Einzelbestimmungen (Preise x. Xxxxxx 8) Musterklauseln

Einzelbestimmungen (Preise x. Xxxxxx 8). 4.1 Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl 4.1.1 EinzelTickets 4.1.2 4er-Tickets 4.2 Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets) Verbundpässe werden gegen Abgabe einer Bestellung unentgeltlich auf den Namen des Inhabers ausgestellt. eTicket-Chipkarten werden gegen Abgabe einer Bestellung bei Erstausstellung, beim Austausch nach Beendigung der Karten-Gültigkeitsdauer und beim Austausch der Karten veranlasst durch das ausgebende Unternehmen unentgeltlich auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Auf persönlichen Verbundpässen muss ein Lichtbild des Inhabers auf- gedruckt sein. Das Gleiche gilt grundsätzlich auch für eTicket-Chip- karten. Personengebundene elektronische Fahrscheine, bei denen kein Licht- bild des Karteninhabers auf der eTicket-Chipkarte aufgebracht ist, gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Online ausge- gebene StudiTickets (Print- oder HandyTicket) gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Auf persönlich ausgestellte eTicket-Chipkarten können auch Jahres- TicketPlus als elektronische Fahrscheine geschrieben werden. In die- sem Fall gilt die Chipkarte als Fahrtberechtigung für den Besitzer der eTicket-Chipkarte zum Zeitpunkt der Kontrolle unabhängig vom auf- gedruckten Namen oder Lichtbild. In der Fahrtberechtigung sind der räumliche und zeitliche Geltungsbe- reich und die Ticketgattung eingetragen. Innerhalb dieses Geltungsbe- reichs berechtigen Zeittickets zu beliebig häufigen Fahrten. Beim Wech- sel des räumlichen Geltungsbereichs bzw. der Ticketgattung muss durch den Ticketinhaber eine entsprechende Änderung der Fahrtbe- rechtigung in Auftrag gegeben werden. Der Vorverkauf von VVS- Wertmarken beginnt jeweils 30 Tage vor dem ersten Geltungstag. Inhaber der Bonuscard der Stadt Stuttgart können sich von der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) einen besonderen Bonuscard- Verbundpass ausstellen lassen, der bei der SSB zum Kauf spezieller Monatswertmarken für die Angebote jedermann, 9-Uhr-Ticket, Seni- orenTicket oder 14-Uhr-JuniorTicket berechtigt. Zur Fahrt werden der Bonuscard-Verbundpass, eine gültige Monatswertmarke und die aktuell gültige Bonuscard benötigt.

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  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden