Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand Musterklauseln

Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Alle Fragen aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragspartnern zugrunde liegenden Mietverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13.2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Mietverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter ist allerdings auch berechtigt, das Gericht am Geschäftssitz des Mieters anzurufen
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Der Mietvertrag unterliegt nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechtes ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13.2. Für Unternehmer ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, unbeschadet jedoch des Rechts des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Für sonstige Personen gilt: Hat der Mieter in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, unbeschadet des Rechtes des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 38 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Dieser Kreditvertrag und alle sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort sind die Ge- schäftsräume der LBS. Soweit der Gerichtsstand nicht durch das belastete Grundstück bestimmt wird und sich die Zustän- digkeit des allgemeinen Gerichtsstandes der LBS nicht bereits aus § 29 ZPO ergibt, kann die LBS ihre Ansprüche an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verfolgen, wenn der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartner Kaufmann, eine ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1. Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle. 3. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten wird, wenn der Kunde Kaufmann ist oder seinen gewöhnlichen oder allgemeinen Wohnsitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, die örtliche und international ausschließliche Zuständigkeit des für unseren Sitz zuständigen Gerichts vereinbart. Diese Zuständigkeit schließt insbesondere auch jede andere Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges gesetzlich vorgesehen ist. Auch ist der Kunde nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber uns vor einem anderen als dem ausschließlich zuständigen Gericht vorzubringen. 4. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Geschäftssitz des Kunden oder vor anderen, aufgrund in- oder ausländischen Rechts zuständigen Gerichten zu erheben.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für den Vertrag und sämtliche hieraus resultierenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx Schnaittach oder der Wohnort, bzw. Sitz des Bestellers.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Die gesamten Geschäftsbeziehungen der HKS mit ihren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN- Kaufrechtes (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Paderborn. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle. Gerichtsstand für beide Teile ist Paderborn, die HKS ist jedoch berechtigt, nach ihrer Xxxx eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Partners geltend zu machen. Ist Vertragspartner der HKS kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen. 13.2 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxx. 13.3 Sofern der Kunde Kaufmann oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Königsbach-Stein. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. (a) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen, z.B. die Zahlung des Partners, ist Stuttgart. (b) Die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen userwerk und dem Partner unterliegen dem deutschen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über die Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. (c) Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Beziehung zwischen userwerk und dem Partner einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart vereinbart, sofern der Partner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Userwerk ist allerdings auch berechtigt, den Partner auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 20.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. 20.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz der HSG Wetzlar. 20.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Wetzlar. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Wetzlar vereinbart.