Fleischbeschauer Musterklauseln

Fleischbeschauer. Eingeschlossen sind im Umfang der Bestimmungen Vermögensschäden infolge fahrlässig falscher Beurteilung oder Kennzeichnung von Fleisch.
Fleischbeschauer. Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer IV. 51.1.2 b) – Vermögensschäden infolge fahrlässig falscher Beurteilung oder Kennzeichnung von Fleisch.
Fleischbeschauer. Besondere Bestimmungen für sonstige Betriebe und Berufe