Garant während der Baurealisierung Musterklauseln

Garant während der Baurealisierung. Entlastung der Bauherrschaft mittels: • Projektcontrolling über die Vorbereitung der Realisierung (Aus- schreibungen), die Realisierung und die Abschlussphase (Garan- tien, Schlussrechnung) • Regelmässigen Berichten (Reporting) an die Bauherrschaft • Planung • Kostenvoranschlag • Baueingabe Projektorganisation und Planerverträge Garant Allgemeine Projektanalyse Garant Baugrube, Konstruktion, Statik Bauingenieur Gebäudetechnik, Energie (Heizung, Lüftung, Elektro- und Sanitärinstalla- tionen) Kostenvoranschlag (Vollständigkeit, Preise, Ausmasse) Ingenieur Gebäudetechnik Kostenplaner Gespräch mit Architekt und Fachplanern Garant Deckungszusage des Versicherers einholen Garant Entwurf Kostengarantie-Vertrag Garant Erstellen des Gutachtens Garant Die Entschädigung für die Kostengarantie beträgt in der Regel 2-3% der Bausumme. Da nach der Projektanalyse des Garanten meistens die Reserven re- duziert werden können und das +/- 10% Risiko im Kostenvoran- schlag des Architekten wegfällt, ist die Kostengarantie per Saldo für den Bauherrn in der Regel kostenneutral. Massgebend für die Entschädigung der Kostengarantie sind: • die Chancen-/Risikoanalyse • die Höhe der Bausumme und der versicherten Kostenüberschrei- tung • der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Vorprojekt, Bauprojekt) Reserve 10% KV Planer +/- 10% ~kostenneutral KV Garant +/- 0% Kostengarantie 2-3% Reserve ~5% Kalkulierte Kosten inkl. 10% Reserve = 100 % Verifizierte Kosten inkl. 5% Reserve = 98 % Kostenvoranschlag Architekt BKP 1-4 10'000’000(+/- 1'000'000) Nach Projektanalyse garantierter KV BKP 1-4 inkl. Reserve 482’000 9'838’000(+/- 0%) Maximal versicherte Kostenüber- schreitung (ca. 12% garantierter KV) 1'200’000 Entschädigung für Kostengarantie (2.1%) 204’000 Selbstbehalt (1% garantierter KV) 97’400 = Malus bei Kostenüberschreitung, da- von je ein Drittel Architekt, Bauherr, Garant (+32'400) Bonus in der Höhe Selbstbehalt (1% garantierter KV) bei Kostenunter- schreitung, davon je ein Drittel Archi- tekt, Bauherr, Garant (-32'400) Der Kostengarantie-Vertrag stellt sicher, dass die Kosten den bewil- ligten Kredit der Bauherrschaft nicht überwuchern. Der ideale Zeitpunkt für den Beizug des Kostengaranten ist die sia- • Das Projekt ist ausreichend präzise definiert für die Beurteilung der Risiken und die Kalkulation der Kosten. • Es bietet noch Optimierungspotenzial, ohne das Architektonische, Funktionale und Technische grundsätzlich in Frage zu stellen. • Wird der Garant früher beigezogen, ist das Opt...

Related to Garant während der Baurealisierung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.