Freigabe zur Entsorgung Musterklauseln

Freigabe zur Entsorgung. Eine behördliche Freigabe einzelner Chargen gereinigter Abfällen soll nicht erfolgen, sofern die weitere Entsorgung der Materialien in zugelassenen Anlagen oder Maßnahmen erfolgt. Als Beispiele hierfür werden in den Antragsunterlagen Deponierung, Untertageversatz und „andere Maßnahmen“ genannt. Bei diesen anderen Maßnahmen kann es sich z.B. auch um die Verbringung in Gruben, Brüche oder Tagebaue (GBT) handeln, die eine entsprechende Genehmigung für Material aus Bodenbehandlungsanlagen besitzen. Hier sind künftig eventuell geänderte Vorgaben zu berücksichtigen. Da diese jedoch noch erarbeitet werden, ist bis auf Weiteres die Verbringung in zugelassene Gruben nach wie vor möglich. Dem Fachgutachter sind derzeit 5 Gruben bekannt, in denen Material aus Bodenbehandlungsanlagen zugelassen ist (Ichenhausen, Stulln, Grammelkam, Dechbetten, Dingstetten). Für nicht zugelassene Gruben sind jedoch bereits jetzt die in Anlage „Hinweise zur Entsorgung in Gruben, Brüchen und Tagebauen (GBT)“ beigelegten Hinweise zu beachten. Diese beinhalten u.a. auch Vorgaben für eine Freigabe einzelner Chargen durch die zuständigen Behörden. Im Zuge der Aufbereitung des angelieferten Materials fallen Abfälle an. Gemäß Antragsunterlagen können hierzu folgende Abfälle gehören: 00 00 00 Gemischte Siedlungsabfälle Beseitigung 13 02 05* (i.d.R.) Altöl Rücknahme durch Lieferant oder andere zugelassene Entsorger 20 01 21* Leuchtstoffröhren Rückgabe gem. ElektroG 19 12 02 Eisenmetalle Zugelassene Verwerter 19 02 03 Nichteisenmetalle Zugelassene Verwerter 19 12 06* Altholz A IV Zugelassene Entsorger 19 12 07 Altholz A I – III Zugelassene Verwerter 19 12 09 Mineralien Zugelassene Verwertungsmaßnahme 19 13 01* Filterkuchen Zugelassene Entsorger 19 13 02 Filterkuchen Zugelassene Entsorger 19 12 11* Leichtgut Zugelassene Entsorger 19 12 12 Leichtgut Zugelassene Entsorger Diese Liste wurde in dem Dokument „Abfallbezeichnung der zu entsorgenden Abfälle nach AVV incl. Beschreibung bzw. Herkunft“ in der Anlage zu diesem Bescheid um weitere, wahrscheinlich anfallende Abfälle ergänzt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.