Freigabe-Verpflichtung Musterklauseln

Freigabe-Verpflichtung. Die Sparkasse ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihre▇ ▇▇hl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Ge- samtbetrag aller Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im Verwer- tungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizugebenden Si- cherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Freigabe-Verpflichtung. Die S-Kreditpartner GmbH ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer ▇▇▇▇ verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der S-Kreditpartner GmbH nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die S-Kreditpartner GmbH im Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die S-Kreditpartner GmbH wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Freigabe-Verpflichtung. Die BayernLB ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer ▇▇▇▇ verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der BayernLB nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatz- steuersatz, soweit die BayernLB im Verwertungsfall mit der Ab- führung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die BayernLB wird bei der Auswahl der freizugebenden ▇▇▇▇▇▇- heiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht neh- men.
Freigabe-Verpflichtung. Die Bank ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer ▇▇▇▇ verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der Bank nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Bank im Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die Bank wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Freigabe-Verpflichtung. Die SKG BANK ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer ▇▇▇▇ verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der SKG BANK nicht nur vorüber- gehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die SKG BANK im Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwer- tungserlösen belastet ist. Die SKG BANK wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.