Inhalt der Serviceleistungen Musterklauseln

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukte, sofern und soweit diese unver- ändert und in der von Sage für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Produkts. In den Ver- tragsumfang eingeschlossen und da- mit unterstützte Produkte im Sinne die- ser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen (z.B. Programmaufbau, Program- miersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Releases des gleichen Pro- duktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten verbunden zu sein.
Inhalt der Serviceleistungen. 1.1 Serviceleistungen werden von AWG nur auf Anforderung des Auftraggebers erbracht. Ihre Ausführung erfolgt nach Vereinbarung, im Übrigen alsbald im Rahmen des für AWG zeitlich und personell Möglichen.
Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Die BS GmbH erbringt die nachfolgend beschriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Produkte, sofern und soweit diese unverändert und in der von der BS GmbH für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Produkts. In den Vertragsumfang eingeschlossen und damit unterstützte Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind die jeweils zuletzt von der BS GmbH zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Versionen eines Pro- dukts. Nachfolgeversionen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bezeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es han- delt sich meist um technische Weiterentwicklun- gen und/oder funktionale Erweiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Stan- dardprodukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundlagen (z.B. Programmaufbau, Programmiersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programm- name bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Versionsnum- mer des Produkts. Die BS GmbH kennzeichnet Upgrades als solche. Verschiedene Releases des gleichen Produktes tragen dieselbe Jahres- zahl oder volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeich- net und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten verbunden zu sein.
Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Die BS GmbH erbringt die nachfolgend be- schriebenen Leistungen ausschließlich für die im Produktdatenblatt verfügbaren Versionen der Software, sofern und soweit diese unver- ändert und in der von der BS GmbH für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Syste- mumgebung in der Betriebsstätte des Anwen- ders genutzt werden. Die BS GmbH weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigun- gen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs der BS GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der BS GmbH handeln, von der BS GmbH nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der BS GmbH haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der BS GmbH erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
Inhalt der Serviceleistungen. 2.1 Serviceleistungen werden vom Auftragnehmer grundsätzlich nur nach Erteilung eines Serviceauftrages durch den Auftraggeber erbracht. Ihre Ausführung erfolgt nach Vereinbarung sowie im Rahmen des für den Auftragnehmer zeitlich und personell Möglichen.
Inhalt der Serviceleistungen. 3.1 Die ESR Solution Group GmbH erbringt die nachfolgend beschrie- benen Leistungen ausschließlich für Standardversionen seiner Pro- dukte, sofern und soweit diese unverändert und in der von der ESR Solution Group GmbH für deren Einsatz empfohlenen Konfigura- tion und Systemumgebung in der Betriebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikation auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des je- weiligen Produkts. In den Vertragsumfang eingeschlossen und da- mit unterstützte Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind die jeweils zuletzt von der ESR Solution Group GmbH zur allgemei- nen Vermarktung freigegebenen Versionen eines Produkts. Nach- folgeversionen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als „Upgrade“ bezeichnet. Ein Upgrade weist i. d. R. zusätzliche Funktionen im Vergleich zur Vor- gängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen und/oder funktionale Erweiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardprodukte, ohne Änderun- gen der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen (z. B. Pro- grammaufbau, Programmiersprache) und Funktionen zu beinhal- ten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Versionsnummer des Produkts. Die ESR Solution Group GmbH kennzeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Releases des gleichen Produktes tragen dieselbe Jahres- zahl oder volle Versionsnummer und werden als „Update“, „Hotfix“ oder „Service Packs“ bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne i. d. R. mit zusätzlichen Funktionen verbunden zu sein.
Inhalt der Serviceleistungen. 2.1 Serviceleistungen werden vom Auftragnehmer nur nach Erteilung eines Ser- viceauftrages durch den Auftraggeber erbracht. Ihre Ausführung erfolgt nach Vereinbarung, im Übrigen alsbald im Rahmen des für den Auftragnehmer zeitlich und personell Möglichen.
Inhalt der Serviceleistungen. 3.1 Serviceleistungen werden von uns nur auf Anforderung des Auftraggebers erbracht. Ihre Ausführung erfolgt nach Vereinbarung, im Übrigen alsbald im Rahmen des uns zeitlich und personell Möglichen.
Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Datatronic erbringt die nachfolgend beschriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Datatronic Produkte, sofern und soweit diese unverändert und in der von Datatronic für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Datatronic Produkts. In den Vertragsumfang eingeschlossen und damit unterstützte Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind die jeweils zuletzt von Datatronic zur allgemeinen Vermarktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bezeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterentwicklungen und/oder funktionale Erweiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardprodukte ohne Änderungen der wesentlichen programm- technischen Grundlagen (z.B. Programm- aufbau, Programmiersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programm- name bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Versionsnummer des Produkts. Datatronic kennzeichnet Upgrades als solche. Verschiedene Releases des gleichen Produktes tragen dieselbe Jahreszahl oder volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitäten verbunden zu sein.
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