Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen werden gemäß den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehen.
Rechnungsstellung und Zahlung. 9.1 Soweit einzelvertraglich nichts anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung frühestens nach Annahme als Erfüllung, bzw. Ableistung oder Abnahme des Vertragsgegenstandes. Die Rechnung enthält die Bestellnummer und die Angaben der Bestellung (siehe 5.3).
9.2 Soweit einzelvertraglich nichts anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgen Zahlungen von Telefónica Germany innerhalb von 90 Tagen (Dienstleistungen) bzw. 180 Tagen (Waren, Werke und Werklieferungen incl. Software) netto, gerechnet vom Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung.
Rechnungsstellung und Zahlung. 3.1 Porsche rechnet grundsätzlich über das Rechnungsverfahren ab. Rechnungen sind, soweit nicht von Porsche ausdrücklich etwas anderes vorgegeben wird durch den Vertragspartner ausschließlich in elektronischer Form wie folgt zu übermitteln:
3.1.1 Direkter Rechnungsversand per EDI im gültigen VDA Format,
3.1.2 Kostenlose Rechnungseingabe über die Konzernbusinessplattform xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN),
3.1.3 Rechnungsversand über einen vorgegebenen Provider. Sofern die Vertragsparteien eine elektronische Fakturierung vereinbart haben, hat der Vertragspartner sicher zu stellen, dass bereits die originäre Rechnungsstellung auf elektronischem Wege erfolgt. Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung und dem aktuellen EDI Leitfaden sind erhältlich unter xxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx.
3.2 In begründeten Ausnahmefällen sendet der Vertragspartner, nach Abstimmung mit der Kreditorenbuchhaltung von Porsche, seine Rechnungen in Papierform an folgende oder eine andere ausdrücklich von Porsche benannte Anschrift: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Kreditorenbuchhaltung, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxx
3.3 Die Rechnungen sind unter Angabe der Porsche Lieferantennummer, Bestellnummer, Lieferscheinnummer, Porsche Materialnummer, Abladestelle und Name des Ansprechpartners bei Porsche prüffähig einzureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die Rechnungen sind gemäß deutschem Umsatzsteuerrecht zu erstellen. Buchungsbelege in Form von Gutschriften, Lastschriften sowie Zahlungsavise werden dem Vertragspartner elektronisch per EDI oder E-Mail oder als Download unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN) zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen erfolgt eine postalische bzw. eine Versendung über Fax.
3.4 Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die gemäß Vertrag/Abruf, ansonsten monatlich nachträglich zu stellenden Rechnungen verpflichtend Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter, die die abgerechneten Vertragsleistungen erbracht haben, die Anzahl der durch jeden dieser Mitarbeiter geleisteten Arbeitstage, den Tagessatz der Mitarbeiter, deren Leistungen abgerechnet wurden, die Originale aller zu erstellenden und abgezeichneten Tätigkeitsnachweise sowie eine Beschreibung der abgerechneten Auslagen. Auslagen werden nur in dem gemäß Bestellung vereinbarten Umfang und, falls keine Pauschalierung vereinbart ist, nu...
Rechnungsstellung und Zahlung. Mit Lieferung der Software ist OT berechtigt dem Lizenznehmer die Gebühren und Xxxxxxx, und für den jeweils geltenden Zeitraum der Support Services jährlich im Voraus, in Rechnung zu stellen. Sämtliche Gebühren und Xxxxxxx, die der Lizenznehmer an OT zahlen muss, sind nach Erhalt der Rechnung von OT umgehend fällig und zahlbar. Die Gebühren beinhalten keine Steuern, die dem Lizenznehmer auferlegt werden. Falls OT verpflichtet ist, Xxxxxxx im Namen des Lizenznehmers zu zahlen, erstattet der Lizenznehmer diese OT umgehend und vollständig nach Erhalt der Rechnung von OT. OT wird eine Rechnung für Steuerzwecke ausstellen soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Alle gegenüber OT gemäß dieser EULA fälligen Gebühren und Steuern sind in der im Transaktionsdokument angegebenen Währung zahlbar. Für sämtliche gegenüber OT fälligen Gebühren und Steuern, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt sind, sind bis zum Eingang der vollständigen Zahlungung bei OT Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat (18% p. a.) oder in Höhe des von Gesetzes wegen höchstzulässigen Zinssatzes, falls dieser niedriger ist, auf den unbezahlten Teil der Gebühren zu leisten. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn die Software durch einen Reseller erworben wurde.
Rechnungsstellung und Zahlung. 2. Billing & Payment
2.1 Der Preis für die Waren ist der in der Bestellung angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der am Tag des Versands geltende Preis, ungeachtet der in den Bestellunterlagen des Käufers angegebenen Preise. Angegebene Kaufpreise können von Videojet im Falle von Fehlern und Nichtnennung geändert werden. 2.1 The price of the Goods shall be the price set out in the Order or, if no price is quoted, the purchase price of the Goods shall be the purchase price in effect on the date of shipment notwithstanding any price specified in the Buyer's order documents. Quoted purchase prices are subject to revision by Videojet in the event of any errors and omissions.
2.2 Der Preis der Waren umfasst nicht die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die dem Käufer in Rechnung gestellt werden (falls anwendbar). 2.2 The price of the Goods excludes the costs and charges of packaging, insurance and transport of the Goods, which shall be invoiced to the Buyer (if applicable).
2.3 Alle Beträge, die der Käufer gemäß diesen Verkaufsbedingungen zu zahlen hat, verstehen sich zuzüglich der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer ("MwSt."). Erfolgt gemäß diesen Verkaufsbedingungen eine steuerpflichtige Lieferung von Videojet an den Käufer, so hat der Käufer nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung von Videojet die zusätzlichen Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer, die für die Lieferung der Waren anfallen, zum gleichen Zeitpunkt an Videojet zu zahlen, zu dem die Zahlung für die Lieferung der Waren fällig wird. 2.3 All amounts payable by the Buyer under these Conditions of Sale are exclusive of amounts in respect of value added tax chargeable from time to time (“VAT”). Where any taxable supply for VAT purposes is made under these Conditions of Sale by Videojet to the Buyer, the Buyer shall, on receipt of a valid VAT invoice from Videojet, pay to Videojet such additional amounts in respect of VAT as are chargeable on the supply of the Goods at the same time as payment is due for the supply of the Goods.
2.4 Höhere Kosten oder Aufwendungen, die sich aus einer Handlung, Unterlassung oder aus besonderen Anforderungen des Käufers ergeben, oder Änderungen, die auf Wunsch des Käufers vorgenommen werden, können nach Ermessen von Videojet dem Käufer in Rechnung gestellt werden. 2.4 Any increase in costs or expenses arising from any act or omission or any special requirements of the Buyer or any modifications made at the ...
Rechnungsstellung und Zahlung. 7.1 Unbeschadet des Rechts von Cytiva, dem Käufer fällige Beträge in Rechnung zu stellen, die anderweitig im Vertrag festgelegt oder vorgesehen sind, kann Cytiva die Produkte bei Versand in Rechnung stellen.
7.2 Der Käufer ist zur Zahlung aller fälligen Rechnungsbeträge an Cytiva verpflichtet:
(i) in voller Höhe und ohne Aufrechnung; (ii) in der in Rechnung gestellten Währung; (iii) durch elektronische Überweisung auf das in der Rechnung von Cytiva angegebene Konto; und (iv) (vorbehaltlich Abschnitt 7.4) innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung von Cytiva.
7.3 Wird ein Betrag nicht rechtzeitig an Cytiva gezahlt, kann Cytiva unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, die ihr nach dem Vertrag oder dem geltenden Recht zustehen, folgende Maßnahmen ergreifen: (i) die Erfüllung zurückbehalten und/oder vom Vertrag zurücktreten; und/oder (ii) dem Käufer Zinsen auf alle in Verzug befindlichen Beträge in Höhe des niedrigeren Zinssatzes von (A) 1,5 % pro Monat oder (B) des höchsten nach geltendem Recht zulässigen Zinssatzes, der täglich berechnet und monatlich aufgezinst wird, in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, Xxxxxx alle Kosten zu erstatten, die Cytiva im Zusammenhang mit der Eintreibung verspäteter Zahlungen entstehen, einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten.
7.4 Verkäufe unterliegen der Kreditgenehmigung durch Cytiva. Wenn Xxxxxx es aufgrund der finanziellen Situation des Käufers, früherer Zahlungsversäumnisse oder anderer Umstände für gerechtfertigt hält, kann Cytiva ein Akkreditiv, eine Vorauszahlung, eine Bürgschaft oder eine andere für Cytiva zufriedenstellende Sicherheit vom Käufer verlangen.
7.5 Cytiva kann alle Forderungen, die ihr vom Käufer zustehen, mit allen Zahlungen aufrechnen, die Cytiva dem Käufer schuldet.
7.6 Um das Risiko eines Bankbetrugs zu verringern, muss der Käufer alle neuen oder geänderten Überweisungs- oder Versandanweisungen, die er von Cytiva (oder angeblich von Xxxxxx) erhält, mündlich bestätigen lassen, indem er Cytiva anruft und mit einem Vertreter der Debitorenbuchhaltung spricht, bevor er Gelder unter Verwendung der neuen Anweisungen versendet oder überweist. Xxxxxx wird dem Käufer bestätigen, dass die von ihr zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf die betreffende Transaktion korrekt sind. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass sie eine Frist von zehn (10) Tagen einräumen, nachdem sie die andere Vertragspartei über Änderungen der Post- oder Banküberweisungsangaben informiert hat ...
Rechnungsstellung und Zahlung. 9.1 Rechnungen sind unverzüglich bei Fälligkeit gemäss Zahlungskonditionen und ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungsfrist wird in der Regel im individuellen Vertrag festgehalten. Andernfalls gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Ist die Zahlung nicht innert Zahlungsfrist erfolgt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung durch SBB Cargo bedarf. Der Verzugszinssatz beträgt 5% p.a..
9.2 Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich.
9.3 SBB Cargo hat jederzeit das Recht, im Rahmen der vertraglichen Abwicklung von Transporten Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen (z.B. Bankgarantien) zu verlangen.
9.4 Reklamationen sind schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) einzureichen. Die Reklamation ist detailliert zu begründen.
Rechnungsstellung und Zahlung. Der Ver- käufer stellt ADM eine entsprechende Rechnung un- mittelbar nach, aber auf jeden Fall am selben Tag, an dem die vereinbarten Warenmengen an ADM geliefert worden sind. Sofern im Vertrag nichts anderes festge- legt ist, begleicht ADM eine solche Rechnung inner- halb von 30 Kalendertagen nach dem Datum, an dem die entsprechende Rechnung bei ADM eingegangen ist.
Rechnungsstellung und Zahlung. 8.1. Der Verkäufer ist berechtigt, nach jeder Lieferung oder Teillieferung eine Rechnung zu stellen.
8.2. Der Käufer ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Preis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Skonto oder Verrechnung zu zahlen. Dieses Zahlungsziel ist eine Ausschlussfrist. Der Käufer ist nicht berechtigt, sich auf eine Aussetzung zu berufen.
8.3. Der in Rechnung gestellte Preis wird sofort fällig, wenn der Käufer Konkurs anmeldet oder für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt, wenn der Käufer Gegenstand eines Umschuldungsverfahrens nach dem niederländischen Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen („Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen“) wird, die Waren des Käufers ganz oder teilweise beschlagnahmt werden, der Käufer stirbt oder aufgelöst wird, der Käufer unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrags andere Umstände bekannt werden, die ihn aus gutem Grund befürchten lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
8.4. Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, schuldet der Käufer dem Verkäufer den fälligen Hauptbetrag einschließlich der Mehrwertsteuer: (i) Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, (ii) Ersatz der außergerichtlichen Inkassokosten, letztere in Höhe von mindestens 15% der geschuldeten Hauptsumme inkl. MwSt., mindestens jedoch 200,00 €, und gegebenenfalls (iii) Ersatz der gesamten gerichtlichen Kosten (ausdrücklich einschließlich der Anwaltskosten).
8.5. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer Sicherheiten für die Erfüllung seiner (Zahlungs-
Rechnungsstellung und Zahlung. 16.131 Die Rechnungsstellung an die Kunden erfolgt in regelmässigen, von den EKZ festgelegten Zeitabständen. Die EKZ können zwischen den Zählerablesungen Teilrechnungen in der Höhe des voraussichtlichen Energiebezugs stellen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, können die EKZ vom Kunden angemessene Vorauszahlung oder Sicher- stellung verlangen oder Prepaidzähler einbauen. Zusätzlich sind die EKZ berechtigt, ihren Kunden die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs entstandenen Kosten (z. B. Postschaltergebühren, Papierrechnungs- gebühren) individuell und verursachergerecht zu verrechnen.
16.2 Die Kosten für den Ein- und Ausbau der Prepaidzähler sowie für zusätz- liche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zulasten des Kunden. 16.331 Die Rechnungen werden vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum oder der von den EKZ individuell vorgegebenen Zahlungs- frist ohne jeglichen Abzug beglichen. Die Kunden tragen sämtliche Kos- ten (inkl. Mahngebühren in Höhe von Fr. 15 inkl. MWSt je Mahnung), die den EKZ durch den Zahlungsverzug entstehen. Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur nach Absprache mit den EKZ zulässig. Für die Bezahlung der Rechnung bietet EKZ verschiedene Zahlungsmöglich- keiten wie zum Beispiel Zahlung per Bank-Einzahlungsschein, Postauf- trag, Pay Net, yellowbill (E-Banking) an. 16.431 Der Kunde ist bei Abgabe von Energie an Untermieter gegenüber den EKZ für ausstehende Rechnungsbeträge haftbar.