Film- und Fotoaufnahmen Musterklauseln

Film- und Fotoaufnahmen. Teilnehmer/-innen an den Dienstleistungen der Anbieterin erklären ihre/ seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung von Film- und Fotoaufnahmen, die im Rahmen der Vertragsleistungen der Anbieterin von seinem Hund gefertigt werden durch die Anbieterin, wobei die Anbieterin die Veröffentlichung solcher Film- und Fotoaufnahmen nur für Fachpublikationen oder Schul- und Lehrmaterialien verwenden wird.
Film- und Fotoaufnahmen. Zu bestimmten Gelegenheiten werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt, weshalb wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass jene Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden können. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Atmosphäre der Veranstaltung, als auch die Teilnahme unserer Gäste dokumentiert werden. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich der Xxxx mit einer Veröffentlichung auf unserer Internetseite sowie sozialen Plattformen zum Zwecke der Bewerbung oder Berichterstattung einverstanden. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die angemeldeten Teilnehmer darüber zu unterrichten. Sollte der Fokus einer Bildaufnahme verstärkt auf einzelne Personen liegen, so kann der Fotografierte jederzeit das Recht am eigenen Bild geltend machen, indem er den Foto- oder Videografen darauf hinweist. Auch nach der Veröffentlichung kann dieses Recht geltend gemacht werden, sodass weitere Veröffentlichungen durch uns oder Dienstleister unterbunden werden kann. Wir machen darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume, insbesondere unsere Kassenbereiche aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
Film- und Fotoaufnahmen. Film- und Fotoaufnahmen während der Unterrichtsstunden sind grundsätzlich untersagt, es sei denn die Studioinhaberin Xxxxxx Xxxxx erteilt ihre ausdrückliche Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt in jedem Fall nur die private Nutzung. Sie umfasst nicht die Erlaubnis zur Vervielfältigung, insbesondere zu Vertriebszwecken oder zur Vorführung in der Öffentlichkeit.
Film- und Fotoaufnahmen. In der Tanzschule werden in einigen Fällen Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken getätigt. Hiermit gestattet der Teilnehmer, getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit zu verwerten. Andernfalls muss der Teilnehmer den Fotografen / das Filmteam entsprechend informieren. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.
Film- und Fotoaufnahmen. Wir verweisen ausdrücklich darauf hin, dass zu bestimmten Gelegenheiten Film-und Fotoaufnahmen getätigt werden. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass die sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleiser unterbinden. Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch Download der Aufnahmen von unseren Webseiten und Veröffentlichung auf Facebook oder anderen Medien mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „Posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen. Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahme sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter und auf unseren Webseiten, einschließlich in den sozialen Medien. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.
Film- und Fotoaufnahmen. Der Reisende ist damit einverstanden, dass während der Reise von ihm Film- und/oder Fotoaufnahmen angefertigt werden. Es ist ihm bewusst, dass er auf diesen Aufnahmen in Bild und/oder Ton deutlich zu erkennen sein kann. Der Reisende willigt in die Veröffentlichung von Aufnahmen zum Zwecke der Werbung für die Seniorenreisen des Anbie- ters ein. Er kann seine Zustimmung über die Veröffentlichung und Verwendung jederzeit widerrufen oder einschränken.
Film- und Fotoaufnahmen. Bei den entsprechenden Veranstaltungen können Film- und Fotoaufnahmen angefertigt werden. Mit der Teilnahme räumen Sie ohne Vergütung das Recht ein, während dieser Veranstaltung dies zu erstellen und diese Aufzeichnung zu werblichen sowie nicht-werblichen Zwecken zu verwenden. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bittet die Veranstalterin um entsprechende Rückmeldung.
Film- und Fotoaufnahmen. Wir werden während der Veranstaltung ggf. Fotos und/oder Filme anfertigen bzw. anfertigen lassen und diese zu Zwecken der Dokumentation sowie auch zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung über die Ver- anstaltung nutzen. Soweit dem nicht Ihre berechtigten Interessen entgegenstehen, können wir diese Fotos und Filme aufgrund unseres berechtigten Interesses auch für Werbezwecke, insbesondere zur Bewerbung weiterer Veranstaltungen der FH Campus Wien sowie auch allgemein zur Selbstdarstellung der FH Campus Wien nutzen. Sie können der Nutzung der Fotos und Filme zu Werbezwecken jederzeit schriftlich (per E-Mail an daten- xxxxxx@xx-xxxxxxxxxx.xx.xx) mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall Ihres Widerspruchs werden wir Sie betreffende Foto- und Filmaufnahmen nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
Film- und Fotoaufnahmen. Xxx xxx Xxxxxxx xxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxxxxx können Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden. Falls Sie dieses nicht wünschen, teilen Sie dieses bitte umgehend dem Fotografen bzw. dem Kamerateam mit. Jeder Xxxx ist verpflichtet das Inventar und den Campingplatz im Allgemeinen pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Xxxxxxx, die durch Ihn, seine Begleiter oder Gäste oder Tiere entstanden sind unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Das Nordsee-Camp Norddeich übernimmt keine Haftung für jegliche Arten von Beschädigungen, Unfälle, Unglücksfälle, Verluste, oder Sonstigem, die in Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage entstehen, es sei denn, es handelt sich um grob fahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters des Nordsee-Camp Norddeich. Eine Haftung für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt (z. X. Xxxxxx, Unwetter o. ä.) ist ausgeschlossen, ebenso eine Preisminderung.
Film- und Fotoaufnahmen. Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis, dass Film- und Fotoauf- nahmen, die von ihm bei Veranstaltungen von S-eins gemacht werden, ohne Namensnennung auf der S-eins-Internetseite, in den Räumen von S-eins sowie in Drucksachen und Pressemitteilungen veröffentlicht werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.