Gebrauch des Mietgegenstandes. 5.1 Die Mietgegenstände bleiben im Eigentum von Audatex AUTOonline. 5.2 Die Überlassung der Mietgegenstände erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden und seine Mitarbeiter. Die Mietgegenstände dürfen nur zu den sich aus der Produktinformation und der zugehörigen Benutzerdokumentation ergebenden Zwecken verwendet werden. 5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände einschließlich Benutzerdokumentation an Dritte zu veräußern oder diese Dritten zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere zu vermieten, zu verleihen oder sonst zur Nutzung zugänglich zu machen. Die Nutzung der Mietgegenstände durch die Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.4.1 Im Falle der Miete von Hardware versichert der Kunde – auf eigene Kosten – die gemietete Hardware ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Gebrauchsüberlassung durch Audatex AUTOonline über den Rahmenvertrag „Audatex AUTOonline für Partner“ mit der Gefahrendeckung der dadurch erfassten Elektronik-Versicherung. In den als Grundlage dienenden Rahmenvertrag kann der Kunde jederzeit Einsicht bei Audatex AUTOonline nehmen. Dokumente, Bedingungen und Beitragsrechnungen erhält der Kunde vom Versicherer. Der Kunde weist den Abschluss der Elektronik-Versicherung nach, indem er Audatex AUTOonline unverzüglich nach Erhalt der Versicherungspolice eine Kopie von dieser in Textform zusendet.
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