Frequenzmonitoring Musterklauseln

Frequenzmonitoring. Auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden überwacht und kontrol- liert das BAKOM das Frequenzspektrum zu Planungszwecken und im Rahmen der Aufsicht über die Frequenznutzung in Bezug auf erteilte Konzessionen, Qualitäts- mängel und Störungen. Die Parteien regeln in einer Vereinbarung insbesondere den Umfang und Zeitpunkt der Kontrollen sowie die Modalitäten der Berichterstattung.