Foto- und Videoaufnahmen Musterklauseln

Foto- und Videoaufnahmen. 19.1 Foto- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung gefertigt werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Foto- und Videoaufnahmen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Veröffentlichung dergleichen im Rahmen sogenannter Blogs/Vlogs/Videoplattformen wie z. B. YouTube o. ä., oder durch nicht akkreditierte Journalisten, es sei denn, die Veröffentlichung wurde mit der SPORTTOTAL EVENT vorab abgestimmt. 19.2 Die Verwendung von Drohnen und Actionkamerasystemen (z. B. GoPro) während der Veranstaltungen der Porsche Experience ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können von der SPORTTOTAL EVENT im Einzelfall erteilt werden.
Foto- und Videoaufnahmen. Im Rahmen unserer Veranstaltungen werden ggf. Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte Personen und Dienstleister erstellt. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter dokumentiert werden. Auf die Erstellung von Bild und Tonaufnahmen weisen wir vor Ort ausdrücklich hin. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden.
Foto- und Videoaufnahmen. In den Veranstaltungen können Fotografien von den Kunden im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Diese Fotoprotokolle werden nur den Mitarbeitern des Kunden zur Verfügung gestellt, die an der jeweiligen Veranstaltung teilgenommen haben. Sollten Kunden einer Aufnahme Ihrer Person oder dem Upload des Fotoprotokolls in dem genannten Personenkreis nicht zustimmen, wenden Sie sich bitte an den Protokollierenden und an den Vertreter von TMD-SEC. Bei einigen Veranstaltungen kann es auch zur Aufnahme des Kunden auf Fotos oder Videos durch TMD-SEC kommen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufnahmen und nicht die Fotoprotokolle zu Werbezwecken von TMD-SEC verwendet werden können. Sollten von vornherein Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden holt TMD-SEC das Einverständnis des Kunden im Vorfeld ein. Da auch TMD-SEC, persönlich Xxxx Xxxxxxxx, natürlich auch Mitarbeiter und Partner, sich permanent weiterbilden erlauben wir uns für Lehr- und Supervisionszwecke Abläufe, Prozesse, Methodeneinsatz und Methodenauswirkungen anonymisiert ausschließlich so zu verwenden, dass keine Rückschlüsse auf den Kunden oder das direkte Kundenumfeld möglich ist.
Foto- und Videoaufnahmen. 9.1 Die Tree Event GmbH macht den Besucher darauf aufmerksam, dass zur Gewährleistung der Sicherheit auf dem gesamten Gelände Video-Aufnahmen angefertigt werden. 9.2 Das Anfertigen von Foto-, Film- und Kamera- Aufnahmen zu nicht rein privaten Zwecken ist auf der gesamten Anlage der Tree Event GmbH nicht gestattet. Für den Fall der Zuwiderhandlung behalten wir uns die Geltendmachung von Unterlassungs-, Vernichtungs- und Schadensansprüchen vor.
Foto- und Videoaufnahmen. In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserer Ferienanlage Bild- und Videoaufnahmen durch. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen. Sofern Personen nicht nur als sog. „Beiwerk” zu erkennen sind, wird keine Veröffentlichung ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.
Foto- und Videoaufnahmen. In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserem Campingplatz Bild- und Videoaufnahmen durch. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen. Sofern Personen nicht nur als sog. „Beiwerk” zu erkennen sind, wird keine Veröffentlichung ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.
Foto- und Videoaufnahmen. Von den TN einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von HWRC ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, grundsätzlich dürfen diese auf der Facebook-Seite und der Webseite von HWRC zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der TN hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.
Foto- und Videoaufnahmen. 9.1. Der Veranstalter macht den Besucher darauf aufmerksam, dass zur Gewährleistung der Sicherheit die Anlage videoüberwacht wird. 9.2. Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass Foto-, Film- und Kameraaufnahmen, die während seines Besuches in der Anlage gemacht wurden für Werbezwecken der Erlebniswelt Strohofer genutzt werden dürfen. Sollte ein Besucher (Vertragspartner) nicht damit einverstanden sein, hat er dies der Autohof Strohofer GmbH ausdrücklich schriftlich mitzuteilen. 9.3. Das Anfertigen von Foto-, Film- und Kameraaufnahmen zu nicht rein privaten Zwecken ist dem Besucher im gesamten Kletterwald verboten.
Foto- und Videoaufnahmen. Der Campingplatz am Mahlower See ist berechtigt, auf dem Campingplatz Foto- und Videoaufnahmen durchzuführen. Sofern Personen auf den Aufnahmen identifizierbar sind, wird eine Veröffentlichung der Aufnahmen nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen.
Foto- und Videoaufnahmen. 17.1. Das Fertigen von Foto- und Videoaufnahmen jeder Art (u.a. Webcam etc.) im Bad zu gewerb- lichen Zwecken ist untersagt und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Anbieter gestattet. 17.2. Innerhalb des gesamten Schwimm- und Saunabereichs ist jede Erstellung von Foto- und Vi- deoaufnahmen verboten, wenn der Anbieter nicht vorher die Einwilligung zur Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen erteilt hat. 17.3. Der Anbieter wird gelegentlich im Bad Foto-, Film-, und Webcam Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken erstellen. In solchen Fällen wird der Anbieter per deutlich erkennbarem Aushang gegenüber dem Xxxx kenntlich machen, in welchem Bereich Aufnahmen hergestellt werden. Sollte ein Xxxx oder Teilnehmer nicht aufgenommen werden wollen, wird sich der Xxxx bzw. Teilnehmer während der Aufzeichnungen außerhalb des entsprechend gekenn- zeichneten Bereichs aufhalten.