Ausführung Musterklauseln

Ausführung. 5.1 Die Vertragspartner zeigen sich gegenseitig sofort alle Umstände aus ihren Bereichen an, welche die vertragsge- mässe Erfüllung gefährden oder gefährden könnten.
Ausführung. 4.1 Den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter/Fachbauleiter hat der NU vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen. Daneben ist ein verantwortlicher Vertreter des NU zu benennen, der bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung und evtl. Vertragsänderung erforderlichen Erklärungen für und gegen den NU abzugeben oder entgegenzunehmen sowie – falls erforderlich – die entsprechenden Arbeiten sofort ausführen zu lassen. VD034/Aug. 2017
Ausführung. Die Ausführung erfolgt nach den vom Auf- traggeber zum Zeitpunkt der Anbotslegung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Plänen zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, daß die ihn betreffenden gesetzlichen Bestim- mungen und behördlichen Anordnungen eingehalten werden. Vom Auftraggeber ist die Beheizung der Baustelle, sowie das Erstellen von Verlege- und Ausführungsplänen vorzusehen. Ebenso ist die Reinigung des Untergrundes von Ver- schmutzungen sowie das eventuell notwendige Vorhandensein eines entsprechenden Korrosi- onsschutzes vom Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftragnehmer arbeitet gemäß den Her- stellerrichtlinien. Die angegebenen Isolierdicken verstehen sich als Nettodicke ohne Ummantelung. Sämtliche zur Anwendung kommende Materi- alien enthalten keine asbesthaltigen Stoffe; die Dämmstoffe sind strukturfest, alkaliarm und formbeständig und für den österreichischen Markt zugelassen. Grundsätzlich, insbesondere beim Brand- schutz, werden alle Leistungen gemäß der geltenden Vorschriften und der jeweiligen Prüfzeugnisse ausgeführt. Brandabschottungen müssen ohne weitere bauliche Vorbereitung in den gereinigten Durchbruch installierbar sein. Die Abrechnung erfolgt hohl für voll. Bei Anfall von Erschwernissen, welche bei der Anbotslegung nicht bekannt bzw. absehbar waren, werden diese separat verrechnet. Die Herstellung und Montage der Unterkon- struktion erfolgt bauseits und kostenlos nach den Angaben des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer, sofern dies bereits bei der Anbotslegung klar definiert war. Eine eventu- elle Nachbesserung der Korrosionsbeschich- tung erfolgt durch den Auftraggeber. Um eine Wärmeübertragung zu vermeiden, wird die Unterkonstruktion vom Auftragnehmer mit einem asbestfreien Gewebeband oder Platten- material versehen. Kalkulationsgrundlage ist, daß die zu isolie- renden Anlagenteile nicht in Betrieb sind. Bei in Betrieb befindlichen Anlagenteilen werden die Erschwernisse (zB Hitzezulage) separat verrechnet. Um Mehrkosten zu vermeiden, ist zeitgerecht ein gemeinsamer Terminplan zu erstellen. Bei Kälte-, Kaltwasser-, Kühlanla- gen, usw. ist eine Isolierung im Betrieb nicht möglich. Wenn nach der ordnungsgemäßen Durchfüh- rung von Dämmarbeiten mechanische Beschä- digungen (Beschilderungen, Befestigungen, usw.) an dem Schutzmantel bzw. der Däm- mung - insbesondere an Elastomerprodukten - angebracht werden, lehnen wir die Gewährlei- tung für diesen Bereich ab. Dämmungen von flexiblen Anschlüssen (zB Fan Co...
Ausführung. 6.1 Der AN hat die Bestellung, sämtliche zur Bestellung gehörende Unterlagen ebenso wie nachträglich übermittelte Unterlagen oder inhaltliche Vorgaben des AG unverzüglich nach Übermittlung auf Fehler, Unklarheiten oder Ungeeignetheit zu überprüfen. Hat der AN Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen die Leistung anderer Unternehmer, wird er dem AG diese Bedenken unverzüglich - möglichst vor Ausführung - in schriftlicher Form mit Begründung mitteilen und Änderungsvorschläge unterbreiten, soweit diese den Auftragsumfang des AN betreffen.
Ausführung. Der AN hat die Leistung vertragsgemäß auszuführen; dabei hat er außer den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Anordnungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Ausführung. 4.1 Es ist ein verantwortlicher Vertreter des NU zu benennen, der bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung und evtl. Ver- tragsänderung erforderlichen Erklärungen für und gegen den NU abzugeben oder entgegenzunehmen sowie – falls erforderlich – die ent- sprechenden Arbeiten sofort ausführen zu lassen.
Ausführung. 5.1 Der AN benennt dem AG vor Arbeitsaufnahme den bevollmächtigten Vertreter, der die Funktion eines Bauleiters ausübt und zudem als berechtigt gilt, alle Erklärungen im Namen und für den AN abzugeben und entgegenzunehmen. Der AN ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den vorgenannten Vertreter auszutauschen; der AG ist über einen bevorstehenden Austausch rechtzeitig zu informieren.
Ausführung. 5.1 Der AN hat vor Arbeitsbeginn der örtlichen Projektleitung seinen am Leistungsort anwesenden verantwortlichen, deutsch- oder englischsprachigen Vertreter zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen. Dies gilt auch in vollem Umfang für die Arbeiten seiner Subunternehmer. Der AN wird diese in eigener Verantwortung anleiten und überwachen. Dieser Vertreter ist bevollmächtigt, alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Erklärungen für und gegen den AN abzugeben oder entgegen- zunehmen. Darüber hinaus muss er über die zur Auftragserfüllung erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. Im Rahmen seines Wirkungskreises ist er unmittelbar und allein verantwortlich im ordnungsrechtlichen Sinne.
Ausführung. Alle zur Ausführung des Kunstwerks erforderlichen Leistungen, unter an- derem auch: *)
Ausführung. 1. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gemäß II. Ziffer 4 erforderlichen Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn und soweit erforderlich, eine kostenlose Bereitstellung eines Strom-, Gas-, Wasseranschlusses gewährleistet ist, sowie eine vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.