Fristbeginn. Der Fristbeginn richtet sich – bei Kündigungen jeglicher Art - jeweils nach dem Datum des Postaufgabestempels; die Aufgabe hat im Inland (Österreich) zu erfolgen.
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Samples: Zusammenschaltungsvertrag, Zusammenschaltungsvertrag
Fristbeginn. Der Fristbeginn richtet sich – bei Kündigungen jeglicher Art - jeweils nach dem Datum des Postaufgabestempels; die Aufgabe hat im Inland (Österreich) zu erfolgen.
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Samples: Zusammenschaltungsvertrag
Fristbeginn. Der Fristbeginn richtet sich – bei Kündigungen jeglicher Art - jeweils nach dem Datum des PostaufgabestempelsPostaufgabestempels oder der Faxbestätigung; die Aufgabe hat im Inland (Österreich) zu erfolgen.
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Samples: Zusammenschaltungsvertrag