Common use of Firmen-Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo Clause in Contracts

Firmen-Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo. Firmen-Abos/9-Uhr-Firmen-Abos werden an Firmen/Behörden bzw. an deren gesellschaftsrechtlich verbundene Firmen/Behörden für deren Mitarbeiter aus- gegeben. Dabei müssen in Summe mindestens 50 Abos bestellt werden. Beim Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo handelt es sich um ein JahresTicket in Form eines Abos mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 5 enthalten sind. Für Firmen/ Behörden, die ihren Mitarbeitern zum Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo einen Zu- schuss in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlen (Zuschussmodell), gelten besonders ermäßigte Preise. Firmen/Behörden können sich zur Erreichung der Mindestbestellmenge von 50 Abos zu einer Sammelbestellung zusammenschließen. Voraussetzung dabei ist, dass eine Firma/Behörde als verantwortlicher Vertragspartner auftritt und für alle an der Sammelbestellung beteiligten Mitarbeiter ein Zuschuss zum Firmen- Abo/9-Uhr-Firmen-Abo in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlt wird. Einzelheiten werden in Sondervereinbarungen zwischen dem das Firmen-Abo/9- Uhr-Firmen-Abo abwickelnden VVS-Verkehrsunternehmen und der bestellenden Firma bzw. Behörde geregelt. Die tariflichen Bestimmungen der Angebote Fir- men-Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo sind Punkt 4.2.1 bzw. 4.2.12 zu entnehmen. WochenTickets gelten sieben Tage. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. AusbildungsTickets (MonatsTicket für Xxxxxxx, Auszubildende, Studenten) gelten einen Kalendermonat. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Aus- bildungsTickets werden ausgegeben an:

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Firmen-Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo. Firmen-Abos/9-Uhr-Firmen-Abos werden an Firmen/Behörden bzw. an deren gesellschaftsrechtlich verbundene Firmen/Behörden für deren Mitarbeiter aus- gegeben. Dabei müssen in Summe mindestens 50 Abos bestellt werden. Beim Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo handelt es sich um ein JahresTicket in Form eines Abos mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 5 enthalten sind. Für Firmen/ Behörden, die ihren Mitarbeitern zum Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo einen Zu- schuss in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlen (Zuschussmodell), gelten besonders ermäßigte Preise. Firmen/Behörden können sich zur Erreichung der Mindestbestellmenge von 50 Abos zu einer Sammelbestellung zusammenschließen. Voraussetzung dabei ist, dass eine Firma/Behörde als verantwortlicher Vertragspartner auftritt und für alle an der Sammelbestellung beteiligten Mitarbeiter ein Zuschuss zum Firmen- Abo/9-Uhr-Firmen-Abo in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlt wird. Einzelheiten werden in Sondervereinbarungen zwischen dem das Firmen-Abo/9- Uhr-Firmen-Abo abwickelnden VVS-Verkehrsunternehmen und der bestellenden Firma bzw. Behörde Beörde geregelt. Die tariflichen Bestimmungen der Angebote Fir- men-Firmen- Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo sind Punkt 4.2.1 bzw. 4.2.12 zu entnehmen. WochenTickets gelten sieben Tage. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. AusbildungsTickets Das AusbildungsTicket 27 wird als MonatsTicket und im Abo mit monatlicher Ab- buchung (Abo-Bedingungen s. Anhang 7) ausgegeben. Das AusbildungsTicket U 27 wird nur als MonatsTicket für Xxxxxxx, Auszubildende, Studenten) gelten ausgegeben. Das AusbildungsTicket 27 als MonatsTicket und das AusbildungsTicket U 27 gilt einen KalendermonatMonat (z. B. 14. Sie gelten 4. bis 13. 5.). Es kann mit Gültigkeit von jedem Tag an ausge- stellt werden und gilt am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Es wird frühes- tens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). Das AusbildungsTicket 27 richtet sich an: – alle Personen nach Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich in Aus- bildungsTickets bildung befinden und einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vor- legen. Hierbei handelt es sich um Berechtigte des Ausbildungsverkehrs (s. unten Aufzählung a) bis i)). Berechtigt zum Kauf des AusbildungsTicket U 27 sind: – alle Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres ohne Ausbildungs- nachweis sowie – alle Personen nach Vollendung des 21. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich in Ausbildung befinden und einen entspre- xxxxxxx Ausbildungsnachweis vorlegen. Hierbei handelt es sich um Be- rechtigte des Ausbildungsverkehrs (s. unten Aufzählung a) bis i)). AusbildungsTicket 27 und AusbildungsTicket U 27 gelten in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Der Verbundpass wird nach Prüfung der Bescheinigung von der Ausgabestelle ausgefertigt und darauf der Zeitpunkt vermerkt, bis zu dem er gültig ist. Ist die Gültigkeit des Verbundpasses für Xxxxxxx, Auszubildende, Studenten abgelaufen, ist dieser bei Vorlage einer Schul- bzw. Immatrikulationsbescheinigung oder einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte bei den betriebseigenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen mit einer Verlängerungsmarke verlängern zu lassen. Die Verlängerung wird jeweils für ein Jahr, längstens bis zu dem auf diesen Monat folgenden Quartalsende gewährt. Bei Chipkarten wird bei Vorlage eines entspre- chenden Nachweises die komplette Dauer der Bezugsberechtigung hinterlegt. Das AusbildungsTicket 27 und das AusbildungsTicket U 27 werden ausgegeben an:

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Firmen-Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo. Firmen-Abos/9-Uhr-Firmen-Abos werden an Firmen/Behörden bzw. an deren gesellschaftsrechtlich verbundene Firmen/Behörden für deren Mitarbeiter aus- gegeben. Dabei müssen in Summe mindestens 50 Abos bestellt werden. Beim Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo handelt es sich um ein JahresTicket in Form eines Abos mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 5 enthalten sind. Für Firmen/ Behörden, die ihren Mitarbeitern zum Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo einen Zu- schuss in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlen (Zuschussmodell), gelten besonders ermäßigte Preise. Firmen/Behörden können sich zur Erreichung der Mindestbestellmenge von 50 Abos zu einer Sammelbestellung zusammenschließen. Voraussetzung dabei ist, dass eine Firma/Behörde als verantwortlicher Vertragspartner auftritt und für alle an der Sammelbestellung beteiligten Mitarbeiter ein Zuschuss zum Firmen- Abo/9-Uhr-Firmen-Abo in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlt wird. Einzelheiten werden in Sondervereinbarungen zwischen dem das Firmen-Abo/9- Uhr-Firmen-Abo abwickelnden VVS-Verkehrsunternehmen und der bestellenden Firma bzw. Behörde geregelt. Die tariflichen Bestimmungen der Angebote Fir- men-Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo sind Punkt 4.2.1 bzw. 4.2.12 4.2.8 zu entnehmen. WochenTickets gelten sieben Tage. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. AusbildungsTickets Das AusbildungsTicket 27 wird als MonatsTicket und im Abo mit monatlicher Ab- buchung (Abo-Bedingungen s. Anhang 6) ausgegeben. Das AusbildungsTicket U 27 wird nur als MonatsTicket für Xxxxxxx, Auszubildende, Studenten) gelten ausgegeben. Das AusbildungsTicket 27 als MonatsTicket und das AusbildungsTicket U 27 gilt einen KalendermonatMonat (z. B. 14.4. Sie gelten bis 13.5.). Es kann mit Gültigkeit von jedem Tag an ausge- stellt werden und gilt am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Es wird frühes- tens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). Das AusbildungsTicket 27 richtet sich an: – alle Personen nach Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich in Aus- bildungsTickets bildung befinden und einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vor- legen. Hierbei handelt es sich um Berechtigte des Ausbildungsverkehrs (s. unten Aufzählung a) bis i)). Berechtigt zum Kauf des AusbildungsTicket U 27 sind: – alle Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres ohne Ausbildungs- nachweis sowie – alle Personen nach Vollendung des 21. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich in Ausbildung befinden und einen entspre- xxxxxxx Ausbildungsnachweis vorlegen. Hierbei handelt es sich um Be- rechtigte des Ausbildungsverkehrs (s. unten Aufzählung a) bis i)). AusbildungsTicket 27 und AusbildungsTicket U 27 gelten in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Der Verbundpass wird nach Prüfung der Bescheinigung von der Ausgabestelle ausgefertigt und darauf der Zeitpunkt vermerkt, bis zu dem er gültig ist. Ist die Gültigkeit des Verbundpasses für Xxxxxxx, Auszubildende, Studenten abgelaufen, ist dieser bei Vorlage einer Schul- bzw. Immatrikulationsbescheinigung oder einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte bei den betriebseigenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen mit einer Verlängerungsmarke verlängern zu lassen. Die Verlängerung wird jeweils für ein Jahr, längstens bis zu dem auf diesen Monat folgenden Quartalsende gewährt. Bei Chipkarten wird bei Vorlage eines entspre- chenden Nachweises die komplette Dauer der Bezugsberechtigung hinterlegt. Das AusbildungsTicket 27 und das AusbildungsTicket U 27 werden ausgegeben an:

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Firmen-Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo. Firmen-Abos/9-Uhr-Firmen-Abos werden an Firmen/Behörden bzw. an deren gesellschaftsrechtlich verbundene Firmen/Behörden für deren Mitarbeiter aus- gegeben. Dabei müssen in Summe mindestens 50 Abos bestellt werden. Beim Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo handelt es sich um ein JahresTicket in Form eines Abos mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 5 enthalten sind. Für Firmen/ Behörden, die ihren Mitarbeitern zum Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo einen Zu- schuss in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlen (Zuschussmodell), gelten besonders ermäßigte Preise. Firmen/Behörden können sich zur Erreichung der Mindestbestellmenge von 50 Abos zu einer Sammelbestellung zusammenschließen. Voraussetzung dabei ist, dass eine Firma/Behörde als verantwortlicher Vertragspartner auftritt und für alle an der Sammelbestellung beteiligten Mitarbeiter ein Zuschuss zum Firmen- Abo/9-Uhr-Firmen-Abo in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlt wird. Einzelheiten werden in Sondervereinbarungen zwischen dem das Firmen-Abo/9- Uhr-Firmen-Abo abwickelnden VVS-Verkehrsunternehmen und der bestellenden Firma bzw. Behörde geregelt. Die tariflichen Bestimmungen der Angebote Fir- men-Abo und 9-Uhr-Uhr- Firmen-Abo sind Punkt 4.2.1 bzw. 4.2.12 4.2.10 zu entnehmen. WochenTickets gelten sieben Tage. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. AusbildungsTickets (MonatsTicket für Xxxxxxx, Auszubildende, Studenten) gelten einen Kalendermonat. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Aus- bildungsTickets werden ausgegeben an:

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