Sicherungsabtretung Musterklauseln
Sicherungsabtretung. Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Bank über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).
Sicherungsabtretung. Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die ING über; ein Forderungs- übergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug ein- gereicht werden (z. B. Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).
Sicherungsabtretung. 1. Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von BVS aus der Geschäftsbeziehung tritt der Mieter an BVS seine gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen die Auftraggeber ab, für die der Mieter den Mietgegenstand einsetzt. Forderungen, die dem verlängerten Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten des Mieters unterliegen, gehen in dem Zeitpunkt auf BVS über, in dem sie nicht mehr durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt erfasst sind. BVS nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen wird der Mieter BVS eine Liste der abgetretenen Forderungen einschließlich deren Höhe, Fälligkeit sowie der Anschrift des Auftraggebers des Mieters (Drittschuldner) übergeben.
2. BVS ist zur Freigabe ihrer Rechte aus der Sicherungsabtretung verpflichtet, sobald sie wegen aller Ansprüche gegen den Mieter befriedigt ist. BVS ist zur anteiligen Freigabe verpflichtet, soweit der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen zuzüglich des realisierbaren Wertes anderer Sicherungsrechte von BVS die gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt.
3. BVS ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere wenn der Mieter einen Scheck oder Wechsel zu Protest gehen lässt, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den jeweiligen Rechtsgeschäften mit BVS schuldhaft nicht nachkommt, berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den Drittschuldnern offen zu legen, über die abgetretenen Forderungen zu verfügen und diese beim Auftraggeber des Mieters einzuziehen.
4. Zur Offenlegung der Sicherungsabtretung, zur Verfügung über bzw. zur Einziehung der sicherungshalber abgetretenen Forderungen ist BVS erst nach vorheriger Androhung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Diese Frist muss so bemessen sein, dass der Mieter Einwendungen erheben oder die geschuldeten Beträge zahlen kann. Einer Fristsetzung bedarf es im Falle der Zahlungseinstellung des Mieters oder des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters nicht.
Sicherungsabtretung. Zur Sicherung aller gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere auf Rückzahlung des Darlehens sowie Zahlung der Zinsen, Kosten, Auslagen und etwaigen Beitreibungskosten, tritt der Kreditnehmer hiermit folgende Forderungen, begrenzt auf das 1,2-fache des Gesamtbetrages, unwiderruflich an die Bank ab:
Sicherungsabtretung. Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere), so gehen die zugrunde liegenden Forderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf die S-Kreditpartner GmbH über.
Sicherungsabtretung. Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Raisin Bank über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).
Sicherungsabtretung. Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. Lastschriften, kauf- männische Handelspapiere), so gehen die zugrunde liegenden Forderun- gen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf die Sparkasse über.
Sicherungsabtretung. Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere), so gehen die zugrunde liegenden Forderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf die Bank über.
Sicherungsabtretung. Der Besteller verfolgt die Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche nebst Liquidation der Gutachterkosten selbst. Soweit das Honorar dem Gutachter nicht bereits, wie geboten, mit Übergabe des Gutachtens bezahlt worden ist, weist der Besteller die gegnerische Versicherung/den Unfallgegner an, das Honorar direkt auf das Konto des SV unter Angabe der Gutachtennummer zu überweisen. Lediglich zur Sicherung des SV tritt der Besteller seinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten gegen den Unfallgegner (Fahrer und/oder Halter und Versicherung des Unfallgegners) hiermit an den SV ab, der diese Abtretung annimmt. Diese allein auf Erstattung des SV-Honorars bezogene Abtretung erfolgt lediglich sicherungshalber und nicht an Erfüllung statt. Der Sicherungsfall tritt ein, sobald der Besteller mit Ausgleich des Sachverständigenhonorars in Verzug ist. Verzug tritt gem. § 286 III BGB spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es bleibt dem SV trotz Sicherungsabtretung selbst überlassen, ob er Honoraransprüche ausschließlich gegenüber dem Besteller geltend macht, wie es dem Besteller unbenommen bleibt, seine Ansprüche einschließlich Sachverständigenhonorar gegenüber dem Unfallgegner/Haftpflichtversicherer ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Mit Zahlung des SV ist die Sicherungsabtretung hinfällig, ohne dass es weiterer Erklärungen bedürfte, § 158 II BGB. Der Sachverständige wird hiermit ermächtigt, Auskünfte bei der eintrittspflichtigen Versicherung und/ oder bei dem vom Geschädigten beauftragten Rechtsanwalt zum Regulierungsstand betreffend der Position SV-Kostenerstattung zu erholen.
Sicherungsabtretung. Zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Vermieters gegen den Mieter aus diesem Vertrag, bzw. künftiger Mietverträge gleicher Art, tritt der Mieter an den Vermieter folgende Forderung ab: alle Forderungen aus Werk- oder Dienstverträgen des Mieters gegen den jeweiligen Auftraggeber, sofern für die Erfüllung der Werk- oder Dienstleistung das jeweilige Mietgerät durch den Mieter zur Vertragserfüllung eingesetzt wurde. Der Vermieter nimmt diese Abtretung an.