Common use of Fernwartung/ Remote Support Clause in Contracts

Fernwartung/ Remote Support. 3.2.4.1. Leistungsumfang Fernwartung ("Fern- zugriffsservices / Remote-Services"): Der Anwender erhält die Möglichkeit ei- ner Problembehandlung im Supportfall mittels eines speziellen Fernzugangs auf seine EDV-Anlage. Die Bereitstel- lung des Anschlusses und der notwen- digen Kommunikationsgeräte und -ein- richtungen für den Fernwartungszu- gang erfolgt durch den Anwender. Je nach Produkt wird das Kontingent für die Fernwartung auf Zeitkontingente pro Vertragsjahr begrenzt. Die Zeitkon- tingente sind der Produktbeschreibung zu entnehmen. 3.2.4.2. Bei Verbrauch des Zeitkontingentes in- nerhalb eines Vertragsjahres kann der Anwender weitere Kontingentpakte ge- mäß der Sage Preisliste, einsehbar und herunterladbar unter xxx.xxxx.xx, erwerben. 3.2.4.3. Restkontingente werden nicht ins Folgevertragsjahr übertragen, sie ver- fallen entschädigungslos. 3.2.4.4. Unter Verwendung eines Fernzugriffs wird die Prüfung von Datenbeständen, Protokollen und Funktionsabläufen vorgenommen. Sage und der Anwen- der stimmen den Zeitpunkt des Fernzu- griffs online-basiert oder telefonisch ab. 3.2.4.5. Der Anwender muss Xxxx den Zugriff zu seinem System durch Aktivieren der ihm zugänglich gemachten Fernzu- griffs-Software von Sage ermöglichen. Der Fernzugriff wird im Rahmen einer einzelnen Sitzung nur mit Einverständ- nis und unter Aufsicht des Anwenders erfolgen. Der Vorgang kann durch den Anwender oder Sage jederzeit abge- brochen werden; ebenso kann der An- wender kontrollieren, welche Arbeiten im Rahmen des Fernzugangsdurchge- führt werden, insbesondere welche Zu- griffe auf personenbezogene oder sonstige Daten erfolgen. Der Anwen- der hat jederzeit die Möglichkeit mit- hilfe des Fernzugriffstools Datenver- zeichnisse für den Zugriff durch Sage zu sperren. 3.2.4.6. Die Aktivitäten im Rahmen des Fernzu- griffs (Zeitpunkt, Dauer, Art der Fernzu- griffe) werden protokolliert und dem Anwender auf Wunsch zur Verfügung gestellt. 3.2.4.7. Der Anwender hat alle technischen und organisatorischen Maßnahmen selbst zu treffen, die erforderlich sind, Daten- schutz und Datensicherheit zu gewähr- leisten. 3.2.4.8. Um Supportanfragen des Kunden mit- tels des Fernzugriffsservices lösen zu können, baut Sage eine Verbindung zum Hardware-Client des Anwenders auf. Hier versucht Xxxx bei auftreten- den Datenproblemen, deren Ursache zu ermitteln und Vorgehensweisen zur Behebung des aufgetretenen Prob- lems zu empfehlen und diese auf Wunsch des Anwenders im Wege des Fernwartungszugangs, sofern und so- weit dies auf diesem Wege möglich ist, zu beheben. Wenn die Komplexität des Problems dies erfordert, kann die Behebung auch durch einen kosten- pflichtigen Vor-Ort-Einsatz eines auto- risierten Sage Partners oder des Sage Professional Services erfolgen, der ge- sondert beauftragt werden muss. 3.2.4.9. Folgende Leistungen werden nicht vor- genommen: Überprüfung oder Installa- tion von Drittprogrammen, Datenbank- abfragen, Formularanpassungen, Re- ports, Schnelländerungen, Serverkon- figuration oder Systemadministration, Schulungen, Einweisungen.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement, Software License Agreement

Fernwartung/ Remote Support. 3.2.4.1. Leistungsumfang Fernwartung ("Fern- zugriffsservices / Remote-Services"): Der Anwender erhält die Möglichkeit ei- ner Problembehandlung im Supportfall mittels eines speziellen Fernzugangs auf seine EDV-Anlage. Die Bereitstel- lung des Anschlusses und der notwen- digen Kommunikationsgeräte und -ein- richtungen für den Fernwartungszu- gang erfolgt durch den Anwender. Je nach Produkt wird das Das Kontingent für die Fernwartung ist auf Zeitkontingente pro Vertragsjahr begrenztbe- grenzt. Die Zeitkon- tingente Zeitkontingente sind der Produktbeschreibung zu entnehmen. 3.2.4.2. Bei Verbrauch des Zeitkontingentes in- nerhalb eines Vertragsjahres kann der Anwender weitere Kontingentpakte ge- mäß der Sage Preisliste, einsehbar und herunterladbar unter xxx.xxxx.xx, erwerben. 3.2.4.3. Restkontingente werden nicht ins Folgevertragsjahr übertragen, sie ver- fallen entschädigungslos. 3.2.4.4. Unter Verwendung eines Fernzugriffs wird die Prüfung von Datenbeständen, Protokollen und Funktionsabläufen vorgenommen. Sage und der Anwen- der stimmen den Zeitpunkt des Fernzu- griffs online-basiert oder telefonisch ab. 3.2.4.5. Der Anwender muss Xxxx den Zugriff zu seinem System durch Aktivieren der ihm zugänglich gemachten Fernzu- griffs-Software von Sage ermöglichen. Der Fernzugriff wird im Rahmen einer einzelnen Sitzung nur mit Einverständ- nis und unter Aufsicht des Anwenders erfolgen. Der Vorgang kann durch den Anwender oder Sage jederzeit abge- brochen werden; ebenso kann der An- wender kontrollieren, welche Arbeiten im Rahmen des Fernzugangsdurchge- führt werden, insbesondere welche Zu- griffe auf personenbezogene oder sonstige Daten erfolgen. Der Anwen- der hat jederzeit die Möglichkeit mit- hilfe des Fernzugriffstools Datenver- zeichnisse für den Zugriff durch Sage zu sperren. 3.2.4.6. Die Aktivitäten im Rahmen des Fernzu- griffs (Zeitpunkt, Dauer, Art der Fernzu- griffe) werden protokolliert und dem Anwender auf Wunsch zur Verfügung gestellt. 3.2.4.7. Der Anwender hat alle technischen und organisatorischen Maßnahmen selbst zu treffen, die erforderlich sind, Daten- schutz und Datensicherheit zu gewähr- leisten. 3.2.4.8. Um Supportanfragen des Kunden mit- tels des Fernzugriffsservices lösen zu können, baut Sage eine Verbindung zum Hardware-Client des Anwenders auf. Hier versucht Xxxx bei auftreten- den Datenproblemen, deren Ursache zu ermitteln und Vorgehensweisen zur Behebung des aufgetretenen Prob- lems zu empfehlen und diese auf Wunsch des Anwenders im Wege des Fernwartungszugangs, sofern und so- weit dies auf diesem Wege möglich ist, zu beheben. Wenn die Komplexität des Problems dies erfordert, kann die Behebung auch durch einen kosten- pflichtigen Vor-Ort-Einsatz eines auto- risierten Sage Partners oder des Sage Professional Services erfolgen, der ge- sondert beauftragt werden muss. 3.2.4.9. Folgende Leistungen werden nicht vor- genommen: Überprüfung oder Installa- tion von Drittprogrammen, Datenbank- abfragen, Formularanpassungen, Re- ports, Schnelländerungen, Serverkon- figuration oder Systemadministration, Schulungen, Einweisungen.

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Samples: Nutzungsvertrag

Fernwartung/ Remote Support. 3.2.4.1. Leistungsumfang Fernwartung ("Fern- zugriffsservices / Remote-Services"): Der Anwender erhält die Möglichkeit ei- ner einer Problembehandlung im Supportfall Support- fall mittels eines speziellen Fernzugangs Fernzu- gangs auf seine EDV-Anlage. Die Bereitstel- lung Be- reitstellung des Anschlusses und der notwen- digen notwendigen Kommunikationsgeräte und -ein- richtungen -einrichtungen für den Fernwartungszu- gang Fernwar- tungszugang erfolgt durch den AnwenderAn- wender. Je nach Produkt wird das Das Kontingent für die Fernwartung Fern- wartung ist auf Zeitkontingente 60 Minuten pro Vertragsjahr Ver- tragsjahr begrenzt. Die Zeitkon- tingente sind der Produktbeschreibung zu entnehmen. 3.2.4.2. Bei Verbrauch des Zeitkontingentes Kontingentes in- nerhalb eines Vertragsjahres kann der Anwender weitere Kontingentpakte ge- mäß zu jeweils 60 Minuten gemäß der Sage Preisliste, einsehbar und herunterladbar herunterlad- bar unter xxx.xxxx.xx, erwerben. 3.2.4.3. Restkontingente werden nicht ins Folgevertragsjahr übertragen, sie ver- fallen entschädigungslos. 3.2.4.4. Unter Verwendung eines Fernzugriffs wird die Prüfung von Datenbeständen, Protokollen und Funktionsabläufen vorgenommen. Sage und der Anwen- der stimmen den Zeitpunkt des Fernzu- griffs Fern- zugriffs online-basiert oder telefonisch ab. 3.2.4.5. Der Anwender muss Xxxx den Zugriff zu seinem System durch Aktivieren der ihm zugänglich gemachten Fernzu- griffsFern- zugriffs-Software von Sage ermöglichenermögli- chen. Der Fernzugriff wird im Rahmen einer einzelnen Sitzung nur mit Einverständ- nis Ein- verständnis und unter Aufsicht des Anwenders erfolgen. Der Vorgang kann durch den Anwender oder Sage jederzeit abge- brochen abgebrochen werden; ebenso kann der An- wender kontrollierenAnwender kontrollie- ren, welche Arbeiten im Rahmen des Fernzugangsdurchge- führt Fernzugangsdurchgeführt werden, insbesondere welche Zu- griffe Zugriffe auf personenbezogene per- sonenbezogene oder sonstige Daten erfolgen. Der Anwen- der Anwender hat jederzeit die Möglichkeit mit- hilfe mithilfe des Fernzugriffstools Datenver- zeichnisse Fernzu- griffstools Datenverzeichnisse für den Zugriff durch Sage zu sperren. 3.2.4.6. Die Aktivitäten im Rahmen des Fernzu- griffs Fern- zugriffs (Zeitpunkt, Dauer, Art der Fernzu- griffeFernzugriffe) werden protokolliert und dem Anwender auf Wunsch zur Verfügung Verfü- gung gestellt. 3.2.4.7. Der Anwender hat alle technischen und organisatorischen Maßnahmen selbst zu treffen, die erforderlich sind, Daten- schutz Datenschutz und Datensicherheit zu gewähr- leistengewährleisten. 3.2.4.8. Um Supportanfragen des Kunden mit- tels des Fernzugriffsservices lösen zu können, baut Sage eine Verbindung zum Hardware-Client des Anwenders auf. Hier versucht Xxxx bei auftreten- den Datenproblemen, deren Ursache zu ermitteln und Vorgehensweisen zur Behebung des aufgetretenen Prob- lems zu empfehlen und diese auf Wunsch des Anwenders im Wege des Fernwartungszugangs, sofern und so- weit dies auf diesem Wege möglich ist, zu beheben. Wenn die Komplexität des Problems dies erfordert, kann die Behebung die- ses auch durch einen kosten- pflichtigen kostenpflichti- gen Vor-Ort-Einsatz eines auto- risierten autorisier- ten Sage Partners oder des Sage Professional Services erfolgen, der ge- sondert beauftragt werden muss. 3.2.4.9. Folgende Leistungen werden nicht vor- genommenvorgenommen: Überprüfung oder Installa- tion In- stallation von Drittprogrammen, Datenbank- abfragenDa- tenbankabfragen, FormularanpassungenFormularanpassun- gen, Re- portsReports, Schnelländerungen, Serverkon- figuration Serverkonfiguration oder SystemadministrationSystemad- ministration, Schulungen, EinweisungenEinweisun- gen.

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Samples: Nutzungsvertrag