Common use of Fristlose Kündigung bei Unzumutbarkeit Clause in Contracts

Fristlose Kündigung bei Unzumutbarkeit. Das Tagungszentrum kann den Belegungsvertrag unter Beibehaltung des Anspruchs auf den vereinbarten Preis fristlos kündigen, wenn ein oder mehrere Teilnehmer des Kunden mehrfach trotz Abmahnung den Beherbergungs- betrieb stören, wenn durch diese Einrichtungen des Hauses beschädigt oder zerstört werden oder wenn aus sonstigen, dem Kunden zuzurechnenden Gründen die weitere Teil- nahme für das Tagungszentrum, die Leitung des Hauses, die Geschäftsführung oder andere Gäste nicht zumutbar ist.

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Samples: www.ev-akademie-boll.de, www.ev-akademie-boll.de

Fristlose Kündigung bei Unzumutbarkeit. Das Tagungszentrum kann den Belegungsvertrag unter Beibehaltung des Anspruchs auf den vereinbarten Preis fristlos kündigen, wenn ein oder mehrere Teilnehmer des Kunden mehrfach trotz Abmahnung den Beherbergungs- betrieb Beherbergungsbetrieb stören, wenn durch diese Einrichtungen des Hauses beschädigt oder zerstört werden oder wenn aus sonstigen, dem Kunden zuzurechnenden Gründen die weitere Teil- nahme für das Teilnahme dem Tagungszentrum, die Leitung des Hauses, die Geschäftsführung der Hausleitung oder andere anderen Gäste nicht zumutbar ist.

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Fristlose Kündigung bei Unzumutbarkeit. Das Tagungszentrum Die Tagungsstätte kann den Belegungsvertrag unter Beibehaltung des Anspruchs auf den vereinbarten ver- einbarten Preis fristlos kündigen, wenn ein oder mehrere Teilnehmer des Kunden mehrfach trotz Abmahnung Ab- mahnung den Beherbergungs- betrieb Beherbergungsbetrieb stören, wenn durch diese Einrichtungen des Hauses beschädigt be- schädigt oder zerstört werden oder wenn aus sonstigen, dem Kunden zuzurechnenden Gründen Grün- den die weitere Teil- nahme für das TagungszentrumTeilnahme der Tagungsstätte, die Leitung des Hauses, die Geschäftsführung der Hausleitung oder andere anderen Gäste nicht zumutbar zu- mutbar ist.

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Fristlose Kündigung bei Unzumutbarkeit. Das Tagungszentrum kann den Belegungsvertrag unter Beibehaltung des Anspruchs auf den vereinbarten Preis fristlos kündigen, wenn ein oder mehrere Teilnehmer des Kunden mehrfach trotz Abmahnung den Beherbergungs- betrieb stören, wenn durch diese Einrichtungen des Hauses beschädigt oder zerstört werden oder wenn aus sonstigen, dem Kunden zuzurechnenden Gründen die weitere Teil- nahme für das dem Tagungszentrum, die der Leitung des Hauses, die der Geschäftsführung oder andere Gäste anderen Gästen nicht zumutbar ist.

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Samples: www.ev-akademie-boll.de