Sicherungsabtretung Musterklauseln

Sicherungsabtretung. Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Bank über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).
Sicherungsabtretung. Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die ING über; ein Forderungs- übergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug ein- gereicht werden (z. B. Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).
Sicherungsabtretung. Zur Sicherung aller gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere auf Rückzahlung des Darlehens sowie Zahlung der Zinsen, Kosten, Auslagen und etwaigen Beitreibungskosten, tritt der Kreditnehmer hiermit folgende Forderungen, begrenzt auf das 1,2-fache des Gesamtbetrages, unwiderruflich an die Bank ab:
Sicherungsabtretung. Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Raisin Bank über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).
Sicherungsabtretung. Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere), so gehen die zugrunde liegenden Forderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf die S-Kreditpartner GmbH über.
Sicherungsabtretung. Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. Lastschriften, kauf- männische Handelspapiere), so gehen die zugrunde liegenden Forderun- gen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf die Sparkasse über.
Sicherungsabtretung. 1. Zur Sicherung aller künftigen Forderungen von Xxxxxx aus der Geschäftsbeziehung tritt der Mieter an Xxxxxx seine ge genwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen die Auftraggeber ab, für die der Mieter den Mietgegenstand einsetzt. Forderungen, die dem verlängerten Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten des Mieters unterliegen, gehen in dem Zeitpunkt auf Xxxxxx über, in dem sie nicht mehr durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt erfasst sind. Xxxxxx nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen wird der Mieter eine Liste der abgetretenen Forderungen einschließlich deren Höhe, Fälligkeit sowie der Anschrift des Auftraggebers des Mieters (Drittschuldner) übergeben.
Sicherungsabtretung. Zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Vermieters gegen den Mieter aus diesem Vertrag, bzw. künftiger Mietverträge gleicher Art, tritt der Mieter an den Vermieter folgende Forderung ab: alle Forderungen aus Werk- oder Dienstverträgen des Mieters gegen den jeweiligen Auftraggeber, sofern für die Erfüllung der Werk- oder Dienstleistung das jeweilige Mietgerät durch den Mieter zur Vertragserfüllung eingesetzt wurde. Der Vermieter nimmt diese Abtretung an.
Sicherungsabtretung. Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere), so gehen die zugrunde liegenden Forderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf die Bank über.
Sicherungsabtretung. Die Anleiheschuldnerin tritt durch gesonderten Vertrag mit dem Treuhänder zur Sicherung der Rück- zahlungsansprüche der Anleihegläubiger gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 der Anleihebedingungen sowie zur Sicherung der Zahlung von Zinsen gemäß § 2 der Anleihebedingungen sämtliche laufenden sowie künftigen Vermögensrechte, insbesondere sämtliche Zahlungsansprüche, Abfindungs-, Aus- scheidens- und Liquidationsguthaben, Entnahmen, Ansprüche im Zusammenhang mit Gesellschafter- konten sowie alle sonstigen Guthaben und Rückzahlungen zugunsten der Anleihegläubiger an den Treuhänder ab. Die jeweiligen Sicherungsabtretungen sind gegenüber den Drittschuldnern offenzule- gen. Der Treuhänder ist zur Weiterleitung der eingegangenen Zahlungen aus abgetretenen Rechten an die Anleiheschuldnerin nur verpflichtet, soweit die weiterzuleitenden Gelder zur Bedienung von Ansprüchen der Anleihegläubiger gegenüber der Anleiheschuldnerin verwendet werden und der Treu- händer davon ausgehen darf, dass diese Verwendung sichergestellt ist.