Common use of Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung Clause in Contracts

Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. Wird ein Beitrag nicht bis zum Ablauf des Monats gezahlt für den er zu entrichten war, so wird der Versicherungsnehmer schriftlich aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Wochen den rückständigen Beitrag zzgl. Mahnkosten zu begleichen. Über den Zahlungsverzug kann der BVV die Arbeitnehmer des betroffenen Trägerunternehmens benachrichtigen. Zugleich mit der Mahnung kann das Versicherungsverhältnis mit Wirkung auf den vom Zahlungsverzug betroffenen Bestand eines Trägerunternehmens der Versicherungsnehmer vom BVV in der Weise gekündigt werden, dass die Kündigung mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung des Beitrages oder der angegebenen Kosten im Verzug ist. Die Kündigung hat die Wirkung des Art. 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. Sitz des Vereins: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-0 Telefax: 030 / 000 00-000 xxxxxxx.xx xxx.xxx.xx Der Versicherungsnehmer ist auf die Folgen der Kündigung hinzuweisen. Die Wirkung der Kündigung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern der Versicherungsfall nicht bereits eingetreten ist.

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Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. Wird ein Beitrag nicht bis zum Ablauf des Monats gezahlt für den er zu entrichten war, so wird der Versicherungsnehmer schriftlich aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Wochen den rückständigen Beitrag zzgl. Mahnkosten zu begleichen. Über den Zahlungsverzug kann der BVV die Arbeitnehmer des betroffenen Trägerunternehmens benachrichtigen. Zugleich mit der Mahnung kann das Versicherungsverhältnis mit Wirkung auf den vom Zahlungsverzug betroffenen Bestand eines Trägerunternehmens der Versicherungsnehmer vom BVV in der Weise gekündigt werden, dass die Kündigung mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung des Beitrages oder der angegebenen Kosten im Verzug ist. Die Kündigung hat die Wirkung des Art. 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. Sitz des Vereins: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-0 Telefax: 030 / 000 00-000 xxxxxxx.xx xxx.xxx.xx Der Versicherungsnehmer ist auf die Folgen der Kündigung hinzuweisen. Die Wirkung der Kündigung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern der Versicherungsfall nicht bereits eingetreten ist.

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Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. Wird ein laufender Beitrag bei Fälligkeit nicht bis zum Ablauf des Monats gezahlt für den er zu entrichten wargezahlt, so wird der Versicherungsnehmer schriftlich aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei 2 Wochen den rückständigen Beitrag zzgl. Mahnkosten zu begleichen. Über den Zahlungsverzug kann der BVV die Arbeitnehmer des betroffenen Trägerunternehmens benachrichtigen. Zugleich mit der Mahnung kann das Versicherungsverhältnis mit Wirkung auf den vom Zahlungsverzug betroffenen Bestand eines Trägerunternehmens der Versicherungsnehmer des Versicherungsnehmers vom BVV in der Weise gekündigt werden, dass die Kündigung mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung des Beitrages oder der angegebenen Kosten im Verzug ist. Die Kündigung hat die Wirkung des Art. 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. Sitz des Vereins: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-0 Telefax: 030 / 000 00-000 xxxxxxx.xx xxx.xxx.xx Tritt nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist der Versicherungsfall ein, so ergeben sich die Leistungen aus den Besonderen Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsnehmer ist auf die Folgen der Kündigung hinzuweisen. Die Wirkung der Kündigung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern der Versicherungsfall nicht bereits eingetreten ist.

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