Flatrates und TK- und Internetsonderprodukte. 17.1 Flatrates für Telekommunikation und Internetzugang gelten nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart sind. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen, sofern nichts anderes zum konkreten Produkt vereinbart ist. 17.2 Eine Telefonflatrate ermöglicht dem Kunden Verbin- dungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der dort genannten Sonderziele / Sonderrufnummern. Diese Einwahlen zu Sonderzeilen oder Sonderrufnummern werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches für eine Flatrate ein Zielland gewählt hat, kann er diese Xxxx maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind. 17.3 Eine Internet-Flatrate ermöglicht dem Kunden zu einem festen monatlichen Entgelt, den Zugang zum Internet zu nutzen. 17.4 Die von EnBW angebotenen Flatrates sind anschluss- gebunden und dürfen vom Kunden nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden. 17.5 EnBW behält sich das Recht vor, bei Flatrates die Verbindungen frühestens 12 Stunden und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen. 17.6 Ist ein TK-Sonderprodukt oder Internetprodukt auf ein monatliches Verbindungsminuten-Kontingent be- schränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK- oder Internetsondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten für jeden Tag anteilig errechnet. 17.7 Der Wechsel zu einem Produkt mit TK- oder Internet- Flatrate ist nur zum folgenden Abrechnungszeitraum möglich. 17.8 Flatrates dürfen nicht für Dienste genutzt werden, bei denen der Anrufer oder Dritte allein wegen des Anrufs (also unabhängig von dessen Inhalt) eine Auszahlung oder eine andere mittelbare oder unmittelbare Vergüns- tigung bekommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen
Flatrates und TK- und Internetsonderprodukte. 17.1 19.1 Flatrates für Telekommunikation und Internetzugang gelten nur, sofern so- fern diese ausdrücklich vereinbart sind. In diesem Fall gelten die folgenden BestimmungenBest- immungen, sofern nichts anderes zum konkreten Produkt vereinbart ist.
17.2 19.2 Eine Telefonflatrate ermöglicht dem Kunden Verbin- dungen Verbindungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt Ent- gelt mit Ausnahme der dort genannten Sonderziele / Sonderrufnummern. Diese Einwahlen zu Sonderzeilen Sonderzielen oder Sonderrufnummern werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches für eine Flatrate ein Zielland gewählt hat, kann er diese Xxxx maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind.
17.3 19.3 Eine Internet-Flatrate ermöglicht dem Kunden zu einem festen monatlichen mo- natlichen Entgelt, den Zugang zum Internet zu nutzen.
17.4 19.4 Die von EnBW der DGN angebotenen Flatrates sind anschluss- gebunden anschlussgebunden und dürfen vom Kunden nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.
17.5 EnBW 19.5 Die DGN behält sich das Recht vor, bei Flatrates die Verbindungen frühestens frü- hestens 12 Stunden und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen.
17.6 19.6 Ist ein TK-Sonderprodukt oder Internetprodukt auf ein monatliches Verbindungsminuten-Kontingent be- schränkt beschränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum Abrechnungs- zeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK- oder Internetsondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten für jeden Tag anteilig errechnet.
17.7 19.7 Der Wechsel zu einem Produkt mit TK- oder Internet- Internet-Flatrate ist nur zum folgenden Abrechnungszeitraum möglich.
17.8 19.8 Flatrates dürfen nicht für Dienste genutzt werden, bei denen der Anrufer An- rufer oder Dritte allein wegen des Anrufs (also unabhängig von dessen Inhalt) eine Auszahlung oder eine andere mittelbare oder unmittelbare Vergüns- tigung Vergünstigung bekommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Flatrates und TK- und Internetsonderprodukte. 17.1 Flatrates für Telekommunikation und Internetzugang gelten nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart sind. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen, sofern nichts anderes zum konkreten Produkt vereinbart ist.
17.2 Eine Telefonflatrate ermöglicht dem Kunden Verbin- dungen Verbindungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der dort genannten Sonderziele / Sonderziele/Sonderrufnummern. Diese Einwahlen zu Sonderzeilen oder Sonderrufnummern werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches für eine Flatrate ein Zielland gewählt hat, kann er diese Xxxx maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten AbrechnungszeitraumAbrechnungs- zeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzugang Internetzzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind.
17.3 Eine Internet-Flatrate ermöglicht dem Kunden zu einem festen monatlichen Entgelt, den Zugang zum Internet zu nutzen.
17.4 Die von EnBW der SW SLS angebotenen Flatrates sind anschluss- gebunden anschlussgebunden und dürfen vom Kunden nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.
17.5 EnBW Die SW SLS behält sich das Recht vor, bei Flatrates die Verbindungen frühestens 12 Stunden und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen.
17.6 Ist ein TK-Sonderprodukt oder Internetprodukt auf ein monatliches Verbindungsminuten-Kontingent be- schränkt beschränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK- oder Internetsondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten für jeden Tag anteilig errechnet.
17.7 Der Wechsel zu einem Produkt mit TK- oder Internet- Internet-Flatrate ist nur zum folgenden Abrechnungszeitraum möglich.
17.8 Flatrates dürfen nicht für Dienste genutzt werden, bei denen der Anrufer oder Dritte allein wegen des Anrufs (also unabhängig von dessen Inhalt) eine Auszahlung oder eine andere mittelbare oder unmittelbare Vergüns- tigung Vergünstigung bekommen.
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Samples: Telecommunications, Telecommunications
Flatrates und TK- und Internetsonderprodukte. 17.1 Flatrates für Telekommunikation und Internetzugang gelten nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart sind. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen, sofern nichts anderes zum konkreten Produkt vereinbart ist.
17.2 Eine Telefonflatrate ermöglicht dem Kunden Verbin- dungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der dort genannten Sonderziele / Sonderrufnummern. Diese Einwahlen zu Sonderzeilen oder Sonderrufnummern werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches für eine Flatrate ein Zielland gewählt hat, kann er diese Xxxx maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzugang Internetzzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind.
17.3 Eine Internet-Flatrate ermöglicht dem Kunden zu einem festen monatlichen Entgelt, den Zugang zum Internet zu nutzen.
17.4 Die von EnBW angebotenen Flatrates sind anschluss- gebunden und dürfen vom Kunden nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.
17.5 EnBW behält sich das Recht vor, bei Flatrates die Verbindungen frühestens 12 Stunden und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen.
17.6 Ist ein TK-Sonderprodukt oder Internetprodukt auf ein monatliches Verbindungsminuten-Kontingent be- schränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK- oder Internetsondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten für jeden Tag anteilig errechnet.
17.7 Der Wechsel zu einem Produkt mit TK- oder Internet- Flatrate ist nur zum folgenden Abrechnungszeitraum möglich.
17.8 Flatrates dürfen nicht für Dienste genutzt werden, bei denen der Anrufer oder Dritte allein wegen des Anrufs (also unabhängig von dessen Inhalt) eine Auszahlung oder eine andere mittelbare oder unmittelbare Vergüns- tigung bekommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Flatrates und TK- und Internetsonderprodukte. 17.1 24.1 Flatrates für Telekommunikation und Internetzugang gelten nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart sind. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen, sofern nichts anderes zum konkreten Produkt vereinbart ist.
17.2 24.2 Eine Telefonflatrate ermöglicht dem Kunden Verbin- dungen Verbindungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der dort genannten Sonderziele / Sonderrufnummern. Diese Einwahlen zu Sonderzeilen oder Sonderrufnummern werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches für eine Flatrate ein Zielland gewählt hat, kann er diese Xxxx maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzugang Internetzzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind.
17.3 24.3 Eine Internet-Flatrate ermöglicht dem Kunden zu einem festen monatlichen Entgelt, den Zugang zum Internet zu nutzen.
17.4 24.4 Die von EnBW MAINGAU angebotenen Flatrates sind anschluss- gebunden anschlussgebunden und dürfen vom Kunden nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.
17.5 EnBW 24.5 MAINGAU behält sich das Recht vor, bei Flatrates die Verbindungen frühestens 12 Stunden und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen.
17.6 24.6 Ist ein TK-Sonderprodukt oder Internetprodukt auf ein monatliches Verbindungsminuten-Kontingent be- schränkt beschränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK- oder Internetsondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten für jeden Tag anteilig errechnet.
17.7 24.7 Der Wechsel zu einem Produkt mit TK- oder Internet- Internet-Flatrate ist nur zum folgenden Abrechnungszeitraum möglich.
17.8 24.8 Flatrates dürfen nicht für Dienste genutzt werden, bei denen der Anrufer oder Dritte allein wegen des Anrufs (also unabhängig von dessen Inhalt) eine Auszahlung oder eine andere mittelbare oder unmittelbare Vergüns- tigung Vergünstigung bekommen.
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Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen), DSL Dienstleistungsvertrag
Flatrates und TK- und Internetsonderprodukte. 17.1 Flatrates für Telekommunikation und Internetzugang gelten nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart sind30.1. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen, sofern nichts anderes zum konkreten Produkt vereinbart ist.
17.2 Eine Telefonflatrate ermöglicht dem Kunden Verbin- dungen im Rahmen der Multimedia-AGB und diesen Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbindungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der dort genannten Sonderziele / Sonderrufnummern. Diese Einwahlen zu Sonderzeilen oder Sonderrufnummern werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches für eine Flatrate ein Zielland gewählt hat, kann er diese Xxxx maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzugang Internetzzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind.
17.3 30.2. Eine Internet-Flatrate ermöglicht dem Kunden zu einem festen monatlichen Entgelt, den Zugang zum das Internet im Rahmen der Multimedia-AGB und diesen Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
17.4 30.3. Die von EnBW SWOM angebotenen Flatrates sind anschluss- gebunden anschlussgebunden und dürfen vom Kunden nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.
17.5 EnBW 30.4. SWOM behält sich das Recht vor, bei Flatrates die Verbindungen frühestens 12 Stunden und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen.
17.6 30.5. Ist ein TK-Sonderprodukt oder Internetprodukt auf ein monatliches Verbindungsminuten-Kontingent be- schränkt beschränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK- oder Internetsondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten für jeden Tag anteilig errechnet.
17.7 30.6. Der Wechsel zu einem Produkt mit TK- oder Internet- Internet-Flatrate ist nur zum folgenden Abrechnungszeitraum möglich.
17.8 30.7. Flatrates dürfen nicht für Dienste genutzt werden, bei denen der Anrufer oder Dritte allein wegen des Anrufs (also unabhängig von dessen Inhalt) eine Auszahlung oder eine andere mittelbare oder unmittelbare Vergüns- tigung Vergünstigung bekommen.
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Flatrates und TK- und Internetsonderprodukte. 17.1 Flatrates für Telekommunikation und Internetzugang gelten nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart sind30.1. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen, sofern nichts anderes zum konkreten Produkt vereinbart ist.
17.2 Eine Telefonflatrate ermöglicht dem Kunden Verbin- dungen im Rahmen der Multimedia-AGB und die- sen Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbindungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der dort genannten Sonderziele / Sonderrufnummern. Diese Einwahlen zu Sonderzeilen oder Sonderrufnummern werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches für eine Flatrate ein Zielland gewählt hat, kann er diese Xxxx maximal einmal pro AbrechnungszeitraumAbrechnungszeit- raum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzugang Inter- netzzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind.
17.3 30.2. Eine Internet-Flatrate ermöglicht dem Kunden zu einem festen monatlichen Entgelt, den Zugang zum das Internet im Rahmen der Multimedia-AGB und diesen Ergänzenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen zu nutzen.
17.4 30.3. Die von EnBW SWP angebotenen Flatrates sind anschluss- gebunden anschlussgebunden und dürfen vom Kunden nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.
17.5 EnBW 30.4. SWP behält sich das Recht vor, bei Flatrates die Verbindungen frühestens 12 Stunden und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen.
17.6 30.5. Ist ein TK-Sonderprodukt oder Internetprodukt auf ein monatliches VerbindungsminutenVerbindungsminu- ten-Kontingent be- schränkt beschränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutztaus- genutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK- oder Internetsondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten für jeden Tag anteilig errechnet.
17.7 30.6. Der Wechsel zu einem Produkt mit TK- oder Internet- Internet-Flatrate ist nur zum folgenden Abrechnungszeitraum möglich.
17.8 30.7. Flatrates dürfen nicht für Dienste genutzt werden, bei denen der Anrufer oder Dritte allein wegen des Anrufs (also unabhängig von dessen Inhalt) eine Auszahlung oder eine andere mittelbare oder unmittelbare Vergüns- tigung Vergünstigung bekommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Multimediadienste
Flatrates und TK- und Internetsonderprodukte. 17.1 19.1 Flatrates für Telekommunikation und Internetzugang gelten nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart sind. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen, sofern nichts anderes zum konkreten Produkt vereinbart ist.
17.2 19.2 Eine Telefonflatrate ermöglicht dem Kunden Verbin- dungen Verbindungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der dort genannten Sonderziele / Sonderrufnummern. Diese Einwahlen zu Sonderzeilen oder Sonderrufnummern werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches für eine Flatrate ein Zielland gewählt hat, kann er diese Xxxx maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzugang Internetzzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind.
17.3 19.3 Eine Internet-Flatrate ermöglicht dem Kunden zu einem festen monatlichen Entgelt, den Zugang zum Internet zu nutzen.
17.4 19.4 Die von EnBW dem Anbieter angebotenen Flatrates sind anschluss- gebunden anschlussgebunden und dürfen vom Kunden nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.
17.5 EnBW 19.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Flatrates die Verbindungen frühestens 12 Stunden und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen.
17.6 19.6 Ist ein TK-Sonderprodukt oder Internetprodukt auf ein monatliches Verbindungsminuten-Kontingent be- schränkt beschränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK- oder Internetsondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten für jeden Tag anteilig errechnet.
17.7 19.7 Der Wechsel zu einem Produkt mit TK- oder Internet- Internet-Flatrate ist nur zum folgenden Abrechnungszeitraum möglich.
17.8 19.8 Flatrates dürfen nicht für Dienste genutzt werden, bei denen der Anrufer oder Dritte allein wegen des Anrufs (also unabhängig von dessen Inhalt) eine Auszahlung oder eine andere mittelbare oder unmittelbare Vergüns- tigung Vergünstigung bekommen.
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