Weitere Ausschlüsse. Teil F Ziffer 4 wird wie folgt erweitert:
Weitere Ausschlüsse. In Ergänzung zu Teil B (GB-VF) Ziff. 5 sind vom Versicherungsschutz ausgenommen Ansprüche,
Weitere Ausschlüsse. A.2.2.2.7.4 Es gelten, mit Ausnahme der Reifenschäden, die unter A.2.9 genannten Ausschlüsse.
Weitere Ausschlüsse. Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen durch bzw. infolge von Krieg, kriegsähnlichen Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, hoheitliche Eingriffe, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmung, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Nicht versichert sind zudem Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer Krankheit, die als Epidemie oder Pandemie eingestuft ist. Der Versicherungsbeitrag
Weitere Ausschlüsse. Nicht versichert sind Operationen von Krankheiten und Unfällen durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, hoheitliche Eingriffe, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmung, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.