Gebühren und Kosten der Services Musterklauseln

Gebühren und Kosten der Services. 5.1 Servicesgebühren, Kosten und anwendbare Steuern. Für die von OT erbrachten Services zahlt der Auftraggeber folgendes: (a) die in dem anwendbaren Einzelvertrag oder im Angebot festgelegten Servicesgebühren („Servicesgebühren“), (b) die angemessenen Reise-, Aufenthalts- und variablen Kosten, die OT im Laufe der Erbringung der Services entstehen („Kosten“), und (c) alle Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Waren- und Dienstleistungssteuern und Mehrwertsteuern, die von zuständigen Stellen auferlegt werden und die durch die Erbringung von Services im Rahmen dieses Vertrags entstehen, mit Ausnahme der im Hinblick das Einkommen von OT anfallenden Steuern („Anwendbare Steuern“).
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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.