Common use of Fälligkeit des Erstbeitrags Clause in Contracts

Fälligkeit des Erstbeitrags. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Beginns der Versicherung zu zahlen. Dies gilt unabhängig vom Bestehen eines Rechts auf Widerruf. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Abschluss des Vertrages, ist der erste Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versiche- rungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

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Samples: besserberater.de, dog-protect.de

Fälligkeit des Erstbeitrags. Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Beginns der Versicherung Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig vom von dem Bestehen eines Rechts auf WiderrufWiderrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Abschluss des VertragesVertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlen Sie Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Fälligkeit des Erstbeitrags. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Beginns der Versicherung zu zahlen. Dies gilt unabhängig vom Bestehen eines Rechts auf Widerruf. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Abschluss des Vertrages, ist der erste Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ver- anlasst ist. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

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Samples: www.gothaer.de

Fälligkeit des Erstbeitrags. Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Beginns der Versicherung Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig vom von dem Bestehen eines Rechts auf WiderrufWiderrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Abschluss des VertragesVertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt be- ginnt der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins Ver- sicherungsscheins zu zahlen.

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Samples: www.diebayerische.de