gemäß den nachfolgend genannten Reaktionszeiten bearbeiten und den Kunden über den Fortschritt informieren. Die Fehlersymptome werden wie folgt klassifiziert: Priorität I dringend Betriebsablauf ist unterbrochen Reaktionszeit 6 Stunden • die Software ist insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht arbeitsfähig oder • die weitere Verwendung kann zum Verlust oder zur Beschädigung von Daten führen oder • der Incident betrifft einen wichtigen Funktionsbereich der Lizenzsoftware, der zum Arbeiten dringend benötigt wird, und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität II hoch Betriebsablauf ist beeinträchtigt Reaktionszeit 24 Stunden • Eine Nutzung der Lizenzsoftware ist durch den Incident wesentlich eingeschränkt (z.B. Ausfall einzelner (nicht zentraler) Funktionen, Funktionseinschränkungen) und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität III niedrig Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt Reaktionszeit 48 Stunden • Die Nutzung der Lizenzsoftware wird durch den Incident nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt. • Fehlfunktionen können umgangen werden Die Reaktionszeit berechnet sich vom Eingang der Fehlermeldung des Kunden bei der STP an. Maßgebend für die Zuordnung einer Fehlermeldung zu einer Fehlerklasse/Priorität ist das Vorliegen der in der Fehlerbeschreibung angegebenen Merkmale. Die Fehlermeldung des Kunden hat stets die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität zu beinhalten. Trotz der Pflicht zur Ersteinschätzung durch den Kunden obliegt die finale und verbindliche Priorisierung stets der STP. Erreicht jedoch der Fehler nach der Einschätzung des Kunden eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies der STP unverzüglich mitzuteilen. Die Einschätzung erfolgt während der Kerngeschäftszeiten der STP arbeitstäglich (Montag – Xxxxxxx unter Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) von 08:00 bis 18:00 Uhr. Eine Einschätzung außerhalb der Kerngeschäftszeiten kann zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart werden. Der Kunde hat in diesem Fall seine Mitwirkung in ausreichendem Umfang zuzusichern und die für diese Leistungen anfallenden Zusatzentgelte zu tragen. Die STP wird, bei Eingang einer ordnungsgemäßen Fehlermeldung des Kunden spätestens innerhalb der festgelegten Reaktionszeit mit der Fehleranalyse und möglichst schon mit der Beseitigung des Fehlers beginnen. Die STP wird dem Kunden auf dessen Wunsch nach Meldung eines Fehlers auch eine unverbindliche Einschätzung zu der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich benötigten Zeit geben.

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Samples: Service Level Agreement (Sla), Service Level Agreement (Sla), Service Level Agreement (Sla)

Fehlermeldung. Fehler sind vom Kunden per E-Mail/Telefon an die STP ADVOWARE zu melden. Die Fehlermeldung hat folgende Informationen zu beinhalten. • Name und Anschrift des Kunden (der Organisation), • konkrete Benennung des Moduls, in dem der Fehler auftritt, • konkrete Benennung der Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler auftritt bzw. die den Fehler verursachen, • Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise, • Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung, • Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein) sowie • die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität. Prioritäten STP ADVOWARE wird alle gemeldeten Fehler Xxxxxx gemäß den nachfolgend genannten Reaktionszeiten bearbeiten und den Kunden über den Fortschritt informieren. Die Fehlersymptome werden wie folgt klassifiziert: Priorität I dringend Betriebsablauf ist unterbrochen Reaktionszeit 6 Stunden • die Software ist insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht arbeitsfähig oder • die weitere Verwendung kann zum Verlust oder zur Beschädigung von Daten führen oder • der Incident betrifft einen wichtigen Funktionsbereich der Lizenzsoftware, der zum Arbeiten dringend benötigt wird, und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität II hoch Betriebsablauf ist beeinträchtigt Reaktionszeit 24 Stunden • Eine Nutzung der Lizenzsoftware ist durch den Incident wesentlich eingeschränkt (z.B. Ausfall einzelner (nicht zentraler) Funktionen, Funktionseinschränkungen) und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität III niedrig Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt Reaktionszeit 48 Stunden • Die Nutzung der Lizenzsoftware wird durch den Incident nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt. • Fehlfunktionen können umgangen werden Die Reaktionszeit berechnet sich vom Eingang der Fehlermeldung des Kunden bei der STP ADVOWARE an. Maßgebend für die Zuordnung einer Fehlermeldung zu einer Fehlerklasse/Priorität ist das Vorliegen der in der Fehlerbeschreibung angegebenen Merkmale. Die Fehlermeldung des Kunden hat stets die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität zu beinhalten. Trotz der Pflicht zur Ersteinschätzung durch den Kunden obliegt die finale und verbindliche Priorisierung stets der STPADVOWARE. Erreicht jedoch der Fehler nach der Einschätzung des Kunden eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies der STP ADVOWARE unverzüglich mitzuteilen. Die Einschätzung erfolgt während der Kerngeschäftszeiten der STP ADVOWARE arbeitstäglich (Montag – Xxxxxxx unter Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) von 08:00 08:30 bis 18:00 17:00 Uhr. Eine Einschätzung außerhalb der Kerngeschäftszeiten kann zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart werden. Der Kunde hat in diesem Fall seine Mitwirkung in ausreichendem Umfang zuzusichern und die für diese Leistungen anfallenden Zusatzentgelte zu tragen. Die STP ADVOWARE wird, bei Eingang einer ordnungsgemäßen Fehlermeldung des Kunden spätestens innerhalb der festgelegten Reaktionszeit mit der Fehleranalyse und möglichst schon mit der Beseitigung des Fehlers beginnen. Die STP ADVOWARE wird dem Kunden auf dessen Wunsch nach Meldung eines Fehlers auch eine unverbindliche Einschätzung zu der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich benötigten Zeit geben.

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Samples: Service Level Agreement (Sla), Service Level Agreement (Sla)

Fehlermeldung. Fehler sind vom Kunden per E-Mail/Telefon an die STP zu melden. Die Fehlermeldung hat folgende Informationen zu beinhalten. • Name und Anschrift des Kunden (der Organisation), • konkrete Konkrete Benennung des ModulsXxxxxx, in dem der Fehler auftritt, • konkrete Konkrete Benennung der Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler auftritt bzw. die den Fehler verursachen, • Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise, • Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung, • Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein) sowie • die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität. Prioritäten STP wird alle gemeldeten Fehler gemäß den nachfolgend genannten Reaktionszeiten bearbeiten und den Kunden über den Fortschritt informieren. Die Fehlersymptome werden wie folgt klassifiziert: Priorität I dringend Betriebsablauf ist unterbrochen Reaktionszeit 6 Stunden • die Die Software ist insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht arbeitsfähig oder • die Die weitere Verwendung kann zum Verlust oder zur Beschädigung von Daten führen oder • der Der Incident betrifft einen wichtigen Funktionsbereich der Lizenzsoftware, der zum Arbeiten dringend benötigt wird, und • es Es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität II hoch Betriebsablauf ist beeinträchtigt Reaktionszeit 24 Stunden • Eine Nutzung der Lizenzsoftware ist durch den Incident wesentlich eingeschränkt (z.B. Ausfall einzelner (nicht zentraler) Funktionen, Funktionseinschränkungen) und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität III niedrig Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt Reaktionszeit 48 Stunden • Die Nutzung der Lizenzsoftware wird durch den Incident nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt. • Fehlfunktionen können umgangen werden Die Reaktionszeit berechnet sich vom Eingang der Fehlermeldung des Kunden bei der STP an. Maßgebend für die Zuordnung einer Fehlermeldung zu einer Fehlerklasse/Priorität ist das Vorliegen der in der Fehlerbeschreibung angegebenen Merkmale. Die Fehlermeldung des Kunden hat stets die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität zu beinhalten. Trotz der Pflicht zur Ersteinschätzung durch den Kunden obliegt die finale und verbindliche Priorisierung stets der STP. Erreicht jedoch der Fehler nach der Einschätzung des Kunden eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies der STP unverzüglich mitzuteilen. Die Einschätzung erfolgt während der Kerngeschäftszeiten der STP arbeitstäglich (Montag – Xxxxxxx unter Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) von 08:00 bis 18:00 Uhr. Eine Einschätzung außerhalb der Kerngeschäftszeiten kann zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart werden. Der Kunde hat in diesem Fall seine Mitwirkung in ausreichendem Umfang zuzusichern und die für diese Leistungen anfallenden Zusatzentgelte zu tragen. Die STP wird, bei Eingang einer ordnungsgemäßen Fehlermeldung des Kunden spätestens innerhalb der festgelegten Reaktionszeit mit der Fehleranalyse und möglichst schon mit der Beseitigung des Fehlers beginnen. Die STP wird dem Kunden auf dessen Wunsch nach Meldung eines Fehlers auch eine unverbindliche Einschätzung zu der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich benötigten Zeit geben.

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Samples: Service Level Agreement (Sla)

Fehlermeldung. Fehler sind vom Kunden per E-Mail/Telefon an die STP zu melden. Die Fehlermeldung hat folgende Informationen zu beinhalten. • Name und Anschrift des Kunden (der Organisation), • konkrete Konkrete Benennung des ModulsXxxxxx, in dem der Fehler auftritt, • konkrete Konkrete Benennung der Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler auftritt bzw. die den Fehler verursachen, • Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher ähnlicher Hinweise, • Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung, • Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein) sowie • die Die nach Einschätzung Einschätzung des Kunden gegebene PrioritätPriorität. Prioritäten STP wird alle gemeldeten Fehler gemäß gemäß den nachfolgend genannten Reaktionszeiten bearbeiten und den Kunden über über den Fortschritt informieren. Die Fehlersymptome werden wie folgt klassifiziert: Priorität I dringend Betriebsablauf ist unterbrochen Reaktionszeit 6 Stunden • die Die Software ist insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht arbeitsfähig arbeitsfähig oder • die Die weitere Verwendung kann zum Verlust oder zur Beschädigung Beschädigung von Daten führen führen oder • der Der Incident betrifft einen wichtigen Funktionsbereich der Lizenzsoftware, der zum Arbeiten dringend benötigt benötigt wird, und • es Es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität II hoch Betriebsablauf ist beeinträchtigt beeinträchtigt Reaktionszeit 24 Stunden • Eine Nutzung der Lizenzsoftware ist durch den Incident wesentlich eingeschränkt eingeschränkt (z.B. Ausfall einzelner (nicht zentraler) Funktionen, FunktionseinschränkungenFunktionseinschränkungen) und • es Es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität III niedrig Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt beeinträchtigt Reaktionszeit 48 Stunden • Die Nutzung der Lizenzsoftware wird durch den Incident nicht oder nur unwesentlich eingeschränkteingeschränkt. • Fehlfunktionen können können umgangen werden Die Reaktionszeit berechnet sich vom Eingang der Fehlermeldung des Kunden bei der STP an. Maßgebend für für die Zuordnung einer Fehlermeldung zu einer Fehlerklasse/Priorität Priorität ist das Vorliegen der in der Fehlerbeschreibung angegebenen Merkmale. Die Fehlermeldung des Kunden hat stets die nach Einschätzung Einschätzung des Kunden gegebene Priorität Priorität zu beinhalten. Trotz der Pflicht zur Ersteinschätzung Ersteinschätzung durch den Kunden obliegt die finale und verbindliche Priorisierung stets der STP. Erreicht jedoch der Fehler nach der Einschätzung Einschätzung des Kunden eine höhere Prioritätsstufehöhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies der STP unverzüglich unverzüglich mitzuteilen. Die Einschätzung Einschätzung erfolgt während während der Kerngeschäftszeiten Kerngeschäftszeiten der STP arbeitstäglich arbeitstäglich (Montag – Xxxxxxx unter Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) von 08:00 bis 18:00 Uhr. Eine Einschätzung Einschätzung außerhalb der Kerngeschäftszeiten Kerngeschäftszeiten kann zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart werden. Der Kunde hat in diesem Fall seine Mitwirkung in ausreichendem Umfang zuzusichern und die für für diese Leistungen anfallenden Zusatzentgelte zu tragen. Die STP wird, bei Eingang einer ordnungsgemäßen ordnungsgemäßen Fehlermeldung des Kunden spätestens spätestens innerhalb der festgelegten Reaktionszeit mit der Fehleranalyse und möglichst möglichst schon mit der Beseitigung des Fehlers beginnen. Die STP wird dem Kunden auf dessen Wunsch nach Meldung eines Fehlers auch eine unverbindliche Einschätzung Einschätzung zu der für für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich benötigten benötigten Zeit geben.

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Samples: Service Level Agreement (Sla)

Fehlermeldung. Der Kunde ermöglicht die Annahme und Bearbeitung von Problemmeldungen: Montags bis Freitags 09:00 – 13:00 / 14:00 – 16:30 Uhr Ferner kann der Kunde Fehler jederzeit unter Verwendung des Verwaltungssystem gemäß Kritische Fehler sind vom Kunden umgehend telefonisch und per E-Mail/Telefon Mail an die STP xxxxxxx@xxx.xxx mit hoher Priorität zu melden. Die Fehlermeldung hat folgende Informationen zu beinhalten. • Name Das Ziel des Fehlermanagements ist die möglichst schnelle und Anschrift des Kunden (der Organisation)effektive Beseitigung sämtlicher Fehler, • konkrete Benennung des ModulsStörungen und Probleme, in dem der Fehler auftritt, • konkrete Benennung der Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler auftritt bzw. die den Fehler verursachen, • Beschreibung laufenden Regelbetrieb der Software beeinträchtigen oder Abweichungen hinsichtlich der vereinbarten Systemfunktionalitäten sowie deren Performance darstellen. Im Folgenden sind die wesentlichen Prozessschritte des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise, • Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung, • Angabe zur Reproduzierbarkeit (JaFehlermanagementprozesses dargestellt: a) Ein Fehler/Nein) sowie • die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität. Prioritäten STP wird alle gemeldeten Fehler gemäß den nachfolgend genannten Reaktionszeiten bearbeiten und den Kunden über den Fortschritt informieren. Die Fehlersymptome werden wie folgt klassifiziert: Priorität I dringend Betriebsablauf ist unterbrochen Reaktionszeit 6 Stunden • die Software ist insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht arbeitsfähig oder • die weitere Verwendung eine Störung kann zum Verlust oder zur Beschädigung von Daten führen oder • der Incident betrifft einen wichtigen Funktionsbereich der Lizenzsoftware, der zum Arbeiten dringend benötigt wird, und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität II hoch Betriebsablauf ist beeinträchtigt Reaktionszeit 24 Stunden • Eine Nutzung der Lizenzsoftware ist durch den Incident wesentlich eingeschränkt (z.B. Ausfall einzelner (nicht zentraler) Funktionen, Funktionseinschränkungen) und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität III niedrig Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt Reaktionszeit 48 Stunden • Die Nutzung der Lizenzsoftware wird durch den Incident nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt. • Fehlfunktionen können umgangen werden Die Reaktionszeit berechnet sich vom Eingang der Fehlermeldung des Kunden bei der STP an. Maßgebend für die Zuordnung einer Fehlermeldung zu einer Fehlerklasse/Priorität ist das Vorliegen der in der Fehlerbeschreibung angegebenen Merkmale. Die Fehlermeldung des Kunden hat stets die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität zu beinhalten. Trotz der Pflicht zur Ersteinschätzung allein durch den Kunden obliegt festgestellt werden. Stellt dieser einen Fehler/eine Störung fest, klassifiziert und priorisiert dieser selbst den Fehler/die finale Störung gemäß der in diesem Vertrag definierten Regelung und verbindliche Priorisierung stets meldet den Fehler/die Störung umgehend telefonisch oder schriftlich unter Berücksichtigung der STPdefinierten Servicezeiten je Fehlerklasse bzw. Erreicht jedoch Priorität an den Auftragnehmer. Fehler der Fehlerklasse „1-kritisch“ werden grundsätzlich telefonisch und per E-Mail an den Auftragnehmer gemeldet. Fehler der Fehlerklasse „2-normal“ und „3-niedrig“ können telefonisch oder per E-Mail an den Auftragnehmer gemeldet werden. b) Der Auftragnehmer überprüft den Fehler/die Störung und identifiziert die Ursache. Falls die Ursache auf einen Fehler/Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegt, wird dies umgehend dem Kunden mitgeteilt. Weitere Leistungen des Auftragnehmers sind dann einzelfallabhängig als Zusatzvereinbarung zwischen den beiden Parteien zu vereinbaren. Falls der Fehler/die Störung nicht nachvollzogen werden kann, setzt sich der Auftragnehmer unmittelbar nach Abschluss der Prüfungshandlungen mit dem Kunden in Verbindung, mit dem Ziel, die entsprechenden Sachverhalte zu klären. c) Falls ein Fehler eine Änderung der Software erfordert, wird der Kunde darauf unverzüglich hingewiesen. Die Parteien werden sodann prüfen, ob eine entsprechend Zusatzbeauftragung durch den Auftragnehmer erforderlich ist. d) Der Kunde überprüft die Behebung des Fehlers/der Störung und übermittelt das Ergebnis der Überprüfung unmittelbar dem Auftragnehmer. Falls der Fehler nach der Einschätzung des Kunden eine höhere Prioritätsstufenachweislich weiterhin besteht, so hat der Kunde dies der STP unverzüglich mitzuteilen. Die Einschätzung erfolgt während der Kerngeschäftszeiten der STP arbeitstäglich (Montag – Xxxxxxx unter Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertagewerden Schritte c) von 08:00 bis 18:00 Uhr. Eine Einschätzung außerhalb der Kerngeschäftszeiten kann zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart werdenund d) wiederholt. Der Kunde hat in diesem Fall seine Mitwirkung in ausreichendem Umfang zuzusichern stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und die für den Auftragnehmer kostenfrei erbracht werden. Erfüllt der Kunde diese Leistungen anfallenden Zusatzentgelte zu tragennicht, so trägt er daraus resultierende Mehrkosten. Die STP wirdSolange die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden nicht erbracht werden, bei Eingang einer ordnungsgemäßen Fehlermeldung verlängern sich die Fehlerbehebungszeiten des Kunden spätestens innerhalb der festgelegten Reaktionszeit mit der Fehleranalyse und möglichst schon mit der Beseitigung des Fehlers beginnen. Die STP wird dem Kunden auf dessen Wunsch nach Meldung eines Fehlers auch eine unverbindliche Einschätzung zu der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich benötigten Zeit gebenAuftragnehmers entsprechend.

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Samples: Wartungsvertrag

Fehlermeldung. Fehler sind vom Kunden per E-Mail/Telefon an die STP RUMMEL zu melden. Die Fehlermeldung hat folgende Informationen zu beinhalten. • Name und Anschrift des Kunden (der Organisation), • konkrete Benennung des Moduls, in dem der Fehler auftritt, • konkrete Benennung der Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler auftritt bzw. die den Fehler verursachen, • Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise, • Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung, • Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein) sowie • die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität. Prioritäten STP XXXXXX wird alle gemeldeten Fehler Xxxxxx gemäß den nachfolgend genannten Reaktionszeiten bearbeiten und den Kunden über den Fortschritt informieren. Die Fehlersymptome werden wie folgt klassifiziert: Priorität I dringend Betriebsablauf ist unterbrochen Reaktionszeit 6 Stunden • die Software ist insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht arbeitsfähig oder • die weitere Verwendung kann zum Verlust oder zur Beschädigung von Daten führen oder • der Incident betrifft einen wichtigen Funktionsbereich der Lizenzsoftware, der zum Arbeiten dringend benötigt wird, und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität II hoch Betriebsablauf ist beeinträchtigt Reaktionszeit 24 Stunden • Eine Nutzung der Lizenzsoftware ist durch den Incident wesentlich eingeschränkt (z.B. Ausfall einzelner (nicht zentraler) Funktionen, Funktionseinschränkungen) und • es existiert kein Workaround, um den Incident zu umgehen. Priorität III niedrig Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt Reaktionszeit 48 Stunden • Die Nutzung der Lizenzsoftware wird durch den Incident nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt. • Fehlfunktionen können umgangen werden Die Reaktionszeit berechnet sich vom Eingang der Fehlermeldung des Kunden bei der STP RUMMEL an. Maßgebend für die Zuordnung einer Fehlermeldung zu einer Fehlerklasse/Priorität ist das Vorliegen der in der Fehlerbeschreibung angegebenen Merkmale. Die Fehlermeldung des Kunden hat stets die nach Einschätzung des Kunden gegebene Priorität zu beinhalten. Trotz der Pflicht zur Ersteinschätzung durch den Kunden obliegt die finale und verbindliche Priorisierung stets der STPRUMMEL. Erreicht jedoch der Fehler nach der Einschätzung des Kunden eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies der STP RUMMEL unverzüglich mitzuteilen. Die Einschätzung erfolgt während der Kerngeschäftszeiten der STP RUMMEL arbeitstäglich (Montag – Donnerstag 07:30 – 17:30 Uhr ausgenommen von 12:00 – 13:00 Uhr; Xxxxxxx unter Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) von 08:00 bis 18:00 17:00 Uhr ausgenommen von 12:00 – 13:00 Uhr; nicht erreichbar an bayerischen Feiertagen sowie 24.12./31.12). Eine Einschätzung außerhalb der Kerngeschäftszeiten kann zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart werden. Der Kunde hat in diesem Fall seine Mitwirkung in ausreichendem Umfang zuzusichern und die für diese Leistungen anfallenden Zusatzentgelte zu tragen. Die STP RUMMEL wird, bei Eingang einer ordnungsgemäßen Fehlermeldung des Kunden spätestens innerhalb der festgelegten Reaktionszeit mit der Fehleranalyse und möglichst schon mit der Beseitigung des Fehlers beginnen. Die STP RUMMEL wird dem Kunden auf dessen Wunsch nach Meldung eines Fehlers auch eine unverbindliche Einschätzung zu der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich benötigten Zeit geben.

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Samples: Service Level Agreement (Sla)