Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl frei- zugebender Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben).
Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vo- rübergehend übersteigt, hat die ebase auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze über- steigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die ebase auch verpflichtet, Aufträge des Kun- den über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (z. B. Verkauf von Wertpapieren/Auszahlung von Sparguthaben).
Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicher- heiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungs- grenze übersteigenden Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugeben- den Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines drit- ten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherhei- ten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (z.B. Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Spar- guthaben).
Freigabe. Mit der Freigabe des bezeichneten Freigabegegenstandes wird vereinbart, dass das System in der existierenden Form genutzt werden soll. Für Test und Freigabe von Verfahren ist der Auftraggeber verantwortlich. Automatisierte Verfahren, die der Auftragnehmer in eigener Verantwortung betreibt, werden vor ihrem erstmaligen Einsatz oder nach Änderungen getestet und freigegeben. Die Freigabe von Test-, Schulungs- oder Produktivsystemen kann sowohl in Papier- als auch in Textform (Fax, E-Mail, etc.) erfolgen. Im Falle von umfangreicheren Systemen kann ein Freigabeprotokoll neben dem reinen Einverständnis zudem z.B. folgende Parameter festhalten: • Konfigurationsstände • Zusammenstellung und Bezeichnung der Datenbanken • Benutzerhandbücher, technische Dokumentation
Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die ING auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die ING auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfand- recht unterliegenden Werte auszuführen (z. B. Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben).
Freigabe. Vor Beginn der Softwareerstellung bestätigt der Kunde ge- genüber BITWORKS die Freigabe des Pflichtenheftes durch seine Unterschrift auf dem Leistungsschein (Anhang A).
Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben). AGB Stand 20_11_05 Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.
Freigabe. 7.1 Nach Aufforderung der Agentur ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
Freigabe. ADM wird die Vorbehaltsware so- wie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderun- gen auf Verlangen nach Xxxx freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorü- xxxxxxxxx übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl freizugebender Sicherheiten auf die berechtigten wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung oder über andere Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Möglichkeit der Klageerhebung Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpftichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unter- liegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben).