Video Musterklauseln

Video. 1 Business Internet 0 Residential Internet Tabelle 3: p-bit Marking Übersicht Für die Backhaulleistung Residential gilt im Detail: • 15% der Backhaulleistung Residential Bandbreite je Standort sind mit der High Priority (HP) Qualität gemäß der unten angeführten Tabelle 4 gewährleistet. • Bis zu 100 % der Backhaulleistung Residential Bandbreite je Standort können mit Low Priority Qualität (LP) gemäß der unten angeführten Tabelle 4 genutzt werden, wenn die Bandbreite mit High Priority nicht genutzt wird. • Wird das 15%ige Limit, das für die High Priority Qualität zur Verfügung steht, überschritten, werden die diesen Wert übersteigenden Daten-Frames je Standort verworfen (4-markierte vor 5-markierten). • In der Low Priority Qualität wird 0 vor 1 verworfen. • Bei p-bits mit der Markierung 2 und 3 erfolgt ein Remarking auf p-bit 1. • Bei p-bits mit der Markierung 6 und 7 erfolgt ein Remarking auf p-bit 5. Für den Fall einer glasfaserbasierenden Verkehrsweiterleitung durch A1, bleiben die Priorisierung der Datenpakete und die p-bit Markierung bis zum V-P-Standort unverändert. Für die Backhaulleistung Business gilt im Detail: • 50% der Backhaulleistung Business je Standort sind mit der High Priority (HP) Qualität gemäß der unten angeführten Tabelle 4 gewährleistet. • Bis zu 100 % der Backhaulleistung Business je Standort können mit Low Priority Qualität (LP) gemäß der unten angeführten Tabelle 4 genutzt werden, wenn die Bandbreite mit High Priority nicht genutzt wird. • Wird das 50%ige Limit, das für die High Priority Qualität zur Verfügung steht, überschritten, werden die diesen Wert übersteigenden Daten-Frames je Standort verworfen (4-markierte vor 5-markierten). • In der Low Priority Qualität wird 0 vor 1 verworfen. • Bei p-bits mit der Markierung 2 und 3 erfolgt ein Remarking auf p-bit 1. • Bei p-bits mit der Markierung 6 und 7 erfolgt ein Remarking auf p-bit 5. Für den Fall einer glasfaserbasierenden Verkehrsweiterleitung durch A1, bleiben die Priorisierung der Datenpakete und die p-bit Markierung bis zum V-P-Standort unverändert. Sofern in der nachfolgenden Tabelle nicht pro Backhaulleistung eigene Werte angeführt sind, gelten die nachfolgend angeführten Dienst-und Serviceklassenparameter jeweils für beide Typen von Backhaulleistungen: Dienst Attribute Parameter S-VLAN-ID Range je DSLAM9) 10 – 4009 C-VLAN-ID Range je logischer Verbindung9) 8 – 999 / 1010-3409 maximale Anzahl von MAC- Addressen9) 32 (8 je logischer Verbindung) C-VLAN ID Preservation (802.1q)...
Video. Mittels eines Browsers, der die WebRTC Technologie unterstützt, kann das Bild der Videokamera eines Beraters/Teilnehmers an den Teilnehmer/Berater übertragen werden. Unterstützt werden bis zu einem Berater und einem Teilnehmer.
Video. L1/L2 L1/L2 Integrationsworkshop (auf Anfrage im Bestell- formular) ja
Video. Kategoriebeschreibung: Geeignete Einsendungen sind Beispiele für Film- oder Live-Aktionen, die demonstrieren, wie Adobe-Tools bei der Postproduktions-Videobearbeitung verwenden wurden. Die Einsendungen können beliebige Kombinationen von computergenerierten Grafiken, visuellen Effekten oder digitalen Reproduktionen von Bildern enthalten. Anleitungen und Tools: Senden Sie Ihr Projekt anhand einer URL für ein Behance-, Vimeo- oder YouTube-Video, das passwortgeschützt ist, und jegliche optionalen Materialien (PDFs etc.) ein, um ihren Zweck oder ihren Prozess zu erklären.
Video. Abzurechnen zur Kennzeichnung einer Krankenbehandlung über Videokonsultation. Bzgl. Umsetzung dieser Positionen in Ihrer Software empfehlen wir mit dem zuständigen Hersteller vorab Kontakt aufzunehmen. Wird die telemedizinische Leistung abgebrochen – z.B. wegen technischer Probleme – kann die Leistung nur verrechnet werden, wenn die bis zur Unterbrechung erbrachte Leistung zweckmäßig durchgeführt werden konnte und damit von medizinischem Nutzen ist. Die Erbringung telemedizinischer Leistungen kann unbegrenzt mit Stecken der O-Card abgerechnet werden. Wird die O-Card bereits bei der Terminabstimmung zur Prüfung des Leistungsanspruchs verwendet, muss der Vertragsarzt für eine Stornierung sorgen, wenn die telemedizinische Leistung dann nicht erbracht wird.
Video. Jegliches angeliefertes Videomaterial muss den folgenden Mindeststandards bzgl. Bitrate & Auflösung entsprechen. Höhere Werte bzw. Qualitätsstufen sind natürlich möglich und erwünscht: Datenrate: Mindestens 50Mbit CBR Bildwechselfrequenz: 25 fps (progressiv) oder in 50 Halbbilder (interlaced) Halbbilder: Interlaced Upper Field Größe: 1920x1080 Square Pixels („Full HD“) Datei-Container: MXF OP1a oder MOV Codec: XDCAM HD 422 / Apple PRORES HQ / XAVC-Intra / Animation / PNG, TIFF oder PSD Einzelbildsequenzen Größe: 1920x1080 Square Pixels („Full HD“) Diverse RAW Formate wie z.B: REDRAW / Sony Raw / ARRIRAW / DNG Raw sind nach Absprache auch möglich. Bei gedrehtem Bildmaterial sind grundsätzlich immer die originalen Kameradaten anzuliefern. Progressives Material wird einem vergleichbaren interlaced vorgezogen.
Video. Technische Aspekte ▪ 1 Dubmaster aller Sprachfassungen in professionellem Format (vorzugsweise BetaDigital oder BetaSp, BetaSX, DVCpro) oder MPEG2 15 Mb/s MP@ML oder H264 Hip level 3 mit 10 Mb/s. Endverbraucherformate werden nicht akzeptiert. ▪ Jeder Fassung muss ein Titel vorangestellt werden ▪ Unterschiedliche Fassungen auf einem Band sind durch Schwarzaufnahmen zu trennen ▪ Eindeutige Beschreibung der Soundtracks ▪ Internationale Tonstreifen müssen abgemischt sein ▪ Angabe der Dauer des Produkts ▪ Bänder sind klar zu kennzeichnen (Titel, Produzent, Xxxxx, Soundtracks) Metadaten Detaillierte Informationen auf Englisch und/oder Französisch: ▪ Produktart: Video News Release, Dokumentation, Archivaufnahmen, Clips … ▪ Titel ▪ Originaltitel (falls abweichend) ▪ Sprachfassungen ▪ Produzent ▪ Regisseur ▪ Produktionsort ▪ Enddatum der Produktion ▪ Veranstaltungsort ▪ Drehbeginn ▪ Drehende ▪ Anfangsdatum für die Verbreitung (wenn die Verbreitung erst ab einem bestimmten Datum erlaubt ist) ▪ Enddatum für die Verbreitung (wenn das Video nach einem bestimmten Datum nicht mehr verbreitet werden darf) ▪ Zusammenfassung ▪ Drehbuch oder Shotlist mit Namen und Funktionen der gefilmten Personen und klarer Kennzeichnung (z. B.: von links nach rechts; zweiter von links; usw.) ▪ Links zum Urheberrechtshinweis, andere hilfreiche Informationen/Website, GD-Website, auf der das Produkt angesehen oder heruntergeladen werden kann Copyright ▪ Im Rahmen eines Dienstleistungsrahmenvertrags realisierte Videos: Kopie des unterzeichneten Dienstleistungsrahmenvertrags und der unterzeichneten Sondervereinbarung. Der Vertrag muss die Copyright- Standardklausel (siehe Anhang 1) enthalten. ▪ Videos und Videosequenzen, die von Dritten (Agenturen, Archiven usw.) außerhalb eines Rahmenvertrags erworben wurden: Kopie der unterzeichneten Rechteübertragung (siehe Anhang 2) ▪ Gefilmte Personen: unterzeichneter Model-Release-Vertrag für alle Personen des nicht-öffentlichen Lebens. Im Falle von Kindern muss der Model-Release-Vertrag von ihren Eltern unterzeichnet werden. (Text des Model-Release-Vertrags siehe Anhang 3) ▪ Fotografierte Kunstwerke: klare Kennzeichnung (Autor, Titel) und unterzeichnete Vereinbarung zur Veröffentlichung ▪ Rechte Dritter (Musik, Bilder): detaillierte Informationen (Autor, Titel) und Kopie der Erklärung und Zahlung an die entsprechende Verwertungsgesellschaft ▪ Standortlizenz und Freigabevereinbarung für Objekte, wo zutreffend Technische Aspekte ▪ Format: jpeg-Datei ▪ Aufl...
Video. 4.5 Computer für therapeutische Mittel