Führungszeugnis. Freiwillige des Bundesfreiwilligendienstes sind (ebenso wie beim FSJ/FÖJ) von der Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses befreit, wenn dies zur Ausübung des Freiwilligendienstes benötigt wird. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen.
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Samples: www.bundesfreiwilligendienst.de, redaktion.internationaler-bund.de, invia-berlin.de
Führungszeugnis. Freiwillige des Bundesfreiwilligendienstes sind (ebenso wie beim FSJ/FÖJ) von der Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses befreit, wenn dies zur Ausübung des Freiwilligendienstes benötigt be- nötigt wird. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen.
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