Einreiseverbot Musterklauseln

Einreiseverbot. Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung der Strafe oder des Bußgeldes verpflichtet, das uns von dem jeweiligen Land auferlegt wird. Sie sind ferner verpflichtet, die Kosten für die Entfernung aus diesem Land zu tragen. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.
Einreiseverbot. 13.3. Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls wir Sie auf Anordnung einer Behörde an Ihren Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen müssen, weil Sie in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen dürfen. Wir können zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet. Haftung des Fluggastes für Strafen usw.
Einreiseverbot. Wenn Ihnen von die Einreise in ein Land verweigert wird, müssen Sie alle von der betroffenen Regierung gegen uns erhobenen Geldstrafen sowie die Kosten für Ihren Rücktransport bezahlen. Wir erstatten Ihnen nicht die Beförderung bis zu dem Ort, an dem Ihnen die Einreise verweigert wurde.
Einreiseverbot. Dem Mieter/Fahrer ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug ausserhalb von Italien zu fahren. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren. auf Anfrage und gegen Gebühr, innerhalb 10 km Euro 40,00 für jeden weiteren km Euro 1,00 Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei Bewusstseinsstörungen des Fahrers durch Alkohol, Medikamente oder Drogen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag, der Versicherung bzw. dem Vermieter zu melden. Ein Versicherungsschein wird den Unterlagen beigelegt. - Verlust / Diebstahl des Mietfahrzeugs - Das Befahren unbefestigter Strassen ist verboten und nicht versichert - Durch folgende Ereignisse verursachte Schäden sind durch die Versicherung nicht gedeckt: − Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen des Automieters entstandene Schäden − durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln entstandene Schäden − Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels − Schäden am Unterboden -Ölwanne − Privatgegenstände, die aus dem Auto gestohlen oder bei Unfall beschädigt wurden − Folgekosten Hotelübernachtung. Telefonkosten etc. − sofort den Vermieter benachrichtigen − bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen − bei Rückgabe des Fahrzeuges einen Schadensbericht vom Vermieter ausstellen und unterschreiben lassen. Wir weisen darauf hin, dass eine Erstattung der Kaution dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung den Hauptschaden nicht reguliert. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und zwar direkt beim Vermieter. Die Stornogebühren betragen bis 3 Tage vor reserviertem Anmietzeitpunkt Euro 50,00 Holt der Mieter das gebuchte Fahrzeug bei Mietbeginn nicht ab, wird neben dem Mietgeld eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 erhoben. - Es ist eine Warnweste - Signaljacke im Fahrzeug mitzunehmen im Fall einer Panne auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand, muß diese getragen werden. - auf den italienischen Strassen muss außerhalb geschlossener Ortschaften und auf den Autobahnen auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden - zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge unter 3,5 t Autobahn 130 – bei Nebel, Regen oder Schnee 110 km/h Xxxxxxxxxxxxxx 000 – xxx Xxxxx, Xxxxx oder Schnee 90 km/h ausserhalb geschlossene Ortschaften 90 km/h– innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h - Uneingeschränkte Anschnallpflicht - Die Promillegrenze liegt in Italien bei 0,5 - Telefonieren ist in Italien währe...
Einreiseverbot. 4.1. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.
Einreiseverbot. Dem Mieter/Fahrer ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in diejenigen Länder zu fahren, die von STERNPARTNER generell oder für bestimmte Fahrzeuggruppen bzw. -modelle gesperrt sind. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.
Einreiseverbot. Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung sämtlicher Bußgelder, Gebühren oder Inhaftierungskosten verpflichtet, die uns von den betreffenden Regierungsbehörden auferlegt werden. Darüber hinaus müssen Sie die Kosten zahlen, die entstehen, um Sie aus diesem Land zu bringen, sowie sämtliche sonstige Kosten, die wir angemessenerweise zahlen oder einwilligen zu zahlen. Der bis zum Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.
Einreiseverbot. Fahrten in oder durch Länder sind nur gemäss grüner Versicherungskarte erlaubt. Diese Unterlagen befinden sich bei den Fahrzeugdokumenten.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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