Funktionen der Paketfächer Musterklauseln

Funktionen der Paketfächer a. Paketzustellung an Kunden Möchte sich der Kunde eine Sendung in die Paketstation liefern lassen, hat er dem Zustelldienst seinen Namen, seine Postfachnummer und die Adresse der Paketstation bekannt zu geben. Musterformulare für die Erteilung von Abstellgenehmigungen finden Sie im Kundenportal unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxx.xxx. Soll ein Paket durch einen Zustelldienst an einen bei der Paketstation angemeldeten Kunden zugestellt werden, wählt der Zusteller am Display der Paketstation „Zustellung“ sowie die Postfachnummer und die Größe des Paketfaches aus und legt das Paket in das sich öffnende Fach. Nach dem Schließen der Türe wird eine E-Mail-Benachrichtigung, die einen Abhol-Code enthält, an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde ist mit einer derartigen Benachrichtigung einverstanden. Nach Auswahl von „Abholen“ und Eingabe des Abhol-Codes durch den Kunden am Display der Paketstation wird das zugehörige Fach geöffnet und die Sendung kann entnommen werden. Der Kunde erhält, wenn gewünscht (siehe dazu Einstellungen im Kundenportal) nach dem Schließen der Paketfachtüre eine elektronische Bestätigung der erfolgten Abholung per E-Mail an die von ihm bekannt gegebene E- Mail-Adresse. CL behält sich eine Zeitspanne von wenigen Minuten zwischen Eintreffen einer Sendung und Ausgang der E-Mail-Benachrichtigung vor. CL trifft keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die aus einer verspäteten Abholung oder einer Nichtabholung des Pakets durch den Kunden entstehen.
Funktionen der Paketfächer a. Paketzustellung an Kunden Möchte sich der Kunde eine Sendung in die Paketstation liefern lassen, hat er dem Zustelldienst seinen Namen und die Adresse der Paketstation bekannt zu geben. Bevor Zustelldienste Zustellungen in das Paketfach vornehmen, kann von diesen die Erteilung einer Abstellgenehmigung durch den Kunden verlangt werden. Erteilt der Kunde keine Abstellgenehmigung, obliegt es dem Zusteller eine Benachrichtigung in ein auf den Kunden lautendes Brieffach zu legen und die Sendung beim zuständigen Zustellpartner abzugeben, oder die Sendung auf Kosten des Kunden an den Absender zurückzusenden. Weiter obliegt es dem Zusteller Abstellgenehmigungen nach dem Auftreten von verschwundenen Sendungen auch wieder zu entziehen. Musterformulare für die Erteilung von Abstellgenehmigungen finden Sie auf der Website xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxxxxxx in Ihrem Kundenkonto. Soll ein Paket durch einen Zustelldienst an einen bei der Paketstation angemeldeten Kunden zugestellt werden, wählt der Zusteller am Display der Paketstation „Zustellung“ sowie den Empfänger (Kunden) und die Größe des Paketfaches aus und legt das Paket in das sich öffnende Paketfach. Nach dem Schließen der Paketfachtüre wird eine E-Mail-Benachrichtigung, die einen Abhol-Code enthält, an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde ist mit einer derartigen Benachrichtigung einverstanden. Nach Auswahl des Buttons „Abholung“ und Eingabe des Abhol-Codes durch den Kunden am Display der Paketstation wird das zugehörige Paketfach geöffnet und die Sendung kann entnommen werden. Der Kunde erhält nach dem Schließen der Paketfachtüre eine elektronische Bestätigung der erfolgten Abholung per EMail an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der RVNSW behält sich eine Zeitspanne von bis zu 30 Sekunden zwischen Eintreffen einer Sendung und Ausgang der E-Mail-Benachrichtigung vor. Der Kunde hat die Möglichkeit über sein Kundenkonto einen dauerhaften Empfängercode anstelle des AbholCodes zu generieren. Bei Erhalt von Xxxxxxx erhält der Kunde in weiterer Folge ausschließlich diesen Empfängercode via E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Wird der Inhalt nicht aus dem Paketfach entnommen, erhält der Kunde an jedem weiteren Tag neuerlich eine E-Mail-Benachrichtigung. Der RVNSW trifft keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die aus einer verspäteten Abholung oder einer Nichtabholung des Pakets durch den Kunden entstehen.

Related to Funktionen der Paketfächer

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.