Finanz- und Vermögenslage Musterklauseln

Finanz- und Vermögenslage. Das Unternehmen verfügte während des Geschäftsjahres 2021 jederzeit über ausrei- chend Liquidität, um seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Analog der Ergebnisent- wicklung hat sich auch der Cashflow gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Dies ent- spricht auch unserer Prognose des letzten Geschäftsberichtes. Folgende Übersicht zum Cashflow (cf) in Mio. EUR: • cf aus laufender Geschäftstätigkeit 38,9 110,3 • cf aus Investitionstätigkeit -43,3 -91,8 • cf aus Finanzierungstätigkeit 2,0 -17,5 Im Jahr 2021 wurden Kredite von den Hausbanken in Anspruch genommen. Die saldierte Kreditinanspruchnahme (Kreditverbindlichkeiten abzgl. Bankguthaben) hat sich zum Bilanzstichtag mit EUR 124,4 Mio. (Vorjahr (EUR 113,3 Mio.) aufgrund der Inanspruchnahme kurzfristiger Kreditlinien erwartungsgemäß erhöht. In einem günstigen Kapitalmarkt wurden in den Jahren 2014 bis 2020 langfristige Tilgungskredite für die Investitionsvorhaben Revamp Ammoniakanlage II (10 Jahre), Projekt Stadtfeuerwehr- komplex (10 Jahre) und allgemeine Investitionen (3 - 7 Jahre) im Gesamtumfang von EUR 230 Mio. sowie im Geschäftsjahr 2021 ein Darlehen über EUR 15 Mio. zur allge- meinen Unternehmensfinanzierung aufgenommen. Die aktuellen Fälligkeiten verteilen sich bis in das Jahr 2025 und die Zinssätze orientieren sich in Abhängigkeit vom Zeit- punkt der Kreditaufnahmen sowie der zugrunde liegenden Laufzeit an der sehr guten Bonität einer Gesellschaft mit Notenbankfähigkeit. Darüber hinaus existieren baw (bis auf weiteres) - Kreditlinien von insgesamt EUR 80,0 Mio. SKW P verfügt zum Bilanz- stichtag unter Berücksichtigung von Tilgungen in Summe über EUR 169,1 Mio. Kredit- mittel. Das Finanzergebnis des Unternehmens betrug EUR -1,0 Mio. (Vorjahr EUR -1,1 Mio.). Hingegen konnten Erträge aus Skonti von knapp EUR 0,7 Mio. (Vorjahr EUR 0,8 Mio.) generiert werden. SKW P verfügt zum Bilanzstichtag über ein gezeichnetes Kapital von EUR 80,1 Mio. und freie Kapitalrücklagen von EUR 113,9 Mio. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 14,7 % erhöht. Diese Entwicklung ist durch den Anstieg der Verbindlichkeiten, insbesondere von Verbindlich- keiten aus Lieferungen und Leistungen, hauptsächlich verursacht durch rapide gestie- gene Einkaufspreise für Erdgas und Energien, begründet. Zudem haben sich auf der Aktivseite die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund der ebenfalls ge- stiegenen Verkaufspreise erhöht. Das Anlagevermögen macht am Bilanzstichtag 63 % (Vorjahr 73 %) der Bilanzsu...
Finanz- und Vermögenslage. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Finanz- und Vermögenslage. Im Rumpfgeschäftsjahr sind noch keine Anleger der Fondsgesellschaft beigetreten. Die Gesellschaft hat sich als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 10.000 TEUR an der HTB Dreizehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bremen, und von 6.000 TEUR an der HTB Vierzehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bremen, beteiligt. Diese Einlagen sind in voller Höhe noch nicht geleistet und auch nicht eingefordert. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen zum Stichtag sind durch die anfänglichen Aufwendungen des Rumpfgeschäftsjahres verursacht. Die liquiden Mittel betragen zum 31. Dezember 2021 TEUR

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  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.