Mitwirkungspflichten des Kunden Musterklauseln

Mitwirkungspflichten des Kunden. 7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung ge- schaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die ...
Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Übernehmen wir vertraglich die Einrichtung von Hardware, hat der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung zu sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von uns bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens zwei herkömmliche Einphasen-Wechselstromanschlüsse mit 230 Volt und zwei Ethernet- Netzwerksanschlüsse zur Verfügung zu stellen.
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde wird
Mitwirkungspflichten des Kunden. § 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
Mitwirkungspflichten des Kunden. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Ikano Bank wesentliche persönliche Umstände wie die Änderungen seines Namens und seiner Anschrift, der Bankverbindung sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Ikano Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in ein Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbeson- dere bei IBAN und BIC, zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. Der Kunde hat Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen unverzüglich zu erheben. Falls Rechnungsabschlüsse dem Kunden nicht zugehen, muss er die Ikano Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mittei- lungen, deren Eingang der Kunde erwartet (z. B. Kontoauszüge).
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung vom ISP beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.
Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen.