Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. Für die Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung gelten die §§ 38, 39, 39a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG – den Gesetzestext findest du im Anhang). Die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches auf rückständige Folgebeiträge kann nur innerhalb eines Jahres nach Ablauf der nach § 39 VersVG gesetzten Zahlungsfristen erfolgen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung Premium