Forderungen an Kreditinstitute Musterklauseln

Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig 12.538.614,78 13.650
Forderungen an Kreditinstitute. Inland Ausland Insgesamt
Forderungen an Kreditinstitute. Die Forderungen an Kreditinstitute gliedern sich nach Geschäftsarten wie folgt: Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung Kontokorrentforderungen 303,3 327,5 – 24,2 Tages- und Termingelder 8.188,5 4.024,8 4.163,7 Kreditgeschäft 3.219,6 3.909,1 – 689,5 Wertpapierpensionsgeschäfte und besicherte Wertpapierleihegeschäfte 10.870,0 15.711,4 – 4.841,4 Forderungen an Kreditinstitute vor Risikovorsorge 22.581,4 23.972,8 – 1.391,4 Risikovorsorge im Kreditgeschäft – 0,2 – 0,2 0,0 Gesamt 22.581,2 23.972,6 – 1.391,4 Die Forderungen an Kreditinstitute gliedern sich nach Regionen wie folgt: Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung Inländische Kreditinstitute 10.380,9 12.428,4 – 2.047,5 Ausländische Kreditinstitute 12.200,5 11.544,4 656,1 Forderungen an Kreditinstitute vor Risikovorsorge 22.581,4 23.972,8 – 1.391,4 Risikovorsorge im Kreditgeschäft – 0,2 – 0,2 0,0 Gesamt 22.581,2 23.972,6 – 1.391,4
Forderungen an Kreditinstitute. Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten haben sich deutlich erhöht. Ursache hi- erfür war im Wesentlichen die Erhöhung der Bestände an Festgeldanlagen und Dar- lehen, aber auch der Kauf eines nachrangigen Schuldscheins. Darüber hinaus haben sich die sonstigen Forderungen erhöht. In den sonstigen Forderungen sind die Zinsa- bgrenzungen der Swaps gebucht.
Forderungen an Kreditinstitute. Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten haben sich erheblich verringert. Ursache hierfür waren im Wesentlichen Fälligkeiten bei Schuldscheinen und Namensschuldver- schreibungen. Demgegenüber haben sich die sonstigen Forderungen gegenüber Kredit- institute geringfügig erhöht. Diese beinhalten Zinsabgrenzungen von mit Kreditinstituten abgeschlossenen Swaps.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.