Frequenzmonitoring. Auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden überwacht und kontrol- liert das BAKOM das Frequenzspektrum zu Planungszwecken und im Rahmen der Aufsicht über die Frequenznutzung in Bezug auf erteilte Konzessionen, Qualitäts- mängel und Störungen. Die Parteien regeln in einer Vereinbarung insbesondere den Umfang und Zeitpunkt der Kontrollen sowie die Modalitäten der Berichterstattung.
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Samples: Vereinbarung, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Frequenzmonitoring. Auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden überwacht und kontrol- liert kontrolliert das BAKOM das Frequenzspektrum zu Planungszwecken und im Rahmen der Aufsicht über die Frequenznutzung in Bezug auf erteilte Konzessionen, Qualitäts- mängel Qualitätsmängel und Störungen. Die Parteien regeln in einer Vereinbarung insbesondere den Umfang und Zeitpunkt der Kontrollen sowie die Modalitäten der Berichterstattung.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Frequenzmonitoring. Auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden überwacht und kontrol- liert kontrolliert das BAKOM das Frequenzspektrum zu Planungszwecken Planungszwe- cken und im Rahmen der Aufsicht über die Frequenznutzung in Bezug auf erteilte Konzessionen, Qualitäts- mängel Qualitätsmängel und Störungen. Die Parteien regeln in einer Vereinbarung insbesondere den Umfang und Zeitpunkt der Kontrollen sowie die Modalitäten der Berichterstattung.
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Samples: Vereinbarung