Aufgaben Musterklauseln

Aufgaben. (1) Die ZAK ist für folgende Aufgaben zuständig:
Aufgaben. Die Aufgabe entspricht dem Begriff der Facharbeiten, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zweieinhalb Jahren erforderlich ist. Das Aufgabengebiet ist durch verschiedene Aufgaben gekennzeichnet, die sich sachlich zusammen- fassen lassen.
Aufgaben. Die Arbeitnehmervertretung nimmt gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeit- geber die gemeinsamen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahr. Sie informiert letztere regelmässig über ihre Tätigkeit.
Aufgaben. 1 Die Aufsichtskommission – überwacht die Durchführung des Vertrages und befindet über dessen Aus- legung, – entscheidet auf Klage hin Streitigkeiten aus einzelnen Vertragsverhältnis- sen und ist Rekursinstanz für Beschlüsse des Ausschusses gemäss Zif- fer 2 über Nachzahlungen und Sanktionen, – erlässt das Reglement der Kontrollstelle und wählt deren Leitung, – übt die Aufsicht über die Kontrollstelle aus, – erstattet jährlich Bericht über den Vollzug des Vertrages und stellt Budget und Jahresrechnung auf, – bezeichnet die Revisionsstelle und bestimmt deren Aufgaben.
Aufgaben. Der Sportkreis Wetterau e.V. nimmt folgende allgemeinen Aufgaben wahr: • Betreibung einer Servicestelle mit festen Öffnungszeiten, die in der Regel mindestens 15 Wochenstunden umfassen sollen. • Entlastung und Unterstützung der Vereinsvorstände • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Homepage des Sportkreises und sonstige mediale Arbeit • Information, Weiterbildung und Qualifizierungsangebote für Vereine und Verbände • Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Wetteraukreis, insbesondere bei der Erstellung von Sportstättenkonzepten • Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindertagesstätten im Bereich Sport Der Sportkreis Wetterau e.V. erbringt in seiner Servicestelle folgende Leistungen: • Beratung, Verwaltung und Bearbeitung als Zahlstelle der Anträge auf Sportförderung. Antragsausgabe und Antragserfassung, Beratung zu den verschiedenen Projektmöglichkeiten, Information der Vereine/Verbände über Förderung nach den gültigen Richtlinien, Prüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen, Abrechnung und Auszahlung der jeweiligen individuellen Zuschüsse, Erstellung einer Jahresauswertung über die Maßnahmen der Sportförderung • Beratung der Antragsteller sowie Prüfung und Verwaltung der Anträge auf Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus nach den Investitionsrichtlinien des Landes Hessen sowie die nachrichtliche Fortschreibung der Prioritätenliste • Bearbeitung der Anträge auf Zuschüsse für Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen Vereinsmanager/innen • Sammlung der Anträge und Erfassung in Dateiform, Übersendung an den Landessportbund Hessen (LSBH)
Aufgaben. 2.1.3 Anzahl der erforderlichen Lehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen
Aufgaben. Der Aufgabenkreis der Landesprogrammlehrkräfte richtet sich nach Nr. 2.2.2.
Aufgaben. Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: Article 19 Duties The Board of Directors has the following non-transferable and inalienable duties:
Aufgaben. Auslandsdienstlehrkräfte unterrichten zur Sicherung der geförderten Bildungsziele sowie zur Vorbereitung auf Prüfungen, die zu deutschen Berechtigungen führen, grundsätzlich in allgemein- und berufsbildenden Bildungsgängen. Sie können neben ihrer Unterrichtsverpflichtung insbesondere in folgenden Bereichen fachlicher und schulstrukturtragender Aufgaben eingesetzt werden: - Leitungsaufgaben, - Aus-, Fort- und Weiterbildung, - Studien- und Berufsberatung, - Fachleitung für Deutsch als Fremdsprache und für deutschsprachigen Fachunterricht und - Fachberatung/Koordination. Schulstrukturtragende Funktionen sollen nur bewährten Lehrkräften übertragen werden; die Übertragung darf nur im Einvernehmen mit der inländischen Dienstbehörde und dem BVA – ZfA – erfolgen.
Aufgaben. (1) Die Gemeinsame Einrichtung hat nach § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 c RSAV die Aufgabe, auf Basis der ihr übermittelten Dokumentationsdaten die ärztliche Qualitätssicherung durchzuführen. Diese umfasst insbesondere: