Ordentliche Kündigung Musterklauseln

Ordentliche Kündigung. Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalender- monats gekündigt werden. Die Kündigung ist in Text- form bis Ende des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale mitzuteilen. Beispiel: Kündigung zum 30. April muss bis zum 31. Xxxx in Textform vorliegen. Der Kunde hat die noch nicht genutzten Karten bis zum Ablauf des letzten Abonnementmonats der Abo-Zent- rale zurückzugeben. Die Kündigung ist nur dann wirk- sam, wenn die Kündigungserklärung und die noch nicht genutzten Karten der Abonnementverwaltung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen zugegangen sind. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Postweg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Karten der Abo- Zentrale vorliegen, als fortgesetzt. Wird das Abonne- ment vor Ablauf der 12-Monats-Frist bzw. 3-Monats- Frist für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) gekün- digt, so wird zu dem Abonnementpreis der Differenz- betrag zwischen Abonnementpreis und dem Preis der Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum be- rechnet. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag verpflichtet den Inhaber des Job-Abos zur Kündigung des Abonnements zum Ende des Be- schäftigungsverhältnisses. Wird die Kündigung ver- säumt, wird der Preis der Plus-Monatskarte für die nachfolgenden Monate berechnet.
Ordentliche Kündigung. Das Versicherungsverhältnis kann – nach Ablauf der Mindestlaufzeit – jederzeit durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit ist in § 2 Ziff. 4 dieser Bedingungen geregelt. Bei Kündigung steht dem Versicherungsnehmer die Rückerstattung der Versicherungsprämie für den Zeitraum des nicht in Anspruch genommenen Versicherungsschutzes zu. Die Kündigung des Versicherungsvertrages entzieht dem Versicherer nicht das Recht, die Zahlung der Prämie für den Versicherungszeitraum zu fordern, für den Versicherungsschutz durch den Versicherer gewährleistet wurde. Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer kann auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden. Wird die Kündigung für einzelne versicherte Personen erklärt, ist die Kündigung nur dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform (E-Mail, Fax oder Post). Die betroffene versicherte Person hat das Recht, den Versicherungsvertrag unter Benennung eines zukünftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung hierüber ist innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Kündigung abzugeben. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung
Ordentliche Kündigung. Das Vertragsmodul kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten per Einschreiben gekündigt werden, erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer, anschliessend auf jeden jeweils 12 Monate nach dem Ende der Mindestvertragsdauer liegenden Termin. Fehlt eine Mindestvertragsdauer, so gilt als Kündigungstermin das jährlich wieder- kehrende Datum der Unterzeichnung des Vertragsmoduls durch den Vertragspartner. Die Kündigung eines Vertragsmoduls bewirkt keine Kündigung der weite- ren Vertragsmodule. Falls keine weiteren Vertragsmodule bestehen, bewirkt die Kündigung des letzten/einzigen Vertragsmoduls automatisch die Auflösung der Rahmenvereinbarung.
Ordentliche Kündigung. Jede Partei kann beliebige oder alle Teile einer Subskription für einen Cloud Service mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit des jeweiligen Cloud Service in schriftlicher Form ordentlich kündigen (und im Fall einer Teilkündigung die Einheiten einer Nutzungsmetrik für einen Cloud Service reduzieren). Eine Teilkündigung erfordert ggf. eine Neuberechnung der Vergütung, da Mengenrabatte in diesem Fall mitunter nicht mehr gelten.
Ordentliche Kündigung. 9.1.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse können vom AN, sofern nicht anders vereinbart, ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer drei monatigen Kündigungsfrist bzw.-vom AG, sofern nicht anders vereinbart, unter Einhaltung einer sechs monatigen Kündigungsfrist, zum letzten eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Ordentliche Kündigung. Die Mieterin/der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens * Woche/n vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieter/dem Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. Die Vermieterin/der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird..
Ordentliche Kündigung. 10.1.1 Der Käufer kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Lieferanten kündigen.
Ordentliche Kündigung. Jede Partei kann dieses Sell-Cloud-Modell unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres in schriftlicher Form ordentlich kündigen.
Ordentliche Kündigung. 27.1. Sofern die Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 30 Tage zum Vertragsende.
Ordentliche Kündigung. Wann und wie können Verträge ohne Angabe von Gründen gekündigt werden? 33.1 Unbefristete Verträge: Sie und wir können unter Einhaltung einer 1- monatigen Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Für den Beginn der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. 33.2 Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Weder Sie noch wir können diese Verträge davor ordentlich kündigen. Bitte beachten Sie: Bei Tarifen mit Wertkarte ist ein Tarifwechsel (bspw auf den Standardtarif) jeweils zum Ablauf der Gültigkeitsperiode des Tarifs möglich. Die Gültigkeitsperiode des jeweiligen Tarifs entnehmen Sie den jeweiligen Entgeltbestimmungen. 33.3 Verträge mit Mindestvertragsdauer: Sofern eine Mindestvertragsdauer vereinbart wurde, können Sie und wir diese Verträge mit einer Mindestvertragsdauer frühestens zum Ende der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist ordentlich kündigen. 33.4 Sie müssen schriftlich kündigen. 33.5 Gültig für Tarife mit Anmeldung: Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns yesss! angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxx.xx. 33.6 Gültig für Tarife mit Wertkarte: Das Vertragsverhältnis ist auf 12 Monate befristet und verlängert sich bei Aufladung von Guthaben jeweils um weitere befristete 12 Monate, es sei denn, yesss! informiert den Kunden vor Aufladung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Hinweis: Sofern auf Ihrer SIM-Karte bei Erwerb ein Startguthaben (lautend auf einen Betrag in EURO) inkludiert ist, so gilt folgendes: folgt ab Aktivierung des yesss! Anschlusses keine Aufladung eines Guthabens bzw. keine Anmeldung zu einem yesss! Tarif, so verfällt ein allfälliges Startguthaben nach den auf der Web-Seite kommunizierten Gültigkeitszeitraum des Startguthabens. Das Vertragsverhältnis endet automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb der SIM- Karte bzw. 3 Monaten nach Erhalt einer Gratis-Beilage (kostenlose SIM- Karte) eine erstmalige Aufladung oder Umstellung auf einen Tarif mit Anmeldung durchführt. Ebenso endet das Vertragsverhältnis automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde nach erstmaliger Aufladung nicht innerhalb von weiteren 12 Monaten zumindest eine Aufladung seines Gutha...