Auslegung Musterklauseln

Auslegung. Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
Auslegung. Sofern nichts anderes angezeigt ist, soll eine Bezugnahme in dieser Anlage auf: (a) den „Verpfänder“, den „Pfandnehmer“ oder eine „Partei“ so ausgelegt werden, dass diese auch die jeweiligen Rechtsnachfolger, berechtigte Zessionare und berechtigte Übertragungsempfänger umfassen; und (b) „Vermögenswerte” gegenwärtige(s) und zukünftige(s) Eigentum, Erträge und Rechte jeder Art umfassen. Begriffe im Singular umfassen auch den Plural und umgekehrt. Begriffe, die ein Geschlecht bezeichnen, umfassen auch alle anderen Geschlechter. Begriffe, die sich auf Personen beziehen, umfassen auch Firmen und Gesellschaften und umgekehrt. Eine Bezugnahme in dieser Anlage auf eine gesetzliche Vorschrift wird als eine Bezugnahme auf diese gesetzliche Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verstanden, wie diese sich von Zeit zu Zeit durch eine gesetzliche Änderung oder Neufassung hiervon oder durch eine Verordnung, einen Erlass oder eine Regelung hierunter oder unter einer solchen Neufassung ändert. Bezugnahmen auf ein Dokument oder eine Vereinbarung beziehen sich auf ein solches Dokument oder eine solche Vereinbarung in seiner jeweils gültigen Fassung, wie diese von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert, ausgesetzt, ergänzt oder ersetzt werden.
Auslegung. Die Überschriften in dieser Vereinbarung haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung. Die Verwendung eines Genus beinhaltet alle Genera. Die Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Mehrzahl und umgekehrt. Wo das Wort oder der Ausdruck definiert ist, haben seine anderen grammatikalischen Formen eine entsprechende Bedeutung. Die Begriffe „beinhaltet“, „umfasst“ und „einschließlich“ werden als mit dem Zusatz „ohne Einschränkung“ versehen interpretiert. Jegliche Bezugnahme auf die „Verwendung“ von Software, Lösungen oder Updates durch Sie ist so zu interpretieren, dass sie die Installation der betreffenden Software durch Sie beinhaltet (es sei denn, der Kontext erfordert eine andere Interpretation). Diese Vereinbarung wurde ursprünglich in englischer Sprache erstellt. Auch wenn der Anbieter eine oder mehrere Übersetzungen dieser Vereinbarung zu Ihren Gunsten zur Verfügung stellt, gilt bei Konflikten oder Abweichungen die englische Version als vorrangige Version dieser Vereinbarung. Ist der Zweck oder die Auslegung von Bestimmungen dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren oder anderweitig unklar oder fraglich, so gelten die Bestimmungen so, als wären sie gemeinsam von den Parteien verfasst worden, und die Urheberschaft der Bestimmung dieser Vereinbarung darf zu keiner Vermutung oder Beweislast zu Gunsten oder Ungunsten einer der Parteien führen.
Auslegung. Unklarheiten in diesem Vertrag werden nicht zu Ungunsten der Vertragspartei, die den Vertrag verwendet, ausgelegt.
Auslegung. Diese Anleihebedingungen unterliegen der allgemeinen Auslegung. Auf die sachliche Anlehnung der Anleihebedingungen an die Bestimmungen der 2014 von der ISDA veröffentlichten „ISDA Credit Derivatives Definitions“ wird hingewiesen.
Auslegung. Die endgültige Fassung dieses Vertrags ist in englischer Sprache verfasst. Wenn dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt wird und ein Konflikt zwischen der englischen Version und der übersetzten Version besteht, ist die englische Version maßgebend.
Auslegung. (Zusätzliche) Beiträge sind nicht Teil der vom jeweiligen Clearing-Mitglied (im Falle von OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitgliedern, einschließlich für deren OTC-IRS-FCM-Kunden) bereitgestellten Margin, Variation Margin, Segregierten Margin, Segregierten Variation Margin, Net Omnibus Margin, Net Omnibus Variation Margin, OTC-IRS-FCM-Kunden- Margin, OTC-IRS-FCM-Kunden-Variation- Margin, Basis-Clearing-Mitglied Margin oder Basis-Clearing-Mitglied Variation Margin, und der Anspruch eines Clearing-Mitglieds oder Clearing-Agenten gegen die Eurex Clearing AG auf Rückerstattung der (Zusätzlichen) Beiträge ist nicht Teil des anwendbaren, einheitlich zu beendenden Vertrages gemäß, in Unterabschnitt B Ziffer 2.1.34 und Unterabschnitt C Ziffer 10.25 der Grund- Clearingmodell-Bestimmungen Unterabschnitt A, Ziffer 2.1.3 der Individual- Clearingmodell-Bestimmungen, Ziffer 2.1.2 der Net Omnibus-Clearingmodell- Bestimmungen, Ziffer 2.1.2 der US-Clearingmodell-Bestimmungen oder Ziffer 4.1.2 der Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen genannten, einheitlich zu beendenden Vertrages.
Auslegung. Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 17.04.2013 bis einschließlich 16.05.2013 im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrau­ cherschutz, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrens- stelle, Xxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 xx 00000 Xxxxxxx, Zimmer 4.27, und in der Stadt Schwarzheide, Bauamt, Xxxxxxxxx Xxx. 000 xx 00000 Xxxxxxxxxxxx ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Auslegung. 1.1 Für die Zwecke dieses Anhangs: beträgt der kumulative Schwellenwert CHF 100’000.00; und der individuelle Schwellenwert CHF 20'000.00. 1.2 Ein Anspruch ist erheblich, wenn er den individuellen Schwellenwert überschreitet.
Auslegung. Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 20.03.2013 bis einschließlich 19.04.2013 - im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher­ schutz Brandenburg, Fehrbelliner Straße 4a, Zimmer 4.02 in 00000 Xxxxxxxxx - im Landkreis Prignitz, Sachbereich Natur- und Gewässer­ schutz, Haus 3, Zimmer 1.19, Xxxxxxxx Xxxxxx 00 in 19348 Per­ leberg - in der Gemeinde Gumtow, Karpatenweg 2, Versammlungs­ raum, in 16866 Gumtow ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jeder­ mann eingesehen werden. Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglich­ keit sowie den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis.